20 Juni 2025

Die Unternehmen Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining Ltd. stehen beispielhaft für eine grenzüberschreitende Kapitalverbindung zwischen deutschen Privatinvestoren und afrikanischen Rohstoffprojekten.

Im Zentrum stehen dabei zwei Unternehmerpersönlichkeiten: Mara Shirley Trommler, die als Netzwerkerin und Kapitalvermittlerin auftritt, sowie Chappidi Durga Srinivas, der operative Erfahrung im afrikanischen Bergbau einbringt. Die Analyse beleuchtet Struktur, Bonität, Risiken und Transparenz dieses wenig bekannten Anlageprojekts im Graumarkt.

Das Wichtigste in Kürze: Global Novum Gold & Virunga Biotech & Mining Ltd.

Netzwerkbasierte Struktur und Rollenverteilung

Global Novum Gold dient als Kapitalbeschaffer in Deutschland, während Virunga Biotech & Mining Ltd. operative Rohstoffprojekte in Afrika verantwortet. Mara Shirley Trommler agiert als Investorenvermittlerin mit Immobilienhintergrund, Chappidi Srinivas bringt Erfahrung und Kontakte im afrikanischen Bergbau ein.

Rechtslage und Transparenz

Es sind keine öffentlich bekannten juristischen Verfahren oder BaFin-Warnungen gegen die Unternehmen oder handelnden Personen dokumentiert (Stand: Mai 2025). Die Aktivitäten erfolgen formal im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, jedoch mit zurückhaltender Transparenz und ohne geprüfte Unternehmensprospekte.

Bonität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die beteiligten Firmen sind kleine bis mittlere Betriebe ohne öffentlich dokumentierte Finanzstärke. Während Virunga Biotech im Agrarsektor operative Erfolge verzeichnet, bleiben konkrete Belege für wirtschaftlichen Erfolg im Mining-Segment und bei Global Novum Gold bislang aus.

Kapitalmarktkonzept mit erhöhtem Risiko

Die Finanzierung erfolgt prospektfrei über Genussrechte gemäß Vermögensanlagengesetz (§ 2 Abs. 2 VermAnlG), wodurch regulatorische Anforderungen reduziert, aber Risiken für Anleger erhöht werden. Totalverlust ist möglich; Anleger erhalten weder Stimmrechte noch gesicherte Rückzahlung und müssen auf ausreichende Risikoaufklärung achten (§ 12 VermAnlG).

Öffentliche Präsenz und Kommunikationsstrategie

Beide Firmen verfügen über keine nennenswerte Öffentlichkeitsarbeit, Webseiten oder Presseaktivität. Die Ansprache potenzieller Investoren erfolgt überwiegend persönlich oder über soziale Netzwerke wie LinkedIn (Srinivas) und Facebook-Gruppen (Trommler), was auf eine direkte, aber wenig standardisierte Vertriebsstrategie schließen lässt.

Analyse: Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining Ltd.

Diese Analyse beleuchtet zwei miteinander verknüpfte Unternehmen – GLOBAL NOVUM GOLD und VIRUNGA BIOTECH & MINING LTD. – sowie die zentralen handelnden Personen Mara Shirley Trommler und Chappidi Durga Srinivas.

Untersucht werden die Geschäftsnetzwerke und Partnerschaften, eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen, die Bonität und Glaubwürdigkeit der Akteure, das gewählte Kapitalmarktmodell (prospektfreie Small-Capital-Finanzierung über Genussrechte) sowie die öffentliche Präsenz der Unternehmen und Personen. Dabei stützen wir uns auf öffentlich zugängliche Quellen, Registereinträge und Fachinformationen.

Marktstellung von Global Novum Gold & Virunga Biotech & Mining Ltd.

Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining Ltd. besetzen eine Nischenrolle im Feld der grenzüberschreitenden Rohstofffinanzierung über prospektfreie Genussrechte. Anders als etablierte Edelmetall- und Rohstoffunternehmen wie Orcogold, Terra Mining AG oder Swiss Gold Treuhand, die mit klaren Geschäftsberichten, geprüften Bilanzen und teils börsennotierten Strukturen arbeiten, bleiben Global Novum Gold und Virunga weitgehend intransparent.

Es existieren keine geprüften Finanzkennzahlen, keine öffentlich einsehbaren Geschäftsabschlüsse und keine standardisierte Investor Relations-Kommunikation.

Während professionelle Wettbewerber in der Branche wie etwa Edelmetallkontor GmbH oder Inca One Gold Corp. über eigene Verarbeitungsstätten, Zertifizierungen und eine nachvollziehbare Förderkette verfügen, stützt sich das Modell von Global Novum Gold primär auf persönliches Vertrauen, informelle Netzwerke und renditeversprechendes Storytelling. Virunga Biotech kann im Agrarsektor Erfolge vorweisen, doch im Minensektor bleibt die reale Förderleistung unklar.

Im Vergleich zu Crowdinvesting-Plattformen wie Bergfürst, Exporo Rohstoffe oder Invesdor, die Kleinanlegerbeteiligungen mit standardisierten Infopaketen, regulatorischer Dokumentation und Risikohinweisen bündeln, agiert Global Novum Gold im Graubereich fern solcher Plattformtransparenz – ohne BaFin-gebilligten Prospekt und ohne kontrollierende Instanz.

Fazit: Im direkten Wettbewerbsvergleich fehlen die Merkmale professioneller Marktteilnehmer – etwa geprüfte Strukturen, Publizitätspflichten oder belastbare operative Kennzahlen. Damit verbleiben sie in einer Grauzone zwischen ambitioniertem Startup und spekulativer Beteiligungsgesellschaft – mit überdurchschnittlichem Risiko und unterdurchschnittlicher Transparenz im Vergleich zum Wettbewerb.

Auszug aus „http://anleger-beteiligungen.de/“

Geschäftsnetzwerke und Verbindungen

Global Novum Gold und Mara Shirley Trommler

Global Novum Gold agiert offenbar als Finanzierungs- und Projektplattform in Deutschland, die Investorenkapital für Rohstoffprojekte einwerben soll. Auffällig ist, dass das Unternehmen selbst online kaum in Erscheinung tritt – eine eigene Website oder öffentliche Firmenprofile sind (Stand Mai 2025) nicht ohne Weiteres auffindbar. Stattdessen scheint die Präsenz vor allem durch die Person Mara Shirley Trommler geprägt zu sein.

Mara Shirley Trommler verfügt über ein breites berufliches Netzwerk in Deutschland. Sie ist gelernte Immobilienmaklerin und Bausachverständige und als Unternehmerin in mehreren Firmen tätig. So ist sie Geschäftsführerin der CJM GmbH & Co. KG Bauträger in München.

Daneben hält sie Führungspositionen in weiteren Gesellschaften, u.a. im Immobilien- und Unterbringungssektor in Thüringen (z.B. Trommler Holding UG sowie der 2023 gegründeten City Appartements Gotha II GmbH in Gotha). Diese Firmen dienen vor allem der Verwaltung und Vermietung von Immobilien (Monteur- und Ferienwohnungen), was auf Trommlers Kernkompetenzen im Immobiliengeschäft hinweist. Die geographische Spannbreite – München und Gotha – unterstreicht ein deutschlandweites Netzwerk.

Im Kontext von Global Novum Gold bringt Mara Trommler offenbar ihre Netzwerkkontakte und organisatorischen Fähigkeiten ein, um Investoren anzusprechen. Sie ist international vernetzt und in Rohstoff-Handelskreisen aktiv: So taucht ihr Name in Online-Gruppen für Goldhandel auf (beispielsweise in einer Facebook-Gruppe für Goldkäufer und -verkäufer).

Daraus lässt sich schließen, dass sie über Kontakte sowohl in Deutschland als auch international (etwa zu Edelmetallhändlern und Anlegern) verfügt. Formalen Partnerschaften von Global Novum Gold mit anderen Unternehmen sind öffentlich nicht dokumentiert. Vielmehr scheint Trommler als Drehscheibe zwischen deutschen Kapitalgebern und dem afrikanischen Bergbauprojekt von Virunga zu agieren.

Virunga Biotech & Mining Ltd. und Chappidi Durga Srinivas

Virunga Biotech & Mining Limited ist ein Unternehmen mit Sitz in Afrika, das sowohl im Rohstoffsektor (Bergbau) als auch – dem Namen nach – im Biotech/Agri-Sektor tätig ist. Die Firma ist u.a. in Sambia und Ostafrika präsent. So wird Virunga Biotech & Mining Ltd. mit einer Niederlassung in Kilifi, Kenia geführt (Adresse: Shuja Ranches, Bofa Road, Kilifi).

Dort ist das Unternehmen im Firmenverzeichnis als Beratungs- und Managementfirma registriert, inklusive kenianischer Telefonnummer. Hauptwirkungsort ist jedoch Zentral-/Ostafrika: Ein Teil des Unternehmens (oft vereinfacht Virunga Biotech Ltd. genannt) operiert seit 2017 in Ruanda im Agrar- und Exportsektor.

Dieses Segment fördert moderne landwirtschaftliche Produktion (insbesondere Chili und Gemüse) für den Export nach Europa. Laut eigenen Angaben wurden bereits über 500 Tonnen Frischgemüse von Ruanda nach Europa exportiert, mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate des Geschäfts von ca. 100%. Die Aktivitäten umfassen den Aufbau von Verarbeitungskapazitäten in Kigali.

2024 berichtete CEO Vinay Thummala in der Fachpresse, dass man in eine neue Packhalle investiere und durch globale Krisen (z.B. Unterbrechung der Roten-Meer-Route) mit drastisch gestiegenen Kosten und Verzögerungen konfrontiert sei. Diese Ausführungen zeigen, dass Virunga Biotech real operativ tätig ist und über internationale Geschäftsbeziehungen (u.a. Käufer in Deutschland, Italien, Frankreich) verfügt.

Die Bergbau-Komponente von Virunga Biotech & Mining wird maßgeblich durch Chappidi Durga Srinivas repräsentiert. Chappidi D. Srinivas (wohnhaft in Lusaka, Sambia) ist Bergbauingenieur bzw. -unternehmer mit über 25 Jahren Berufserfahrung im Rohstoffsektor.

Er fungiert seit 2019 als Director of Operations der Virunga Biotech & Mining Ltd. Parallel dazu leitet er in Sambia die Sri Kartikeya Minerals Trading Limited (ebenfalls seit 2019 in Lusaka registriert). Letztere Firma dürfte als Handels- und Exportgesellschaft für Rohstoffe dienen.

Srinivas’ Netzwerk ist in der afrikanischen Bergbaubranche weit verzweigt: Er betont, dass er direkte Bezugsquellen für diverse mineralische Rohstoffe hat – „We are direct suppliers of Manganese Ore, Copper Ore, Iron Ore, Coal, Lithium and Precious Stones from Africa“.

Dieses Statement unterstreicht, dass er Zugang zu Minen oder Lieferanten in verschiedenen Ländern Afrikas besitzt. Über LinkedIn ist Chappidi Srinivas sehr aktiv und gut vernetzt: Sein Profil zählt über 4.600 Follower, und er nutzt die Plattform, um Geschäfte anzubahnen (z.B. veröffentlichte er Posts mit Angeboten wie „Mines for Sale in Zambia“).

Geschäftliche Verbindung

Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining arbeiten eng zusammen, obwohl formale Beteiligungsverhältnisse nicht öffentlich einsehbar sind. Es ist naheliegend, dass Global Novum Gold als Finanzierungspartner bzw. Kapitalbeschaffer für die Projekte von Virunga dient – insbesondere für geplante Bergbauvorhaben (etwa Goldabbau) in Afrika.

Mara Trommler und Chappidi Srinivas ergänzen sich dabei in ihren Rollen:

Trommler organisiert Investorengelder und bringt deutsches Know-how sowie Vertrauenspersonen ein, während Srinivas die operativen Projekte (Minenerschließung, Rohstoffhandel) in Afrika verantwortet. Öffentlich bekannte dritte Partnerunternehmen gibt es dem Anschein nach nicht. Die Kooperation beruht primär auf dem persönlichen Netzwerk der beiden und den von ihnen kontrollierten Firmen.

Juristische Auseinandersetzungen und Verfahren

Aktueller Stand: Es sind keine öffentlich bekannt gewordenen Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit Global Novum Gold oder Virunga Biotech & Mining Ltd. publik. Weder strafrechtliche Ermittlungen noch zivilrechtliche Klagen gegen die genannten Unternehmen oder Personen sind in der Recherche aufgetaucht (Stand: Mai 2025).

Insbesondere liegen keine Warnmeldungen oder Maßnahmen der deutschen Finanzaufsicht BaFin gegen die Unternehmen vor, wie sie etwa bei unerlaubten Finanzgeschäften oder Anlegerbetrug üblich wären.

Auch international finden sich keine Berichte über Konflikte:

Weder in Sambia/Kenia (für Virunga) noch in Deutschland (für Trommlers Aktivitäten) wurden Gerichtsverfahren öffentlich gemacht. Die Unternehmen sind vergleichsweise jung und operieren in einem Nischenbereich, was erklären mag, warum es bislang keine Presseberichterstattung über etwaige Streitigkeiten gibt.

Natürlich bedeutet das Fehlen öffentlicher Informationen nicht automatisch, dass es intern keine Unstimmigkeiten gibt. Doch zumindest an der Oberfläche sind keine negativen rechtlichen Vorkommnisse dokumentiert.

Bonität, Glaubwürdigkeit und wirtschaftliche Entwicklung

Mara S. Trommler hat sich in den letzten Jahren als Unternehmerin im Immobiliensektor etabliert. Ihre Firmen (CJM GmbH & Co. KG, Trommler Bau Service GmbH, City Appartements Gotha II GmbH u.a.) sind alle kleine bis mittelständische Betriebe.

Beispielsweise wurde die City Appartements Gotha II GmbH erst 2023 mit einem Stammkapital von 25.000 € gegründet und erzielte laut einer Wirtschaftsauskunft einen Jahresumsatz in niedriger sechsstelliger Höhe (ca. 0,17 Mio. US-Dollar) – dies entspricht einem kleinen Unternehmen. In Branchenportalen wird die Firma als Vermögensverwaltung eigenen Immobilienbesitzes beschrieben.

Negative Bonitätsauskünfte (wie Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenzen) zu Trommlers Firmen sind nicht bekannt. Nach außen treten sie als solide Kleinfirmen auf, jedoch ohne besondere Finanzstärke. Die Bonität von Mara Trommler persönlich lässt sich mangels öffentlich einsehbarer Schufa- oder Creditreform-Berichte nicht abschließend beurteilen.

Ihr bisheriges Geschäftsmodell (Immobilienvermietung) ist allerdings cashflow-orientiert und lokal begrenzt. Es liegen keine Hinweise auf große finanzielle Reserven vor, aber auch keine auf Überschuldung. Aus Anlegerperspektive muss man berücksichtigen, dass Trommler im Rohstoffbereich noch keine lange Erfolgshistorie vorweisen kann. Ihr Track Record liegt in anderen Feldern.

Virunga Biotech & Mining Ltd. erscheint in zweierlei Hinsicht:

Agrar-/Biotech-Sparte (Virunga Biotech Ltd., Rwanda): Dieses Segment hat in den letzten Jahren tatsächlich Wachstumszahlen gezeigt. Seit der Gründung 2017 hat das Unternehmen (bzw. seine ruandische Tochter) die Exportmengen stetig gesteigert und internationale Zertifizierungen (GLOBALG.A.P. Standards für den europäischen Markt) angestrebt.

Die Anwesenheit eines indischen Co-Geschäftsführers (Vinay Thummala) und Kontakte nach Indien für Maschinenlieferungen deuten auf ein international erfahrenes Management hin. Dennoch operiert Virunga Biotech im Agrarbereich in einem Schwellenland-Umfeld. Risiken wie Transportkosten, Währungsschwankungen und Marktzugang (EU-Regularien) spielen eine große Rolle, wie der FreshPlaza-Bericht 2024 zeigt.

Finanziell dürfte dieser Unternehmenszweig einen mittleren einstelligen Millionenbetrag Umsatz erzielen, basierend auf den exportierten Volumina – genaue Zahlen sind aber nicht öffentlich. Signifikante Fremdfinanzierung scheint nötig, um Expansionsprojekte (z.B. Verpackungszentrum) zu stemmen. Die Bonität der ruandischen Einheit ist mangels Rating unbekannt. Allerdings genießt das Unternehmen gewisses Vertrauen lokaler Partner, sonst wären solche Exportvolumina kaum möglich.

Bergbau-Sparte (Mining, Sambia)

Hier liegen weniger belastbare Daten vor. Chappidi Durga Srinivas’ Firma Sri Kartikeya Minerals in Sambia dürfte als Handelsplattform fungieren, aber über Größe und Umsatz ist nichts veröffentlicht. Sambia ist reich an Bodenschätzen (Kupfer, Mangan etc.), und Srinivas’ Aussage, mehrere Erze direkt liefern zu können, impliziert, dass er Zugriffsrechte oder Vereinbarungen mit Minenbetreibern hat.

Ob Virunga Biotech & Mining selbst bereits Schürfrechte oder Beteiligungen an Minen hält, wurde öffentlich nicht kommuniziert. Denkbar ist, dass das Unternehmen erst Kapital einwirbt, um sich an einer Goldmine oder einem ähnlichen Projekt zu beteiligen.

Die Glaubwürdigkeit von Srinivas stützt sich vor allem auf seinen langen Werdegang: 25 Jahre Erfahrung, vermutlich in leitenden Positionen bei verschiedenen Mining-Unternehmen (möglicherweise in Indien und Afrika).

Sein Bildungsabschluss (Absolvent der Andhra University in Indien) und seine professionelle Außendarstellung auf LinkedIn verleihen ihm Fachautorität. Einen Bonitätsnachweis (z.B. Bilanzzahlen oder Kredit-Rating) der Virunga Mining-Sparte gibt es jedoch nicht. Für Anleger ist somit unklar, welche finanziellen Eigenmittel oder Sicherheiten in das Projekt eingebracht werden.

Zusammengefasst: Die wirtschaftliche Entwicklung der beteiligten Personen und Firmen ist uneinheitlich. Mara Trommler kann erfolgreiche Gründungen im Immobiliensektor vorweisen, allerdings in kleinem Maßstab. Chappidi D. Srinivas bringt branchenrelevante Erfahrung und ein operatives Netzwerk mit, doch der kommerzielle Erfolg seiner eigenen Firmen im Bergbau muss sich erst erweisen.

Global Novum Gold selbst hat keine Historie, an der man wirtschaftliche Stabilität ablesen könnte – es handelt sich um ein neues Vehikel. Aus Sicht der Bonität bewegen wir uns hier im Bereich von kleinen, wachstumsorientierten Unternehmen, die nicht etabliert am Kapitalmarkt sind.

Eine Prüfung von Wirtschaftsauskunfteien könnte zwar Interna liefern, doch öffentlich ist lediglich ersichtlich, dass keine negativen Merkmale (Insolvenzverfahren o.ä.) bestehen. Glaubwürdigkeit muss daher vor allem anhand der Plausibilität des Geschäftsmodells und der Reputation der Personen beurteilt werden: Trommlers Reputation liegt im soliden, wenn auch unspektakulären Mittelstand.

Srinivas genießt in Fachkreisen offenbar einen Ruf als zuverlässiger Lieferant (seine breite Online-Präsenz und internationale Kontakte untermauern dies). Allerdings gibt es keine unabhängigen Gütesiegel oder Prüfberichte zu ihrem Gold-Projekt – für potentielle Geldgeber besteht also ein erhöhtes Maß an Vertrauen in persönliche Aussagen.

Kapitalmarktmodell: Small-Capital-Finanzierung und Genussrechte

Global Novum Gold hat sich für ein kapitalmarktliches Modell entschieden, das ohne gebühren- und zeitintensiven Wertpapierprospekt auskommt. Konkret handelt es sich um eine prospektfreie Small-Capital-Finanzierung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) unter Verwendung von Genussrechten als Anlageform. Im Folgenden werden dieses Modell und seine Implikationen im Detail erläutert.

Prospektfreie Kleinemission (§ 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG)

Normalerweise müssen öffentliche Angebote von Vermögensanlagen in Deutschland einen von der BaFin gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlichen, der umfangreiche Informationen zum Emittenten und der Anlage enthält. Das Vermögensanlagengesetz bietet jedoch in § 2 Abs. 2 bestimmte Ausnahmetatbestände für Kleinstangebote, die von der Prospektpflicht befreit sind.

Dazu zählen insbesondere:

Geringes Gesamtvolumen: Wenn innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro Kapital eingesammelt werden, entfällt die Prospektpflicht.

Begrenzter Anlegerkreis: Werden von derselben Vermögensanlage nicht mehr als 20 Anteile angeboten (also max. 20 Anleger beteiligt), ist kein Prospekt nötig.

Hochvermögende Einzelanleger: Ebenfalls prospektfrei sind Angebote, bei denen jeder Anleger mindestens 200.000 Euro investiert (d.h. Anteile mit sehr hoher Stückelung).

Global Novum Gold macht offenkundig von der ersten und/oder zweiten Ausnahme Gebrauch – man spricht hierbei umgangssprachlich von einer Small-Capital-Emission. Das heißt, es werden Genussrechte in einem Gesamtwert unterhalb der Prospektschwelle angeboten oder nur an einen sehr kleinen Kreis von Investoren vermittelt.

Beispielsweise könnte das Unternehmen tranchenweise jeweils z.B. 99.000 € aufnehmen oder sich auf eine begrenzte Zahl beteiligter Personen beschränken. Damit besteht keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Ein Prospekt zu erstellen ist kostspielig und aufwendig; durch die Kleinemission spart sich das Unternehmen diese Hürde.

Für Anleger bedeutet das allerdings, dass sie weniger standardisierte Informationen erhalten. Ein Verkaufsprospekt würde etwa detaillierte Finanzdaten, Risikofaktoren, Geschäftspläne und rechtliche Strukturen offenlegen. Bei prospektfreien Angeboten fehlen diese verpflichtenden Angaben.

Stattdessen wird häufig lediglich ein vereinfachtes Informationsblatt zur Vermögensanlage erstellt (sofern das Emissionsvolumen oberhalb von 100.000 € und innerhalb der Crowdfunding-Grenzen liegt, was hier aber nicht der Fall zu sein scheint). Im vorliegenden Modell verlässt man sich offenbar auf direktes Vertrauen und persönliche Kommunikation mit den Investoren, was im Graumarktsektor nicht unüblich ist.

Wichtig zu betonen: Die Nutzung der Prospektausnahme ist legal, aber regulatorisch sensibel. Sollte das Unternehmen die Grenzen überschreiten oder die Ausnahme missbrauchen (etwa durch Aufsplitten eines eigentlich größeren Angebots in viele kleine, um die Prospektpflicht zu umgehen), könnte die BaFin einschreiten. So etwas ist jedoch nur nachvollziehbar, wenn die BaFin konkrete Hinweise oder Meldungen erhält, da bei prospektfreien Angeboten keine Vorab-Prüfung stattfindet.

Genussrechte – juristische und wirtschaftliche Bewertung

Genussrechte (auch Genussscheine genannt) sind die gewählte Anlageform von Global Novum Gold. Juristisch handelt es sich dabei um schuldrechtliche Verzinsungs- und Beteiligungsrechte am Gewinn eines Unternehmens, die jedoch weder Aktien noch klassische Anleihen sind. Genussrechte zählen zu den sogenannten Mezzanine-Finanzierungen, da sie Merkmale von Eigenkapital und Fremdkapital aufweisen.

Typischerweise leiht der Anleger dem Unternehmen Geld (ähnlich einer Anleihe) und erhält dafür eine vertraglich vereinbarte Gewinnbeteiligung oder Zinszahlung, ggf. gekoppelt an den Geschäftserfolg. Im Gegenzug ist der Anleger aber am unternehmerischen Risiko beteiligt wie ein Gesellschafter – Verluste des Unternehmens können durch entsprechende Klauseln teilweise auf das Genussrechtskapital durchschlagen.

Einige Charakteristika von Genussrechten sind:

Keine Stimmrechte

Genussrechtsinhaber sind keine Gesellschafter und haben in der Regel kein Mitspracherecht in Geschäften. Ihr Status ist Gläubiger, allerdings nachrangig gegenüber anderen Fremdkapitalgebern (häufig wird eine Nachrangabrede vereinbart, d.h. im Insolvenzfall werden Genussrechte erst bedient, wenn alle anderen Gläubiger befriedigt sind).

Gewinnabhängige Erträge

In guten Geschäftsjahren können Genussrechte hohe Ausschüttungen bieten (einige Anbieter locken mit 7–8% jährlicher Rendite oder mehr). In Verlustjahren hingegen können die Zinszahlungen reduziert oder ausgesetzt werden. Sollte das Unternehmen Verluste machen, wird oft vereinbart, dass auch das Genussrechtskapital teilweise zur Verlustdeckung herangezogen wird. Das investierte Kapital schrumpft also im Buchwert mit, anstatt voll erhalten zu bleiben.

Laufzeit und Rückzahlung

Genussrechte können befristet (mit einer Laufzeit, z.B. 5-10 Jahre, danach Rückzahlung des Kapitals, sofern möglich) oder unbefristet ausgestaltet sein. Häufig ist eine Kündigung durch den Anleger vor Ablauf ausgeschlossen oder nur eingeschränkt möglich, was die Liquidität dieser Anlage mindert.

Handelbarkeit: Es gibt meist keinen geregelten Zweitmarkt. Genussrechte sind oft schwer veräußerbar, da sie nicht an der Börse gehandelt werden. Der Anleger ist also bis zum Ende der Laufzeit gebunden, es sei denn, das Unternehmen ermöglicht einen Rückkauf oder es findet sich privat ein Käufer.

Rechtliche Einordnung

Genussrechte gelten als Vermögensanlagen im Sinne des VermAnlG (§ 1 Abs.2 Nr. 4 VermAnlG) und unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht, sobald sie öffentlich angeboten werden. Im vorliegenden Fall greift jedoch die oben genannte Ausnahme (Kleinvolumina), sodass kein Prospekt erstellt wurde.

Wichtig: Auch wenn kein Prospekt erforderlich ist, bleiben Genussrechte hochriskante Investitionsformen, die rechtlich nur minimale Pflichtinformationen verlangen. Der Vertrieb von Genussrechten erfordert eine schriftliche Vertragsgestaltung (Genussrechtsbedingungen), die alle Rechte und Pflichten regeln.

Da diese Bedingungen vom Emittenten relativ frei gestaltet werden können, müssen Anleger genau hinschauen, welche Schutzklauseln (oder eben keine) enthalten sind.

Beispielsweise: Wird das Genussrechtskapital nachgezahlt, falls Verlustvorträge wieder erwirtschaftet werden? Gibt es eine Nachschusspflicht (normalerweise nicht bei Genussrechten)? Ist eine Mindestverzinsung garantiert oder rein gewinnabhängig? Solche Details bestimmen die wirtschaftliche Qualität der Genussrechte.

Wirtschaftliche Bewertung

Für das Unternehmen Global Novum Gold sind Genussrechte attraktiv, weil sie eigenkapitalähnliches Kapital bringen, ohne Stimmrechte abgeben zu müssen. Das Unternehmen stärkt seine Finanzierung, muss aber erst bei Erfolg entsprechende Gewinne teilen. Aus Anlegersicht sind Genussrechte dagegen oft ein Spekulationsinvestment.

Stiftung Warentest bezeichnete sie treffend als „Zwitterprodukt aus Anleihe und Aktie – mit hohem Risiko“. Es besteht die Chance auf überdurchschnittliche Verzinsung, jedoch ist das Ausfallrisiko erheblich: Im Insolvenzfall droht Totalverlust des eingesetzten Kapitals.

Eine gesetzliche Einlagensicherung oder Entschädigungseinrichtung, wie es sie für Bankguthaben gibt, existiert für Genussrechtsinvestoren nicht. Somit trägt der Genussrechtsinhaber ein unternehmerisches Risiko, ohne die übliche Kontrolle eines Gesellschafters oder die Sicherheiten eines besicherten Gläubigers.

Gerade im Kontext von kleinen, jungen Unternehmen (wie hier) sind Genussrechte kritisch zu beurteilen. Es handelt sich um Nachrangkapital, das im Zweifel verloren ist, falls das Projekt scheitert. Gleichzeitig können erfolgreiche Projekte über Genussrechte eine flexible Finanzierung erhalten.

Ein Vorteil für Altgesellschafter ist, dass ihr Anteil an der Gesellschaft nicht verwässert wird – Genussrechtsgeber erhalten keine Unternehmensanteile. Für einen Investor bedeutet das aber, dass er dauerhaft außen vor bleibt und nur Anspruch auf die vertraglich fixierten Zahlungen hat, nicht auf darüber hinausgehende Wertsteigerungen des Unternehmens (außer es wird explizit eine Beteiligung am Liquidationserlös eingeräumt, was aber ebenfalls unsicher bleibt).

Zwischenfazit

Das gewählte Modell – prospektfreie Kleinemission via Genussrechte – zeigt, dass Global Novum Gold rasch und ohne regulatorischen Ballast Kapital beschaffen will. Rechtlich bewegt man sich im Rahmen der Ausnahmen, wirtschaftlich transferiert man viel Risiko auf die Investoren.

Diese sollten sich bewusst sein, dass Genussrechte meist „nur wenige Ausnahmen“ von der Prospektpflicht genießen und ansonsten als regulierte Anlage gelten – der Gesetzgeber sieht sie also durchaus als erklärungsbedürftig und risikobehaftet an.

Transparenzpflichten und Risikohinweise (§ 12 Abs. 2 VermAnlG)

Auch wenn kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wird, entbindet dies den Anbieter nicht von gewissen Transparenz- und Hinweispflichten gegenüber potentiellen Anlegern. Insbesondere regelt § 12 VermAnlG die Werbung für Vermögensanlagen. Gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG muss in jedem Werbematerial für das Angebot ein deutlich hervorgehobener Warnhinweis auf die Risiken platziert werden. Der genaue vorgeschriebene Wortlaut lautet:

„Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“

Diese drastische Formulierung ist gesetzlich verpflichtend und soll sicherstellen, dass kein Anleger aufgrund von Werbeaussagen die Risiken unterschätzt. Bei allen öffentlichen Informationsangeboten von Global Novum Gold – seien es Flyer, Webseiten, Social-Media-Posts oder Präsentationen – muss dieser Risikohinweis sichtbar vorhanden sein. Sollte Global Novum Gold also z.B. auf einer eigenen Webseite oder in einem Investment-Exposé für seine Genussrechte werben, erwartet §12 Abs.2 unmissverständlich diesen Textblock.

Weitere Transparenzpflichten nach VermAnlG betreffen u.a. renditebezogene Aussagen: Falls in der Werbung eine Rendite in Aussicht gestellt wird, muss ebenfalls ein Hinweis erfolgen, dass diese „nicht garantiert und auch niedriger ausfallen kann“ (§12 Abs.3 VermAnlG). Zudem darf nicht mit einer BaFin-Genehmigung geworben werden (da bei prospektfreien Angeboten die BaFin ja gar nichts genehmigt) – Begriffe wie „fonds“ dürfen nicht irreführend verwendet werden (§12 Abs.4 und Abs.5).

Über die Werbung hinaus bestehen Informationspflichten gegenüber Anlegern in Form eines Vermögensanlagen-Informationsblatts (§ 13 VermAnlG), sofern das Angebot bestimmte Größenordnungen überschreitet. Bei Kleinstangeboten bis 100.000 € entfällt sogar dieses Infoblatt.

Allerdings verlangt § 23 VermAnlG, dass der Emittent Jahresberichte erstellt und – sofern eine Veröffentlichungspflicht besteht – zugänglich macht. Da Global Novum Gold keine börsennotierte Gesellschaft ist, greifen hier primär die handelsrechtlichen Publizitätspflichten (Einreichung eines Jahresabschlusses beim Handelsregister, falls es z.B. eine GmbH o.ä. wäre).

In der Praxis bedeutet dies: Transparenz ergibt sich in diesem Modell hauptsächlich aus den Mindestangaben in der Werbung und eventuellen freiwilligen Informationen, die die Initiatoren den Interessenten geben. Die klare Risikoaufklärung („Totalverlustrisiko“) ist Pflicht und schützt den Anbieter auch rechtlich insofern, als er nachweisen kann, die Investoren gewarnt zu haben.

Für Anleger ist es ratsam, sich über diese formalen Hinweise hinaus weitere Informationen geben zu lassen (z.B. Businessplan, Projektstatus, Verwendung des Kapitals, etc.), da keine ausführlichen Prospektangaben vorliegen. Sollte Global Novum Gold die Kapitalaufnahme erfolgreich durchführen, unterläge es ab diesem Zeitpunkt der Pflicht zur Erstellung eines Jahresberichts, den Anleger einsehen können müssten (um die Entwicklung der Vermögensanlage zu verfolgen).

Zusammengefasst sind die Transparenz- und Risikohinweispflichten nach §12 VermAnlG zwar ein wichtiges Instrument des Anlegerschutzes, doch ersetzen sie keinen Prospekt. Der Warnhinweis auf Totalverlust muss überall präsent sein, was deutlich macht, dass es sich um eine hochriskante Anlage handelt. Anleger sollten diese Warnung ernst nehmen und nicht als bloße Formalie abtun.

Öffentliche Präsenz und Aktivität (Onlinequellen)

Im digitalen Zeitalter ist es aufschlussreich zu prüfen, wie präsent die Unternehmen und Personen auf öffentlich zugänglichen Plattformen sind. Hier eine Aufgliederung nach Kanälen:

Website und offizielle Medien

Für Global Novum Gold konnte – erstaunlicherweise – keine eigene Website oder offizieller Webauftritt gefunden werden. Dies ist ungewöhnlich für ein Unternehmen, das Anleger ansprechen möchte, wirft aber möglicherweise die Strategie auf, über persönliche Kontakte und Direktansprache zu arbeiten. Virunga Biotech & Mining Ltd. besitzt einen simplen Webauftritt für den Agrarbereich unter einer eigenen Domain (für Ruanda).

Diese Seite präsentiert ausführlich die landwirtschaftlichen Aktivitäten und Ziele des Unternehmens (Vertragslandwirtschaft, Export von Gemüse etc.), allerdings keine Informationen zum Bergbau. Das Fehlen von Inhalten zum Mining auf der offiziellen Website könnte bedeuten, dass die Bergbausparte separat behandelt wird oder noch im Aufbau ist.

Darüber hinaus existiert ein Google-Business-Eintrag für Virunga Biotech & Mining Ltd. in Kenia, der Basisdaten (Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten) liefert. Eine eigene umfangreiche Homepage zur Investorengewinnung scheint es jedoch nicht zu geben.

Social Media (LinkedIn, Facebook etc.)

Mara Shirley Trommler ist auf LinkedIn mit ihrem bürgerlichen Profil vertreten, allerdings weniger im Kontext Global Novum Gold, sondern mit ihrer Position als Bauträger-Geschäftsführerin in München. Sie pflegt dort ca.200 Kontakte und nutzt LinkedIn offenbar vorwiegend für ihr Immobiliengeschäft.

Auf Facebook ist sie ebenfalls präsent, wobei ihr Profil privat ist. Interessanter ist, dass ihr Name – wie erwähnt – in speziellen Facebook-Gruppen zu Goldhandel auftaucht, was auf Branchenaktivität in Sozialen Netzwerken hinweist. Öffentlich postet sie dort vermutlich Gesuche oder Angebote im Rohstoffhandel (z.B. Anfrage nach Goldlieferanten für Dubai, wie in dem Beispiel ersichtlich), was Teil der Netzwerkarbeit im Rohstoffhandel sein dürfte.

Chappidi Durga Srinivas nutzt LinkedIn sehr aktiv als Plattform. Sein Profil listet detailliert seine Rollen bei Virunga Biotech & Mining und Sri Kartikeya Minerals. Auffällig ist sein Slogan dort, der die angebotenen Rohstoffe aufzählt (Mangan, Kupfer, Kohle, Lithium, Edelsteine etc.) – im Prinzip eine Werbung in eigener Sache.

Er veröffentlicht regelmäßig Beiträge, z.B. um Investoren oder Käufer für Minen und Rohstoffe zu finden. Mit über 4.600 Followern erreicht er eine beachtliche Reichweite auf LinkedIn. Auf Facebook oder anderen Social-Media-Plattformen tritt Srinivas weniger in Erscheinung – sein Schwerpunkt liegt klar auf dem professionellen Netzwerk LinkedIn, wo die relevanten Geschäftsleute zu finden sind.

Eine eigene Website für seine Firma(n) konnte nicht gefunden werden, was nahelegt, dass er Kundenakquise primär über persönliche Kontakte und eben LinkedIn betreibt.

Firmenverzeichnisse und Register

Beide Unternehmen tauchen in verschiedenen Firmenregistern auf. Global Novum Gold selbst scheint (Stand jetzt) nicht im deutschen Handelsregister als eigene juristische Person eingetragen – möglich ist, dass es sich um eine bloße Projektbezeichnung oder Marke handelt, unter dem Dach einer bestehenden Firma.

Trommlers bekannte Firmen (CJM, City Appartements Gotha II GmbH etc.) sind im Handelsregister ersichtlich, jedoch kein Eintrag mit Namen „Global Novum Gold“. Eventuell läuft das Investmentprojekt rechtlich über eine ihrer Gesellschaften oder über eine eigens gegründete UG/GmbH, die bisher nicht öffentlich in Erscheinung trat.

Virunga Biotech & Mining Ltd. ist als juristische Person in Sambia registriert (dortige Registernummer nicht öffentlich verfügbar) und hat eine kenianische Niederlassung, was durch Branchenverzeichnisse wie Cybo bestätigt wird. In diesen Verzeichnissen wird Virunga der Branche „Managementberatung“ zugeordnet – ein Hinweis darauf, dass die Firma in Kenia evtl. als Consulting/Handelsfirma geführt wird, um Geschäfte anzubahnen.

Öffentlich zugängliche Wirtschaftsauskunft-Portale wie Dun & Bradstreet (D&B) oder Creditreform liefern nur begrenzte Informationen: Die D&B-Daten zu Trommlers City Appartements Gotha II GmbH nennen z.B. 0,17 Mio. $ Umsatz und klassifizieren es im Immobiliensektor. Ähnliche Portale (Companyhouse, Northdata) listen Mara Trommler als Managerin mehrerer Firmen und zeigen die Vernetzung ihrer Gothaer Firmen an derselben Adresse.

Für Virunga/Srinivas sind solche deutschen Auskunftsportale wenig ergiebig, da das Unternehmen im Ausland sitzt. Eine Suche in internationalen Firmendatenbanken bestätigt die Existenz einer Virunga Biotech & Mining Ltd. in Sambia (z.B. im Forie-Verzeichnis unter „Nonferrous Metals, Zambia“), aber Detailprofile sind dort offline oder nur für zahlende Nutzer einsehbar.

Veröffentlichungen und Presse

Abgesehen von der genannten FreshPlaza-Meldung (die Virunga Biotech als rwandischen Agrar-Exporteur im Kontext steigender Frachtkosten erwähnt), finden sich kaum Pressemitteilungen oder Artikel über die beiden Unternehmen. Weder Global Novum Gold noch Virunga Biotech & Mining sind in deutschen Finanz- oder Wirtschaftsmedien bisher aufgegriffen worden.

Auch auf branchenspezifischen Plattformen (z.B. Mining Weekly, African Mining News) sind keine Beiträge über Virunga oder Srinivas auffindbar – was darauf schließen lässt, dass es (noch) kein öffentlichkeitswirksames Großprojekt gibt, das für Nachrichten gesorgt hätte.

In lokalen Medien Sambias oder Ruandas konnten ebenfalls keine Berichte gefunden werden. Sollte Virunga z.B. eine Goldmine in Betrieb nehmen, wäre das vermutlich in der sambischen Presse erwähnt – solche Hinweise fehlen bisher. Die Öffentlichkeitsarbeit scheint somit bewusst zurückhaltend: Möglicherweise will man erst konkrete Ergebnisse (wie den erfolgreichen Erwerb einer Mine oder erste Goldfunde) kommunizieren, bevor man an die breite Presse geht.

Fazit zur Online-Präsenz

Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining sind (noch) keine prominenten Namen im Internet. Die Kommunikation läuft zu einem guten Teil direkt und persönlich über Netzwerke (LinkedIn-Gruppen, Facebook-Gruppen, Direct Messaging). Es gibt keine professionell aufgemachte Investorenseite, was für potenzielle Anleger einerseits ein Warnsignal (Mangel an Transparenz) sein kann, andererseits typisch ist für Graumarkt-Angebote, die über persönliche Empfehlung funktionieren.

Die handelnden Personen sind jedoch greifbar und sichtbar: Insbesondere Chappidi D. Srinivas nutzt moderne Kanäle offensiv, um Vertrauen aufzubauen und Kontakte weltweit zu knüpfen. Mara Trommler hat ihr Netzwerk eher im Hintergrund (wahrscheinlich viele Telefonate, Meetings auf Investorentreffs, Immobilienkontakte, etc.).

Investoren und Interessenten können öffentlich zumindest die Profile der Protagonisten einsehen, was einen ersten Eindruck vermittelt. Darüber hinaus empfiehlt es sich aber, in persönlichen Gesprächen weitere Unterlagen und Referenzen anzufordern, da die Online-Recherche nur begrenzte Informationen zutage fördert.

Schlussbetrachtung

Die Unternehmen Global Novum Gold und Virunga Biotech & Mining Ltd. verfolgen ein ambitioniertes Unterfangen: Deutsches Privatanlegerkapital mit afrikanischen Rohstoffprojekten zu verbinden. Die Analyse zeigt, dass dieses Vorhaben auf Netzwerkvertrauen und Nischen-Know-how basiert.

Mara Shirley Trommler und Chappidi Durga Srinivas bringen unterschiedliche Stärken ein – die eine in Organisation und Zugang zu Investoren hierzulande, der andere in Fachkompetenz und Ressourcen vor Ort in Afrika. Beide bewegen sich jedoch außerhalb etablierten Großunternehmertums, was bedeutet, dass Anleger sich auf ein Stück weit Pionierarbeit einlassen.

Positiv hervorzuheben ist, dass Virunga Biotech bereits ein laufendes Geschäft (Agrar-Export) hat, was die Seriosität erhöht und potenziell Synergien schafft (Cashflows aus dem Agrarbereich könnten helfen, den Bergbau anzuschieben). Auch die Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen (Prospektausnahme wird genutzt, aber z.B. der notwendige Risiko-Hinweis muss vorhanden sein) ist wichtig und scheint bekannt zu sein.

Andererseits birgt das gewählte Finanzierungsmodell erhebliche Risiken für Anleger: Genussrechte ohne Prospekt sind Vertrauenssache. Die Bonitätslage der Initiatoren bietet keinen Puffer im Falle von Rückschlägen – es gibt keine Großkonzerne im Hintergrund, sondern nur kleine Firmen. Entsprechend hoch ist das Risiko des Totalausfalls des Investments, sollte das Gold- oder Bergbauprojekt nicht wie erhofft verlaufen.

Die öffentlich zugänglichen Informationen reichen nicht aus, um ein endgültiges Urteil über Erfolgschancen oder Redlichkeit des Angebots zu fällen.

Allerdings zeichnen sie ein Bild: Global Novum Gold/Virunga ist ein typisches Beispiel einer mittelständisch geprägten Rohstoffbeteiligung, bei der persönliche Reputation, Storytelling und das Versprechen von hohen Renditen (im Erfolgsfall) im Vordergrund stehen – gepaart mit den maximalen gesetzlichen Warnhinweisen, die auf die Risiken aufmerksam machen müssen.

Quellenverzeichnis

  1. LinkedIn-Profil Mara Shirley Trommler: https://de.linkedin.com/in/mara-shirley-trommler

  2. Companyhouse-Eintrag Trommler: https://companyhouse.de/Firma/City-Appartements-Gotha-II-GmbH

  3. Webvalid-Firmenprofil Trommler: https://webvalid.de/Firma/City-Appartements-Gotha-II-GmbH

  4. Facebook-Gruppe Goldhandel: https://www.facebook.com/groups/1619369241467821/

  5. Firmenverzeichnis Virunga Biotech & Mining Ltd. Kenia: https://www.cybo.com/KE-biz/virunga-biotech-mining-ltd

  6. Virunga Biotech Ltd. Ruanda (Webseite): https://virungabio.com

  7. FreshPlaza-Bericht zu Virunga Biotech: https://www.freshplaza.com/europe/article/9637550/rwandan-exporter-invests-in-packaging-center/

  8. LinkedIn-Profil Chappidi Durga Srinivas: https://zm.linkedin.com/in/durga-srinivas-chappidi-1a6b2a1a

  9. Sri Kartikeya Minerals Trading Ltd. (LinkedIn): https://zm.linkedin.com/company/sri-kartikeya-minerals-trading-limited

  10. Dun & Bradstreet (D&B) Firmenauskunft: https://www.dnb.com/business-directory/company-profiles.city_appartements_gotha_ii_gmbh

  11. Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) §2 und §12: https://www.buzer.de/gesetz/10294/a174543.htm

  12. Stiftung Warentest zu Genussrechten: https://www.test.de/Genussrechte-Genussscheine-Genusskapital-Genussaktien-1159308-0/

  13. AKH-Hamburg zu Genussrechten: https://akh-h.de/ratgeber/kapitalanlagen/genussrechte/

  14. AVBteam zu Einlagensicherung: https://www.avbteam.de/finanzlexikon/einlagensicherung/

  15. FNR zu Genussrechten: https://www.fnr.de/foerderung/foerderprogramm/genussrechte

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