25 Mai 2025

Die Firma Karl Günther – Unternehmensberatung & Vertrieb von Getränkespezialitäten ist ein Einzelunternehmen mit Sitz in Mittweida (Sachsen), das derzeit ein neues Flüssigtee-Konzentrat vermarktet.

Das Unternehmen tritt öffentlich als Anbieter einer alternativen Kapitalanlage auf, bei der Privatinvestoren in die Produktentwicklung und Vermarktung eingebunden werden sollen.

Trotz professionell klingender Außendarstellung handelt es sich um ein kleinstrukturiertes Projekt ohne nachgewiesene Bonität, geprüfte Finanzdaten oder institutionelle Beteiligung.

Das Wichtigste in Kürze – Faktencheck Karl Günther

Mangelnde Bonität und frühere Insolvenz

Für das aktuelle Investmentprojekt von Karl Günther fehlen testierte Jahresabschlüsse, externe Ratings oder geprüfte Finanzdaten. Seine frühere Firma, die FTE Food Trading Europe GmbH, musste 2019 Insolvenz anmelden – ein erhebliches Warnsignal für potenzielle Investoren.

Grauer Kapitalmarkt mit juristischen Schlupflöchern

Die Kapitalbeschaffung erfolgt über hochriskante Finanzinstrumente wie Nachrangdarlehen und Genussrechte – ohne BaFin-Prüfung und Prospektpflicht. Günther nutzt gesetzliche Ausnahmen gezielt, um eine behördliche Kontrolle zu umgehen und dennoch private Gelder einzuwerben.

Regionale Netzwerkstruktur ohne institutionelle Partner

Das Umfeld des Projekts ist lokal konzentriert, personell stark verflochten und teils familiär geprägt – es fehlen externe, bonitätsstarke Partner. Weder institutionelle Investoren noch unabhängige Kontrolleure sind Teil des Netzwerks.

Intransparenter Außenauftritt und Eigenwerbung

Weder existiert eine professionelle Webseite noch ein offizieller Marktauftritt zum Produkt oder Investment. Die Außenkommunikation beschränkt sich auf selbstverfasste Pressemitteilungen über freie Portale – ohne journalistische Prüfung oder Risikohinweise.

Hohes Risiko für Investoren bei minimaler Kontrolle

Das Modell weist alle Merkmale eines Graumarkt-Angebots mit Totalverlustrisiko auf: fehlende Transparenz, persönliche Einzelunternehmerhaftung, keine Trennung zwischen Betriebs- und Privatvermögen. Verbraucherschützer und Juristen warnen explizit vor einem Engagement. Potentielle Anleger handeln faktisch im Blindflug.

Bonität und wirtschaftliche Situation des Unternehmens

Die Firma Karl Günther (offiziell als Gewerbebetrieb „Karl Günther – Unternehmensberatung & Vertrieb von Getränkespezialitäten“ registriert) tritt aktuell als Anbieter einer neuartigen Getränkespezialität – einem Flüssig-Tee-Konzentrat – auf. Öffentliche Finanzkennzahlen oder Ratings liegen nicht vor.

Es existieren keine testierten Jahresabschlüsse, und auch eine Bewertung durch Ratingagenturen oder Banken ist nicht öffentlich dokumentiert. In der Creditreform-Datenbank ist das Unternehmen lediglich als „wirtschaftsaktiv“ eingetragen – ohne detaillierte Bonitätskennziffern.

Auffällig ist, dass das Unternehmen zur Umsetzung seines Projekts Fremdkapital von rund 4 Millionen Euro einwerben will. Dieser Betrag soll für Produktionsanlagen, Vertrieb und Marketing verwendet werden. Bemerkenswert ist, dass diese Finanzierung nicht über klassische Bankkredite, sondern über private Kapitalgeber erfolgen soll.

Daraus lässt sich schließen, dass weder ausreichendes Eigenkapital noch eine ausreichende Bankbonität vorhanden ist.

Um Investoren zu gewinnen, werden Renditen von bis zu 6,75 % pro Jahr in Aussicht gestellt. Rechtlich korrekt wird darauf hingewiesen, dass diese Verzinsung nicht garantiert ist. Auszahlungen erfolgen nur bei Unternehmenserfolg – bei Verlusten könnten Investoren leer ausgehen.

Besonders kritisch fällt die Bewertung aus, wenn man die Vorgeschichte betrachtet:

Die frühere Firma von Karl Günther – die FTE Food Trading Europe GmbH – musste 2019 Insolvenz anmelden. Diese GmbH war im Lebensmittelbereich aktiv, unter anderem mit Backmischungen und Puddingpulvern. Der Firmensitz war ebenfalls in Mittweida (Ortsteil Lauenhain). Das Amtsgericht Chemnitz eröffnete am 01.07.2019 das Insolvenzverfahren (Az. 211 IN 834/19).

Die Fachpresse berichtete über diesen Fall. Die Insolvenz ist öffentlich dokumentiert. Diese Vergangenheit lässt erhebliche Zweifel an der wirtschaftlichen Stabilität neuer Unternehmungen unter Günthers Leitung aufkommen. Auch wenn eine Insolvenz nicht zwangsläufig künftige Misserfolge bedeutet, ist sie doch ein gewichtiger Aspekt bei der Bewertung der Bonität.

Rechtsanwalt Michael Iwanow, der sich auf graue Kapitalmärkte spezialisiert hat, urteilt entsprechend deutlich: Anleger „tappen im Dunkeln“, da keine validierten Zahlen vorliegen. Ein Engagement gleiche einer Wette auf Vertrauen, nicht auf geprüfte Fakten.

Juristische Auseinandersetzungen und Registereinträge

Handelsregister

Karl Günther ist bzw. war in mehreren Firmen im Handelsregister Chemnitz als Geschäftsführer eingetragen. Aktuell (Stand 2025) ist er Geschäftsführer der Ring-Nährmittel GmbH (HRB 125). Bei der FTE Food Trading Europe GmbH (HRB 20879) war er ab Juni 2012 als Geschäftsführer bestellt – bis zur Insolvenzauflösung 2019.

Die Handelsregister-Bekanntmachung zum Insolvenzverfahren dokumentiert die vollständige Eröffnung des Verfahrens über das Vermögen der FTE Food Trading Europe GmbH am 01.07.2019 und die Bestellung eines Insolvenzverwalters.

Insolvenzbekanntmachungen

Neben der genannten FTE-Insolvenz sind keine weiteren Insolvenzfälle aus dem Umfeld von Karl Günther veröffentlicht worden. Die Ring-Nährmittel GmbH – ein Traditionsunternehmen im Bereich Lebensmittelzusätze – ist trotz wechselvoller Geschichte (ehemals VEB „Ring“ in DDR-Zeiten) bis heute aktiv und nicht insolvent.

Gleichwohl liegen auch dort keine öffentlichen Finanzberichte vor, was eine unabhängige Prüfung der wirtschaftlichen Lage erschwert.

Gerichtsverfahren

Sollten in der Vergangenheit rechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Klagen von Geschäftspartnern oder Anlegern) stattgefunden haben, so sind diese zumindest in den üblichen Gerichts- und Registerdatenbanken nicht ohne Weiteres auffindbar. Das ist ein Indiz dafür, dass bisher keine bekannten Gerichtsprozesse öffentlich Schlagzeilen machten.

BaFin und Aufsichtsbehörden

Das aktuelle Investitionsangebot wurde bewusst so strukturiert, dass keine Prospektpflicht besteht. Dadurch entzieht sich das Vorhaben der direkten Prüfung durch die BaFin. Bislang hat die BaFin keine konkrete Warnung bezüglich der Firma Karl Günther veröffentlicht – dies auch deshalb, weil formal (noch) kein Gesetzesverstoß vorliegt.

Allerdings haben sowohl die BaFin als auch Verbraucherschützer in der Vergangenheit allgemein vor den Risiken von Nachrangdarlehen und ähnlichen Graumarkt-Angeboten gewarnt.

Die Gesetzeslage selbst befindet sich im Wandel:

Das Bundesfinanzministerium plant eine Verschärfung des Vermögensanlagengesetzes, um solche Kleinemissionen künftig strenger zu regulieren. Diese geplante Gesetzesänderung – die u.a. die 20-Anleger-Ausnahme einschränken soll – unterstreicht, dass der Gesetzgeber das Umgehen der Prospektpflicht (und damit der BaFin-Kontrolle) als Problem erkannt hat.

Persönliches und geschäftliches Netzwerk rund um Karl Günther

Geschäftlicher Hintergrund und lokale Verankerung

Karl Günther ist in Mittweida (Sachsen) ansässig und seit Jahrzehnten geschäftlich in der Lebensmittelbranche tätig. Sein berufliches Netzwerk konzentriert sich stark auf Unternehmen, die Pulverprodukte, Nährmittel und Getränkezusätze herstellen oder abfüllen.

Dabei ist auffällig, dass sich sein Tätigkeitsfeld auf eine regionale Struktur aus wenigen, teils familiär verbundenen Firmen stützt.

Zentrale Unternehmen im Netzwerk

Ring-Nährmittel GmbH

Sitz: Altmittweida / Königshain-Wiederau
Tätigkeit: Hersteller von Nahrungsmittelzusätzen wie Puddingpulver, Soßenbinder, Getränkepulver

Günther ist dort seit 2003 alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer.
Die Firma hat historische Wurzeln im ehemaligen DDR-Betrieb VEB „Ring“.

Weitere bekannte Führungsperson: Siegfried Wraase, vermutlich früherer Mitinhaber oder Übergangsmanager nach der Wende.

FTE Food Trading Europe GmbH

Sitz: Mittweida-Lauenhain
Tätigkeit: Produktion von Nahrungspulvern und Backmischungen

Karl Günther war hier von 2012 bis zur Insolvenz 2019 Geschäftsführer.
Früherer Mitgeschäftsführer:Christoph von Wrisberg

Die Gesellschaft hatte ein Stammkapital von 2,6 Mio. € und war offenbar durch externe Investoren finanziert.
Nach der Insolvenz übernahm eine andere Firma – Emma & Paul GmbH – den Standort, ohne dass Günther beteiligt ist.

MG Nährmittel Produktservice e.K.

Sitz: Schillerstraße 46, Mittweida
Tätigkeit: Co-Packing, Abfüllung und Verpackung von Lebensmittelpulvern
Inhaber: M. Günther – vermutlich ein Verwandter (Bruder oder Sohn).

Interessanterweise ist dies die gleiche Adresse, an der die FTE GmbH früher residierte.
Der Betrieb hat ca. 150 Mitarbeiter und könnte die Produktion für Günthers neues Teeprodukt übernehmen, obwohl Karl Günther dort nicht offiziell beteiligt ist.

Externe Partner und Berater

Ein auffälliger Partner ist Dr. Horst Werner von der „Dr. Werner Financial Service AG“, ein bekannter Finanzierungsberater für mittelständische Unternehmen.

In einer Pressemitteilung wird er als Ansprechpartner genannt – was nahelegt, dass Günther sich für die Kapitalakquise an Experten für „Finanzierung ohne Bank“ wendet.

Kritische Stimmen

In der Szene der Anlegerschützer ist Günthers Projekt ebenfalls aufgetaucht. RA Michael Iwanow analysierte öffentlich das Finanzierungsmodell (Nachrangdarlehen etc.) und äußerte deutliche Zweifel an dessen Seriosität.

Zwar gehört er nicht direkt zum Netzwerk, seine Einschätzung zeigt jedoch, dass Günthers Geschäftspraktiken branchenweit Beachtung finden – allerdings unter kritischem Blickwinkel.

Rechtliche Aspekte des Investitionsmodells

Überblick über das Modell

Die Firma Karl Günther bietet eine Vielzahl an Kapitalanlageformen an, um Mittel von Privatinvestoren einzuwerben. Dabei handelt es sich um nicht börsengehandelte Vermögensanlagen, die typischerweise im sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“ vorkommen.

Kapitalanlageformen des Graumarktes:

Nachrangdarlehen: Unbesicherte Kredite, bei denen Investoren im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Diese können festverzinst oder gewinnabhängig ausgestaltet sein.

Partiarische Darlehen: Dabei wird der Zinssatz ganz oder teilweise an den Unternehmensgewinn oder Umsatz gekoppelt. Anleger partizipieren also am Geschäftserfolg – tragen aber auch das Risiko bei Verlusten.

Namensschuldverschreibungen: Nicht verbriefte Schuldpapiere, die auf den Namen des Inhabers laufen und meist nicht handelbar sind.

Genussrechte und stille Beteiligungen: Sie verleihen keine gesellschaftsrechtlichen Mitspracherechte, ermöglichen aber eine Beteiligung am Gewinn – mit vollem Verlustrisiko. Juristisch gelten sie ebenfalls als Vermögensanlagen.

Grundbuchbesicherte Darlehen: Angeblich im Angebot, doch unklar bleibt, welche konkreten Immobilien zur Besicherung dienen sollen. Experten halten solche Angaben ohne Nachweis für fragwürdig.

Regulatorischer Rahmen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG)

Solche Anlageformen unterliegen grundsätzlich der Prospektpflicht nach § 6 VermAnlG – also der Pflicht, einen von der BaFin geprüften Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Karl Günther umgeht diese Pflicht, indem er sich auf bestimmte gesetzliche Ausnahmen stützt, u. a.:

§ 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG: Keine Prospektpflicht, wenn pro Beteiligungsform nicht mehr als 20 Verträge abgeschlossen werden.

§ 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG: Bereichsausnahme für kleine Angebote

Diese Regelung erlaubt es, z. B. 20 Nachrangdarlehen, 20 Genussrechte und 20 stille Beteiligungen jeweils getrennt anzubieten, ohne einen Prospekt erstellen zu müssen.
Kritiker bezeichnen diese Segmentierung als Schlupfloch, das systematisch genutzt wird, um BaFin-Kontrollen zu umgehen.

Risiken durch Nachrangigkeit

Das Nachrangprinzip bedeutet für Anleger, dass sie im Insolvenzfall als Letzte bedient werden – noch nach Lieferanten, Banken und Mitarbeitern. Die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlusts ist daher hoch, insbesondere bei kleinen, nicht etablierten Unternehmen.

Zudem sind solche Darlehen so konstruiert, dass sie nicht als Einlagengeschäft gelten, was eine BaFin-Lizenz notwendig machen würde. Durch die Nachrangklausel wird dieser Genehmigungszwang umgangen – rechtlich erlaubt, aber klar risikobehaftet.

Vertragliche Details und Marketingaussagen

Laut Angaben werden die Konditionen individuell vereinbart: Laufzeit, Zinssatz, Gewinnbeteiligung und Mindestanlagebetrag können verhandelt werden. Es wird mit Begriffen wie „keine Anlaufverluste“, „ohne Agio“ und „sofortiger Zinsbeginn“ geworben.

Verbraucherschützer wie RA Michael Iwanow warnen jedoch, dass diese Begriffe rein werblich motiviert seien und keinerlei Absicherung böten. Zudem sind alle in Aussicht gestellten Renditen nicht garantiert, sondern vollständig erfolgsabhängig.

Informationen zur Person Karl Günther

Öffentlich bekannte Vita

Über Karl Günther als Privatperson ist öffentlich nur sehr wenig dokumentiert. Er tritt primär als Unternehmer auf und ist als Inhaber oder Geschäftsführer verschiedener Firmen registriert – insbesondere in der Lebensmittelbranche (Pulverprodukte, Getränkezusätze). Seine Aktivitäten reichen nachweislich mindestens bis in die frühen 2000er-Jahre zurück.

Seit 2003 ist Karl Günther Geschäftsführer der Ring-Nährmittel GmbH, einem traditionsreichen Lebensmittelbetrieb, der auf das ehemalige DDR-Unternehmen VEB Nährmittelwerk „Ring“ zurückgeht. Die GmbH wurde 1990 gegründet – vermutlich im Zuge einer Treuhand-Privatisierung – und war lange Zeit ein klassischer Hersteller von Puddingpulvern, Soßenbindern und ähnlichen Produkten.

Ob Günther selbst an der Privatisierung beteiligt war oder erst später als Manager hinzustieß, ist nicht eindeutig belegt.

Auch über seine Ausbildung, sein Alter oder frühere Tätigkeiten vor 2003 ist nichts öffentlich bekannt. Dies ist typisch für viele mittelständische Unternehmer im ostdeutschen Raum, die nach der Wende früh Verantwortung übernommen haben, jedoch keine überregionale Öffentlichkeitspräsenz aufbauen mussten oder wollten.

Bisherige unternehmerische Schwerpunkte

Alle bisher bekannten Geschäftstätigkeiten Günthers kreisen um den Herstellungs- und Vertriebsbereich von Nahrungsmittelzusätzen – insbesondere pulverbasierte Produkte.

Dazu gehörten:

FTE Food Trading Europe GmbH (Backmischungen, Puddingpulver; Insolvenz 2019)

Ring-Nährmittel GmbH (traditionelle DDR-Firma, heute privat geführt)

Eigenes Gewerbe Karl Günther (Unternehmensberatung & Vertrieb, Schwerpunkt Flüssigtee-Konzentrate)

Die wiederholte Wahl vergleichbarer Produkte und Märkte lässt auf Fachkenntnis in diesem Segment schließen – sei es in der Produktion selbst oder im organisatorischen Aufbau solcher Betriebe. Ob Günther über formelle Qualifikationen in Lebensmitteltechnik oder Betriebswirtschaft verfügt, ist jedoch nicht bekannt.

Haftungssituation und Unternehmensstruktur

Besonders wichtig für Investoren: Die aktuelle Kapitalakquise erfolgt nicht über eine GmbH oder AG, sondern über das Einzelunternehmen Karl Günther. Das bedeutet, dass Günther persönlich mit seinem gesamten Privatvermögen haftet – eine Tatsache, die nicht immer transparent im Angebot dargestellt wird.

Gleichzeitig besteht aus dieser Struktur ein erhöhtes Gegenparteirisiko: Es gibt keine bilanziellen Trennungen zwischen Privat- und Betriebsvermögen, keine gesetzlichen Publizitätspflichten (wie bei Kapitalgesellschaften), und keine Aufsicht durch ein Kontrollgremium (wie Aufsichtsrat oder Wirtschaftsprüfer).

Reputation und öffentliche Wahrnehmung

Karl Günther scheint sich selbst als regional verwurzelter Mittelständler zu sehen, der keine öffentliche Selbstdarstellung betreibt.

Es gibt:

keine bekannte Firmenwebseite mit persönlichem Portrait

keine Interviews oder Presseprofile

keine Social-Media-Präsenz mit geschäftlicher oder persönlicher Darstellung

keine sichtbaren Mitgliedschaften in Verbänden oder Kammern

Die einzige nennenswerte Außenwirkung ergibt sich über die Pressemitteilungen zur Kapitalanlage, in denen Günther indirekt als Anbieter auftritt. Auch diese Texte stammen größtenteils von Kooperationspartnern wie Dr. Horst Werner und sind Eigenwerbung, keine journalistische Berichterstattung.

Vergangenheit und Makel

Wie in Kapitel 1 beschrieben, fällt besonders die Insolvenz der FTE Food Trading Europe GmbH (2019) ins Gewicht. Auch wenn ein Scheitern im Geschäftsleben nicht ungewöhnlich ist, bleibt die Tatsache bestehen, dass ein Projekt unter Günthers Leitung wirtschaftlich nicht erfolgreich war. Diese Insolvenz ist öffentlich dokumentiert und sollte bei der Einschätzung seiner Zuverlässigkeit berücksichtigt werden.

Medienberichte, Online-Auftritte und Einschätzung der Seriosität

Unternehmensdarstellung und Online-Präsenz

Das aktuelle Kapitalanlageangebot der Firma Karl Günther besitzt keine eigene Website. Weder für das Produkt (Flüssigtee) noch für das Investment gibt es einen offiziellen Internetauftritt mit Impressum, Kontaktinformationen oder Leistungsnachweisen.

Auch Social-Media-Kanäle wie LinkedIn, Xing oder Facebook sind nicht auffindbar. Die Außenkommunikation erfolgt stattdessen über freie Presseportale wie pressemitteilung.ws.

Dort erschien Ende März 2025 ein Pressetext unter dem Autorennamen „HorstWerner“, der das Produkt und das Beteiligungsangebot beschreibt. Es handelt sich klar um eine Eigenveröffentlichung, vermutlich verfasst durch Dr. Horst Werner selbst, der als Berater für alternative Unternehmensfinanzierungen bekannt ist.

Die Mitteilungen enthalten ausschließlich positive Darstellungen – ohne Hinweis auf Risiken oder kritische Aspekte.

Medienberichterstattung und öffentliche Diskussion

In der klassischen Medienlandschaft (Presse, Fernsehen, Fachzeitschriften) finden sich keine Berichte über das Projekt. Auch lokale Tageszeitungen aus Mittweida oder regionale Wirtschaftsportale haben das Thema bisher nicht aufgegriffen. Dies legt nahe, dass es noch keine größere mediale Wahrnehmung oder Prüfung durch Journalisten gab.

Eine Ausnahme bildet das Verbraucherschutzforum Berlin, ein privat betriebener Blog, der regelmäßig Kapitalanlagen des Grauen Marktes kritisch beleuchtet. Dort erschien am 11. Mai 2025 ein Beitrag unter Mitwirkung von Rechtsanwalt Michael Iwanow, in dem das Beteiligungsmodell der Firma Karl Günther deutlich kritisiert wird.

Kernaussagen des kritischen Blogbeitrags

  • Es existieren keine geprüften Finanzdaten.

  • Die Struktur des Angebots (viele Beteiligungsformen, begrenzte Anlegeranzahl pro Modell) ist ein klassisches Muster des Grauen Kapitalmarkts.

  • Die Werbung mit Sicherheiten (z. B. angeblich grundbuchbesicherten Darlehen) ist nicht belegt.

  • Die Vielfalt der angebotenen Beteiligungsformen vermittelt Transparenz, führt aber in Wirklichkeit zu Unübersichtlichkeit und Intransparenz für Anleger.

  • Die verwendeten Begriffe wie „ohne Agio“ oder „attraktive Rendite“ seien werblich, aber rechtlich unverbindlich.

Online-Reputation der beteiligten Firmen

Die Produktionspartner – etwa die MG Nährmittel Produktservice e.K. – haben professionelle Webseiten mit moderner Außendarstellung und zertifizierter Produktion. Dort ist Karl Günther jedoch nicht als Ansprechpartner oder Inhaber genannt, was auf eine Trennung zwischen Investmentangebot und Produktionsunternehmen hinweist.

Die Ring-Nährmittel GmbH besitzt lediglich eine Domain ohne inhaltlich nennenswerte Darstellung. Auch dort gibt es keine Hinweise auf das Tee-Projekt, was den Eindruck verstärkt, dass dieses nicht offiziell über bestehende Firmeninfrastruktur kommuniziert wird.

Einschätzung der Seriosität – Gesamtbeurteilung

Fehlende Transparenz: Keine geprüften Zahlen, keine öffentlich zugänglichen Unternehmensdaten, keine Prospektunterlagen.

Graue-Kapitalmarkt-Struktur: Aufteilung in Kleinemissionen zur bewussten Umgehung der BaFin-Prüfung.

Hohes Verlustrisiko: Nachrangdarlehen, stille Beteiligungen und Genussrechte sind hochriskante Finanzinstrumente – mit hohem Totalverlustrisiko.

Vergangene Insolvenz: Die wirtschaftliche Erfolgsbilanz von Karl Günther ist belastet durch die Insolvenz der FTE Food Trading Europe GmbH.

Fehlende Dritte: Es fehlen unabhängige Ratings, Auszeichnungen, Kundenbewertungen oder institutionelle Partner.

Intransparenter Außenauftritt: Die Verwendung von kostenlosen Presseportalen, eine Gmail-Adresse und eine Handy-Nummer als zentrale Kontaktmöglichkeiten wirken wenig professionell.

Fazit zum Kapitalanlageangebot „Karl Günther“

Das Angebot von Karl Günther ist ein typisches Beispiel für eine Graumarkt-Vermögensanlage, die bewusst unterhalb der Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz strukturiert wurde. Die Kapitalaufnahme erfolgt über hochriskante Instrumente wie Nachrangdarlehen und Genussrechte – ohne BaFin-Prüfung, ohne Verkaufsprospekt, ohne institutionelle Kontrolle.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit ist nicht belegt:

Es fehlen testierte Abschlüsse, externe Ratings und eine professionelle Marktkommunikation. Günthers Insolvenzvergangenheit mit der FTE Food Trading Europe GmbH (2019) stellt ein schwerwiegendes Warnsignal dar.

Die Bewerbung des Angebots erfolgt ausschließlich über selbstverfasste Pressemitteilungen auf kostenlosen Portalen – ohne Risikohinweise oder Impressumspflicht gemäß § 5 TMG.

Als Einzelunternehmer haftet Günther zwar persönlich, doch mangelt es an Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen sowie an jeglicher externen Kontrolle (z.B. Wirtschaftsprüfer, Aufsichtsrat). Die Konstruktion ist darauf ausgelegt, regulatorische Pflichten zu umgehen – auf Kosten der Anleger.

Disclaimer

Diese Zusammenfassung stellt keine Anlageberatung und keine Kaufempfehlung dar. Sie basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen, ergänzt durch Recherchen zu Unternehmensstruktur, Finanzierung und rechtlichem Rahmen.
Potenzielle Investoren sollten sich der hohen Risiken bewusst sein, die mit Investments im Grauen Kapitalmarkt verbunden sind – insbesondere bei fehlender Prospektpflicht, fehlender Aufsicht durch die BaFin und ungesicherter Informationslage. Eine unabhängige rechtliche oder wirtschaftliche Prüfung wird ausdrücklich empfohlen.

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Der Beitrag ist ein KI-unterstützter Scoredex-Faktencheck. Er basiert auf einer unabhängigen, journalistisch ausgearbeiteten und rechtlich überprüften Internetrecherche unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Unterstützt durch algorithmische Analyseverfahren werden Fakten strukturiert aufbereitet – ohne subjektive Meinung oder abschließende Bewertung. Ziel ist eine sachliche Einordnung auf Basis dokumentierter Informationen.

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Dieser Faktencheck basiert auf einer KI unterstützten journalistischen Internetrecherche und stellt keine offizielle Scoredex-Seriositätsbewertung dar. Ein Scoredex-Seriositätsbewertung ist ein neutraler, Algorithmus gestützter Analyseprozess, der sowohl auf- als auch abwerten kann.

Quellenverzeichnis

  1. https://firmeneintrag.creditreform.de

  2. https://verbraucherschutzforum.berlin

  3. https://pressemitteilung.ws

  4. https://unternehmen24.info

  5. https://app.insolvenz-portal.de

  6. https://companyhouse.de

  7. https://webvalid.de

  8. https://archiv.sachsen.de

  9. https://mg-produktservice.de

  10. https://ksr-law.de

  11. https://osborneclarke-fintech.com

  12. https://ring-naehrmittel.de