Beim Bau eines schlüsselfertigen Hauses gilt es eine Menge zu beachten. Wer nicht aufpasst, läuft Gefahr, dass der Lebenstraum schnell zum Albtraum wird. Umso wichtiger ist es, sich vorher genau zu informieren. So steigen die Chancen, nicht in die gröbsten Fallen zu treten und Risiken zu vermeiden. Das alleine garantiert allerdings noch kein erfolgreiches Bauvorhaben. Idealerweise vergibt man einen Auftrag an ein seriöses Bauträger-Unternehmen. Dann sollte einer schlüsselfertigen Übergabe nicht mehr viel im Weg stehen.
Baut man ein Haus übergibt man alle relevanten Entscheidungen bezüglich der Bauplanung und Fertigstellung an einen Bauträger. Bis zur Übergabe verantwortet er den gesamten Bauverlauf. Bei der Auswahl des richtigen Bauträgers sollten Häuslebauer sich daher besser Zeit nehmen und möglichst viele Informationen über das Unternehmen einholen. Wie lange ist der Bauträger bereits am Markt tätig und wie ist die wirtschaftliche Situation? – sind nur zwei der wichtigsten Grundfragen, die man vorher klären sollte.
Praktische Abhilfe bei der Auswahl eines guten Bauträgers leistet SCOREDEX. Wir bewerten Bauträger auf ihre Transparenz und Seriosität auf der Grundlage einer breiten Datenmenge mithilfe einer aufwändigen finanzmathematischen Berechnung. In der Bauträger–Bestenliste lassen sich schnell, bequem und günstig Bauträger aus ganz Deutschland finden und miteinander vergleichen. Für noch nicht bewertete Bauträger lassen sich kostenlos Recherchen in Auftrag geben.
Nach der Wahl des passenden Bauträgers für das Traumhäusle, ist dessen Vertragsangebot genau zu überprüfen. Darin sind die Pflichten des Bauträgers geregelt, aber auch die Zahlungsregelungen für den Auftraggeber. Der Bauvertrag beinhaltet den Kaufvertrag für das Objekt, die Bau- & Leistungsbeschreibung, den Lageplan, die Baupläne und die Bauzeichnungen.

Den Kern des Bauvertrages bildet die Bau- und Leistungsbeschreibung. Sie regelt den materiellen und organisatorischen Aufwand. Hier muss eindeutig und präzise festgehalten werden, welche Materialien genau verwendet werden. Fehlt ein Punkt, bedeutet dies, dass der Bauträger die Leistung auch nicht zu erbringen hat. Zusätzliche Absprachen im Nachhinein sollten schriftlich festgehalten werden. Ebenso verhält es sich mit zusätzlichen Kosten wie Erschließungskosten und Baustrom. Um alle Eventualitäten auszuschließen sollten schließlich noch der Baubeginn, der Fertigstellungstermin und die Regressansprüche eindeutig geregelt werden. Vor dem Unterschreiben des Bauvertrages sollte dieser in jedem Fall von einem Fachanwalt geprüft werden.
Ist der Auftrag vergeben, wird empfohlen die vereinbarten Abschlagszahlungen gemessen am tatsächlichen Baufortschritt zu leisten. Als letzter Schritt zum eigenen Traumhaus folgt die Abnahme. Dabei begehen Bauherren und Bauträger gemeinsam das fertiggestellte Objekt und prüfen, ob es Mängel gibt. Im Abnahmeprotokoll werden diese festgehalten. Gerade für Laien ist es ratsam sich an dieser Stelle eines Gutachters oder Architekten zu bedienen, damit es im Nachhinein nicht doch noch böses Erwachen gibt.
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