Die Firma Karl Günther – Unternehmensberatung & Vertrieb von Getränkespezialitäten ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Mittweida (Sachsen), das derzeit ein neues Flüssigtee-Konzentrat vermarktet.
Das Unternehmen tritt öffentlich als Anbieter einer alternativen Kapitalanlage auf, bei der Privatinvestoren in die Produktentwicklung und Vermarktung eingebunden werden sollen.
Trotz professionell klingender Außendarstellung handelt es sich um ein kleinstrukturiertes Projekt ohne nachgewiesene Bonität, geprüfte Finanzdaten oder institutionelle Beteiligung.
Das Wichtigste in Kürze – Faktencheck Karl Günther
Mangelnde Bonität und frühere Insolvenz
Für das aktuelle Investmentprojekt von Karl Günther fehlen testierte Jahresabschlüsse, externe Ratings oder geprüfte Finanzdaten. Seine frühere Firma, die FTE Food Trading Europe GmbH, musste 2019 Insolvenz anmelden – ein erhebliches Warnsignal für potenzielle Investoren.
Grauer Kapitalmarkt mit juristischen Schlupflöchern
Die Kapitalbeschaffung erfolgt über hochriskante Finanzinstrumente wie Nachrangdarlehen und Genussrechte – ohne BaFin-Prüfung und Prospektpflicht. Günther nutzt gesetzliche Ausnahmen gezielt, um eine behördliche Kontrolle zu umgehen und dennoch private Gelder einzuwerben.
Regionale Netzwerkstruktur ohne institutionelle Partner
Das Umfeld des Projekts ist lokal konzentriert, personell stark verflochten und teils familiär geprägt – es fehlen externe, bonitätsstarke Partner. Weder institutionelle Investoren noch unabhängige Kontrolleure sind Teil des Netzwerks.
Intransparenter Außenauftritt und Eigenwerbung
Weder existiert eine professionelle Webseite noch ein offizieller Marktauftritt zum Produkt oder Investment. Die Außenkommunikation beschränkt sich auf selbstverfasste Pressemitteilungen über freie Portale – ohne journalistische Prüfung oder Risikohinweise.
Hohes Risiko für Investoren bei minimaler Kontrolle
Das Modell weist alle Merkmale eines Graumarkt-Angebots mit Totalverlustrisiko auf: fehlende Transparenz, persönliche Einzelunternehmerhaftung, keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Verbraucherschützer und Juristen warnen explizit vor einem Engagement. Potentielle Anleger handeln faktisch im Blindflug.
Bonität und wirtschaftliche Situation des Unternehmens
Die Firma Karl Günther (offiziell als Gewerbebetrieb „Karl Günther – Unternehmensberatung & Vertrieb von Getränkespezialitäten“ registriert) tritt aktuell als Anbieter einer neuartigen Getränkespezialität – einem Flüssig-Tee-Konzentrat – auf. Öffentliche Finanzkennzahlen oder Ratings liegen nicht vor.
Es existieren keine testierten Jahresabschlüsse, und auch eine Bewertung durch Ratingagenturen oder Banken ist nicht öffentlich dokumentiert. In der Creditreform-Datenbank ist das Unternehmen lediglich als „wirtschaftsaktiv“ eingetragen – ohne detaillierte Bonitätskennziffern.
Auffällig ist, dass das Unternehmen zur Umsetzung seines Projekts Fremdkapital von rund 4 Millionen Euro einwerben will. Dieser Betrag soll für Produktionsanlagen, Vertrieb und Marketing verwendet werden. Bemerkenswert ist, dass diese Finanzierung nicht über klassische Bankkredite, sondern über private Kapitalgeber erfolgen soll.
Daraus lässt sich schließen, dass weder ausreichendes Eigenkapital noch eine ausreichende Bankbonität vorhanden ist.
Um Investoren zu gewinnen, werden Renditen von bis zu 6,75 % pro Jahr in Aussicht gestellt. Rechtlich korrekt wird darauf hingewiesen, dass diese Verzinsung nicht garantiert ist. Auszahlungen erfolgen nur bei Unternehmenserfolg – bei Verlusten könnten Investoren leer ausgehen.
Besonders kritisch fällt die Bewertung aus, wenn man die Vorgeschichte betrachtet:
Die frühere Firma von Karl Günther – die FTE Food Trading Europe GmbH – musste 2019 Insolvenz anmelden. Diese GmbH war im Lebensmittelbereich aktiv, unter anderem mit Backmischungen und Puddingpulvern. Der Firmensitz war ebenfalls in Mittweida (Ortsteil Lauenhain). Das Amtsgericht Chemnitz eröffnete am 01.07.2019 das Insolvenzverfahren (Az. 211 IN 834/19).
Die Fachpresse berichtete über diesen Fall. Die Insolvenz ist öffentlich dokumentiert. Diese Vergangenheit lässt erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Stabilität neuer Unternehmungen unter Günthers Leitung aufkommen. Auch wenn eine Insolvenz nicht zwangsläufig künftige Misserfolge bedeutet, ist sie doch ein gewichtiger Aspekt bei der Bewertung der Bonität.
Rechtsanwalt Michael Iwanow, der sich auf graue Kapitalmärkte spezialisiert hat, urteilt entsprechend deutlich: Anleger „tappen im Dunkeln“, da keine validierten Zahlen vorliegen. Ein Engagement gleiche einer Wette auf Vertrauen, nicht auf geprüfte Fakten.
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