25 Feb 2013

Für die ohnehin kleine Hedgefonds-Szene in Deutschland wird es immer enger. Am Donnerstag beriet der Bundestag weitgehend unbemerkt über die Zukunft der Branche. Im Ergebnis wurde das Verbot des Vertriebs von Investitionen in  Hedgefonds an Privatkunden, das seit 2004 besteht, bestätigt. Weitergehende Verbote und Regulierungsbestrebungen wurden von den Parlamentariern rhetorisch forsch unterstrichen.

Die schärfere Regulierung von Hedgefonds will die Bundesregierung durch eine Änderung des Kapitalanlagegesetzbuch durchsetzen. Vor diesem Hintergrund wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz, 17/12294) eingebracht, welches ein  in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager darstellen soll.

Für den Investmentbereich werde damit der auf den G 20-Gipfeln in Pittsburgh und London 2009 von den Staats- und Regierungschefs getroffene Beschluss im deutschen Recht verankert, nach dem kein Finanzmarkt, kein Finanzmarktakteur und kein Finanzmarktprodukt unbeaufsichtigt bleiben dürfe, argumentiert die Regierung. Ein wichtiger Einzelpunkt ist das Verbot von Hedgefonds für Privatanleger. Damit sollen Kleinanleger vor besonders risikoreichen Anlagen geschützt werden.

Regulierung von offenen Immobilienfonds

Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses sollen auch die Rahmenbedingungen für offene Immobilienfonds überdacht werden. Vor dem Hintergrund der teilweise stark angespannten Liquiditätslage einiger Initiatoren, die vor allem durch massenhafte Rückgabe der Fondsanteile entstanden ist, plant die Bundesregierung in Zukunft die Rückgabe nur noch einmal im Jahr zu einem vorher vereinbarten Stichtag zuzulassen. Anleger müssen sich entsprechend bei derartigen Investitionen bewusst sein, dass es sich um eine langfristige Anlage in illiquide Mittel handle und eine Rückgabe der Anteile nicht tagesaktuell möglich ist.

Bei geschlossenen Fonds, die in Unternehmensbeteiligungen wie zum Beispiel Immobilien oder Schiffe investieren, soll es Änderungen geben. Wie bei offenen Fonds wird künftig auch bei den geschlossenen Fonds eine Risikomischung der Investitionen gefordert. Erst bei höheren Anlagesummen ab 20.000 Euro kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme durch geschlossene Fonds wird begrenzt.

Alternative Investmentformen, wie beispielsweise Private Equity, unterliegen neuen Zulassungs- und Aufsichtspflichten. Fondsverwalter müssen ein angemessenes Risiko- und Liquiditätsmanagement einrichten, über besondere Sachkenntnis, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen. Sie haben außerdem umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der Finanzaufsicht.

Entschieden ist allerdings noch nichts. Am Ende der etwa einstündigen Aussprache wurde der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf von Bundestags-Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt zur weiteren Beratung an die damit befassten Ausschüsse des Parlaments verwiesen.