Der richtige und notwendige Versicherungsschutz beim Umgang mit E-Scootern – Die EFS Euro-Finanz-Service Vermittlungs AG (EFS AG) informiert, wie man den E-Scooter richtig versichert. Sie prägen mittlerweile unser Straßenbild und verursachen viele Unfälle. Vor allem mit Geräten von Verleihfirmen kommt es häufig zu Unfällen, dabei werden oft auch unbeteiligte Dritte geschädigt.
E-Scooter – die richtigen Versicherungen im Überblick:
▶ E-Scooter-Haftpflichtversicherung
▹- für Sachschäden – Personenschäden – Vermögensschäden und Umweltschäden
▶ Zusätzliche Kaskoversicherungen
▹ – eine Helmpflicht besteht nicht – aber das Tragen eines Helms dringend empfohlen
▶ E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen
▹ – es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer
E-Scooter mit Betriebserlaubnis
E-Scooter bieten flexible Mobilität, bergen aber erhebliche Risiken – vor allem für junge Fahrer und in urbanen Gebieten. Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und schützt vor hohen Kosten bei Schäden an Dritten. Zusätzliche Kaskoversicherungen bieten erweiterten Schutz. Die häufigsten Unfallursachen sind Regelverstöße, Alkohol und mangelnde Fahrpraxis. Sicherheit lässt sich durch verantwortungsvolles Verhalten, das Tragen eines Helms und die Einhaltung der Verkehrsregeln deutlich erhöhen.
E-Scooter brauchen eine Betriebserlaubnis und unterliegen der Versicherungspflicht. Der bestehende Schutz über eine Kfz-Haftpflicht wird durch eine Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen. Bei Verleihfirmen besteht also Schutz für den Drittschaden über den Versicherungsvertrag der Verleihfirmen. Der eigene Personen- oder Sachschaden ist über diese Verträge allerdings nicht gedeckt.
Haftpflichtversicherung für E-Scooter
Eine Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, weil E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten und damit denselben gesetzlichen Bestimmungen wie andere motorisierte Fahrzeuge unterliegen. Der Hauptgrund für diese Pflicht ist der Schutz Dritter: Wenn ein Fahrer einen Unfall verursacht und dabei Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, können die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen sehr hoch sein. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Fahrer verursacht wurden
Falls Sie sich einen E-Scooter von einem guten Bekannten leihen, ist der Schaden, den Sie einem Dritten zufügen, ebenfalls über die Haftpflicht des E-Scooters gedeckt. Beschädigen Sie den E-Scooter Ihres Bekannten, werden Sie den Schaden aus der eigenen Tasche begleichen müssen. In der Privathaftpflicht besteht keine Deckung für die Nutzung von versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen.
Für E-Scooter ohne Betriebserlaubnis besteht kein Versicherungsschutz und sie dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wer diese im Straßenverkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld sowie einer Beschlagnahme des Fahrzeuges rechnen. In besonderen Fällen kann es auch zu Strafanzeigen kommen
Gesetzliche Versicherungspflicht und Leistungsumfang
▶ Leistungen der Haftpflichtversicherung
Die E-Scooter-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Dritten durch den Gebrauch des Scooters entstehen, darunter:
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▹ Sachschäden (z.B. beschädigte Autos, Fahrräder, fremdes Eigentum)
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▹ Personenschäden (z.B. Verletzungen von Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern)
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▹ Vermögensschäden (z.B. Einkommensausfälle nach Unfällen)
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▹ Umweltschäden (z.B. ausgelaufene Akkuflüssigkeit)
Die Deckungssummen liegen meist bei bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei pro verletzter Person ein Limit (z.B. 12–15 Millionen Euro) gilt.
▶ Zusätzliche Kaskoversicherungen – Optional kann eine Teilkasko abgeschlossen werden, die Schäden am eigenen E-Scooter abdeckt, etwa durch:
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▹ Diebstahl, Raub und Vandalismus
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▹ Brand, Explosion, Naturgewalten (z.B. Hagel, Sturm)
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▹ Tierbiss (z.B. Marder)
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▹ Elektronische Defekte (z.B. Akkuschäden)
▶ Ein Selbstbehalt (z.B. 150 € pro Schadenfall) ist üblich.
Vollkaskoversicherung für E-Scooter
▶ Der Begriff „Vollkaskoversicherung“ wird für E-Scooter in Deutschland derzeit kaum oder gar nicht angeboten. Die meisten Versicherer bieten lediglich Haftpflicht- und Teilkaskoversicherungen an. Dennoch gibt es einige Anbieter, die einen erweiterten Schutz ähnlich einer Vollkasko bewerben oder anbieten. Die Vorteile einer solchen umfassenden Absicherung sind:
Im Gegensatz zur Haftpflicht (Schäden an Dritten) und Teilkasko (z.B. Diebstahl, Brand, Naturgewalten) übernimmt eine Vollkasko auch die Reparaturkosten, wenn Sie Ihren E-Scooter selbst beschädigen, etwa durch einen Unfall
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▹ Wird Ihr E-Scooter mutwillig beschädigt, z.B. durch Vandalismus, übernimmt die Vollkasko die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz
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▹ Auch Schäden durch Brand oder Explosion sind in der Regel abgedeckt
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▹ Gerade bei teureren Modellen lohnt sich der umfassende Schutz, da Reparaturen oder Ersatz sehr teuer werden können
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▹ Wer den E-Scooter häufig und in risikoreichen Umgebungen nutzt, profitiert von der zusätzlichen Absicherung gegen verschiedenste Schadensarten
▶ Aktuell bieten die meisten Versicherer noch keine echte Vollkaskoversicherung für E-Scooter an. Die Teilkasko deckt bereits viele Risiken wie Diebstahl, Brand, Naturgewalten und Vandalismus ab, während selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug meist nicht versichert sind. Es ist jedoch möglich, dass in Zukunft mehr Anbieter entsprechende Produkte auf den Markt bringen.
▶ Kosten – Die Haftpflichtversicherung kostet jährlich etwa 20–40 Euro, je nach Anbieter und Leistungsumfang. Die Versicherung gilt immer für ein Versicherungsjahr (01. März bis 28./29. Februar), danach muss die Plakette erneuert werden.
Wer ohne Versicherung im öffentlichen Straßenverkehr fährt, begeht in Deutschland eine Straftat gemäß Pflichtversicherungsgesetz. Die Konsequenzen sind erheblich:
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▹ Es droht eine Geldstrafe von 150 bis 500 Euro oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
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▹ Kommt es zu einem Unfall, müssen Sie sämtliche Personen- und Sachschäden, die Sie verursachen, aus eigener Tasche zahlen. Das kann zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen, da keine Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommt.
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▹ Wird lediglich die Versicherungsplakette vergessen oder nicht angebracht, obwohl eine Versicherung besteht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von 40 Euro
Typische Gefahren und Unfallursachen
▶ Unfallstatistik – Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist in den letzten Jahren stark gestiegen. 2023 gab es in Deutschland 9.425 Unfälle mit Personenschaden, 22 Menschen starben, über 1.200 wurden schwer und fast 9.000 leicht verletzt . Besonders betroffen sind jüngere Menschen: 42 % der Verunglückten waren unter 25 Jahre alt, 80 % unter 45.
▶ Häufigste Unfallursachen
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▹ Falsche Fahrbahnnutzung: Viele Unfälle entstehen, weil Fahrer Gehwege statt Radwege nutzen oder Verkehrsregeln missachten.
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▹ Alkoholkonsum: Fahren unter Alkoholeinfluss ist bei E-Scooter-Nutzern deutlich verbreiteter als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Bei Kontrollen waren 15–18 % der Fahrer alkoholisiert.
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▹ Nicht angepasste Geschwindigkeit: Zu schnelles Fahren, insbesondere in Kurven oder bei schlechten Straßenverhältnissen, führt häufig zu Stürzen.
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▹ Missachtung der Vorfahrt: Fehler beim Abbiegen, Kreuzen oder Überholen sind weitere Unfallursachen.
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▹ Technische Risiken: Kleine Räder, schmale Lenker und mangelnde Fahrpraxis erhöhen das Sturzrisiko, vor allem bei Hindernissen wie Bordsteinen oder Kopfsteinpflaster.
▶ Besondere Gefahren
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▹ Kopfverletzungen: Da keine Helmpflicht besteht, sind schwere Schädel-Hirn-Traumata häufig, insbesondere bei Alleinunfällen oder Stürzen.
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▹ Alleinunfälle: Ein Drittel aller Unfälle passiert ohne Fremdbeteiligung, oft durch Kontrollverlust oder Fahrfehler.
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▹ Zusammenstöße mit Autos: Knapp die Hälfte der Verletzten kommt bei Kollisionen mit Pkw zu Schaden.
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▹ Unachtsam abgestellte E-Scooter: Diese können zu Stolperfallen für Fußgänger werden, werden aber in der Unfallstatistik oft nicht erfasst.
▶ Städtisches Risiko – Die meisten Unfälle ereignen sich in Großstädten mit über 100.000 Einwohnern, da hier die Nutzung am höchsten ist.
▶ Konkrete Beispiele:
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▹ Sie stoßen mit einem Radfahrer zusammen und dieser wird verletzt: Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Behandlungskosten und eventuelle Schadenersatzforderungen.
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▹Ihr E-Scooter wird gestohlen: Die Kaskoversicherung ersetzt Ihnen den finanziellen Verlust, sodass Sie sich einen neuen E-Scooter anschaffen können.
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▹ Ihr Fahrzeug wird durch einen Sturm beschädigt oder ein Marder durchbeißt ein Kabel: Auch hier greift die Kaskoversicherung und übernimmt die Reparaturkosten
Empfehlungen zur Risikominimierung
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▹ Helm tragen: Auch wenn keine Pflicht besteht, wird das Tragen eines Helms dringend empfohlen, um Kopfverletzungen zu vermeiden.
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▹ Fahrpraxis sammeln: Vor der ersten Fahrt sollten Bremsen und Lenkverhalten geübt werden.
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▹ Alkoholverbot beachten: es gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer.
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▹ Verkehrsregeln einhalten: E-Scooter dürfen nur Radwege, Schutzstreifen oder – falls nicht vorhanden – Fahrbahnen nutzen. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten.
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▹ Technische Sicherheit prüfen: Nur Modelle mit Betriebserlaubnis, funktionierenden Bremsen und Beleuchtung sind erlaubt und versicherbar.
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▹ Keine Mitnahme von Personen: E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen.
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