TF Consulting ist ein inhabergeführtes Unternehmen unter Leitung von Thorsten Fischermanns mit Sitz in Krefeld.
Es bietet Dienstleistungen in den Bereichen Steuerberatung, Interim-Management und betriebswirtschaftliche Beratung an. Neben klassischen Beratungsmandaten engagiert sich die Firma auch in Vermietungskonzepten und Unternehmensbeteiligungen.
TF Consulting & DUYWAL Concept GmbH – Das Wichtigste in Kürze
Breites Tätigkeitsprofil von Thorsten Fischermanns
Thorsten Fischermanns ist ein erfahrener Finanz- und Steuerexperte mit Stationen in Konzernen, als Interim Manager und Lohnsteuerhilfe-Leiter. Sein Netzwerk reicht von der Finanzverwaltung bis zu Akteuren im In- und Ausland, was seine Beratungstätigkeit untermauert.
Unternehmerisches Engagement über eigene Firmen
Er ist Geschäftsführer mehrerer Unternehmen mit Consulting- und Vermietungsfokus – darunter die TF Consulting & Rentals UG und TF Wohnkonzepte UG. Die Aktivitäten reichen von Steuerberatung über Unternehmensbeteiligungen bis zur Vermietung von Ferienwohnungen.
Strategische Übernahme der DUYWAL Concept GmbH geplant
Fischermanns plant die Übernahme der E-Commerce-Firma DUYWAL Concept GmbH, die künftig als TF Concept GmbH firmieren soll. Die formale Umsetzung ist laut Handelsregister noch nicht erfolgt, befindet sich aber in Vorbereitung.
DUYWAL Concept: Nischenhandel mit Markenportfolio
DUYWAL vertreibt über Marken wie FAIRMO und KUNSTLI nachhaltige Haushalts- und DIY-Produkte, teils mit Onlinehandel über eBay und eigene Shops. Die Firma wird von Gründer Dustin Wasylkowski geführt und erhielt Kapital von der Kronen Immobilien GmbH.
Genussrechte als potenzielles Finanzierungsinstrument
Sollte die Expansion über Genussrechte finanziert werden, greifen die Regelungen des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG). Für öffentliche Angebote wäre ein genehmigter Prospekt oder ein Informationsblatt notwendig – bisher gibt es dazu keine öffentliche Bekanntmachung.
Analyse – Thorsten Fischermanns
TF Consulting & DUYWAL Concept GmbH
Thorsten Fischermanns (Jg. 1979) ist ein Finanz- und Steuerexperte aus Krefeld mit langjähriger Erfahrung in Steuerberatung und Interim-Management. Er war u.a. als Steuerreferent in internationalen Konzernen (z.B. Mitsubishi Power Europe) und als Experte für Umsatzsteuer tätig. Neben seiner Tätigkeit als Interim Manager ist Fischermanns als Finanz- und Steuerberater aktiv.
So fungiert er etwa als Beratungsstellenleiter in einem Lohnsteuerhilfeverein („Lohnsteuerhilfe Aktuell e.V.“) in Neuss und Düsseldorf. Sein umfangreiches Netzwerk umfasst Kontakte zur Finanzverwaltung und zu Kollegen im In- und Ausland.
Unternehmerisch ist Thorsten Fischermanns an mehreren Firmen beteiligt. Er ist Geschäftsführer und (über seine Initialen „TF“) Namensgeber der TF Consulting & Rentals UG (haftungsbeschränkt) in Krefeld. Außerdem ist er Geschäftsführer der TF Wohnkonzepte UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz an derselben Adresse (Am Kleckers 13a, 47839 Krefeld).
Beide UGs wurden im Juli 2021 gegründet bzw. übernommen, was der nahezu fortlaufenden Handelsregister-Nummer (HRB 18603 und HRB 18604, Amtsgericht Krefeld) entspricht. Darüber hinaus betreibt Fischermanns eine eigene Beratungswebsite (Auftragsvermittlung) unter seiner Adresse Am Kleckers 13a.
Im weiteren Netzwerk taucht auch Marcel Fischermanns (vermutlich ein naher Verwandter) auf – er ist in Manager-Datenbanken als verbundene Person genannt, jedoch ohne direkte öffentlich bekannte Rolle in den TF-Firmen.

TF Consulting & Rentals UG: Geschäftszweck und Status
Die TF Consulting & Rentals UG (haftungsbeschränkt) wurde ursprünglich am 21.07.2021 im Handelsregister eingetragen – zunächst unter der Firmierung Handy Design & Trade Agency UG. Im Oktober 2024 erfolgte eine Umbenennung auf den jetzigen Namen, was erkennbar auf Thorsten Fischermanns („TF“) Bezug nimmt. F
Fischermanns ist seit Gründung alleiniger Geschäftsführer mit Einzelvertretungsbefugnis. Der Unternehmensgegenstand laut Handelsregister umfasst ein breites Spektrum:
- Anmietung und Vermietung von Ferienwohnungen
- Betrieb von Apartmenthäusern und Business-Appartments
- Beherbergungsbetriebe im eigenen Namen oder für Dritte
- Unternehmensberatung und Consulting-Dienstleistungen; der Kauf und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen
- Betrieb von Onlineshops.
Das Stammkapital beträgt 10.000 €.

Wirtschaftliche Lage
Öffentliche Finanzdaten zur TF Consulting & Rentals UG sind spärlich. Bislang wurden keine Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht (das Unternehmen dürfte als kleine UG von Erleichterungen Gebrauch machen). Es liegen auch keine Umsatzzahlen vor.
Angesichts des jungen Alters (Gründung 2021) und des niedrigen Stammkapitals ist von einem kleinen Unternehmen auszugehen. Negative Bonitätsinformationen sind öffentlich nicht bekannt. In Firmendatenbanken wird die Firma als aktiv und wirtschaftsaktiv geführt. Hinweise auf Zahlungsstörungen oder Insolvenzen liegen nicht vor.
DUYWAL Concept GmbH und geplante Übernahme (TF Concept GmbH)
Die DUYWAL Concept GmbH (teils auch DUWAYL Concept GmbH geschrieben) ist ein E-Commerce- und Handelsunternehmen mit Sitz in Kempen (NRW). Gegründet wurde sie am 12.03.2020 als DUYWAL Concept UG (haftungsbeschränkt) mit 1.000 € Kapital. Geschäftsführer und Gründungsgesellschafter ist Dustin Julian Wasylkowski aus Kempen.
Die Firma betreibt den Online-Handel mit Waren aller Art, im Handelsregister wurden insbesondere Gerätehalter, Bienenwachstücher, Spanngurte, Konturenlehren und Löschdecken als Produktkategorien genannt.
Im Juni 2022 vollzog DUYWAL eine Umwandlung zur GmbH
Das Stammkapital wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 08.06.2022 von 1.000 € um 24.000 € auf 25.000 € erhöht und die Rechtsform in eine GmbH geändert. Seither firmiert das Unternehmen als DUYWAL Concept GmbH. Als zusätzliche Gesellschafterin trat Kronen Immobilien GmbH International (Velbert) im Jahr 2021 ein.
Diese Immobiliengesellschaft, die seit Juni 2021 Anteile hält, scheint als Investor zu fungieren. Die Kronen Immobilien GmbH International ist eine Schwesterfirma der Kronen Immobilien GmbH Velbert und agiert überregional. Sie hält mutmaßlich einen größeren Anteil, möglicherweise finanziert sie die Kapitalerhöhung maßgeblich.
Geschäftsführer der DUYWAL Concept GmbH blieb weiterhin Dustin Wasylkowski. Ein Wechsel der Geschäftsführung ist im Handelsregister nicht verzeichnet (Stand Mai 2025).
Geplante Übernahme durch Thorsten Fischermanns
Nach vorliegenden Informationen beabsichtigt Thorsten Fischermanns (bzw. sein Unternehmen) die DUYWAL Concept GmbH zu übernehmen. Im Zuge dessen ist eine Umfirmierung in “TF Concept GmbH” geplant. Öffentlich einsehbare Registereinträge zu diesem Vorgang gibt es bisher nicht – insbesondere ist im Handelsregister Krefeld noch keine Namensänderung oder Geschäftsführerwechsel auf Fischermanns verzeichnet (Stand Mai 2025).
Dies deutet darauf hin, dass die Übernahme sich noch in Vorbereitung befindet und noch nicht formal vollzogen wurde. Vermutlich würde Fischermanns nach Übernahme die Geschäftsführung übernehmen und die Gesellschaft unter neuem Namen weiterführen.
Die genaue Struktur (etwa Übernahme der Anteile von Wasylkowski/Kronen Immobilien) ist nicht öffentlich bekannt. Klar ist jedoch, dass die bisherigen Eigentümer – Dustin Wasylkowski als Gründer sowie Kronen Immobilien GmbH International als Investor – als Verkäufer in dieser Transaktion auftreten würden.
Wirtschaftliche Lage DUYWAL Concept GmbH
Trotz ihres geringen Alters hat die DUYWAL Concept GmbH regelmäßig Bilanzen veröffentlicht. Laut Bundesanzeiger-Einträgen wurden bis 2024 Jahresabschlüsse für 2020, 2021, 2022 und 2023 eingereicht (letzter Jahresabschluss 2023 publiziert am 15.08.2024).
Diese Bilanzen sind nicht frei einsehbar, doch lässt sich daraus schließen, dass das Unternehmen seiner gesetzlichen Publizitätspflicht nachkommt und vermutlich gewachsen ist. Konkrete Umsatz- oder Ergebniszahlen sind öffentlich nicht verfügbar. Datenbanken vermerken, dass keine Umsatzinformationen vorliegen. Auch zur Bonität gibt es keine öffentlichen Ratings.
Es liegen jedoch keine negativen Meldungen (wie Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenzverfahren) vor – die Firma wird als wirtschaftsaktiv geführt. Die Tatsache, dass Kronen Immobilien investiert hat, spricht dafür, dass man der Gesellschaft Wachstumspotential zugerechnet hat. Insgesamt deutet alles auf ein noch kleines bis mittleres Online-Handelsunternehmen hin, das verschiedene Nischenprodukte vertreibt und durch die Kapitalerhöhung 2022 seine finanzielle Basis gestärkt hat.
Rechtliche Auseinandersetzungen und Probleme
Öffentliche juristische Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Thorsten Fischermanns, der TF Consulting & Rentals UG oder der DUYWAL Concept GmbH sind derzeit nicht bekannt. Eine Recherche in Presse und Urteilsdatenbanken ergab keine Berichte über Klagen, Strafverfahren oder gerichtliche Streitigkeiten, die diese Personen oder Firmen betreffen. Insbesondere liegen keine Hinweise auf Betrugsvorwürfe, Insolvenzanträge oder behördliche Sanktionen vor (Stand Mai 2025).
Ein möglicher rechtlicher Aspekt ergibt sich aus der Finanzierung über Genussrechte. Sollten im Umfeld von DUYWAL Concept bzw. deren Marken Genussrechtsbeteiligungen an Anleger verkauft worden sein, wären hierbei die strengen Vorgaben des Vermögensanlagegesetzes (VermAnlG) zu beachten.
Ein Verstoß (etwa ein öffentliches Angebot ohne Prospekt) könnte zu Maßnahmen der BaFin führen. Allerdings gibt es keine öffentlichen BaFin-Warnmeldungen im Zusammenhang mit DUYWAL Concept. Es ist wahrscheinlich, dass man entweder keine öffentlichen Genussrechts-Angebote durchgeführt hat oder unter Ausnahmetatbestände fiel.
Insgesamt ist festzuhalten, dass derzeit keine öffentlichen rechtlichen Probleme dokumentiert sind, abgesehen von der generellen Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen z.B. bei einer Genussrechts-Emission zu erfüllen.
FAIRMO, KUNSTLI, Primavella, Don Vito, Percy und Mateo
Akteure und Umfeld
Die FAIRMO, KUNSTLI, Primavella, Don Vito, Percy und Mateo sind Marken bzw. Produktlinien, die im Umfeld der DUYWAL Concept GmbH entstanden sind. Dabei handelt es sich offenbar um einzelne Brandings für verschiedene Warengruppen, die von DUYWAL online vertrieben werden.
So betreibt DUYWAL unter der Marke FAIRMO einen Onlineshop (u.a. auf eBay und eigener Website), der nachhaltige Haushaltsprodukte anbietet – beispielsweise wurden Bienenwachstücher (eine umweltfreundliche Frischhaltefolie-Alternative) als FAIRMO-Produkt vertrieben. Im Impressum des FAIRMO-Webshops wird eindeutig die DUYWAL Concept GmbH, Mohnweg 5 in Kempen, als Betreiber genannt.
Der Inhaber Dustin Wasylkowski tritt hier als Ansprechpartner auf (z.B. in eBay wird DUYWAL/Dustin als Unternehmensname für den Fairmo_Shop ausgewiesen). Dies zeigt, dass FAIRMO keine eigene juristische Person ist, sondern ein Handelsname der DUYWAL Concept.
Ähnlich verhält es sich bei KUNSTLI. Kunstli ist eine Marke für DIY-Kreativprodukte – beispielsweise ein Töpferset für Zuhause. Die Website kunstli.de wird von DUYWAL betrieben (der Webshop war zeitweise passwortgeschützt „Opening Soon“). Auch hier dürfte DUYWAL Concept GmbH im Impressum stehen (entsprechend dem Fairmo-Muster).
Primavella, Don Vito, Percy und Mateo sind ebenfalls als Marken bzw. Produktbezeichnungen zu verstehen, hinter denen keine eigenständigen Unternehmen, sondern die gleichen handelnden Personen stehen. So lassen die Vornamen vermuten, dass es sich um Branding für bestimmte Produktlinien handelt.
Eventuell zielen einige dieser Marken auf Küchen- und Genussmittel (z.B. „Don Vito“ könnte für ein italienisches Lebensmittel oder Kochzubehör stehen), während andere für Lifestyle- oder Kinderprodukte gedacht sein könnten. Konkrete öffentliche Informationen zu jedem Markenkonzept sind rar, doch werden alle diese Marken von der DUYWAL Concept GmbH und ihrem Team verantwortet.
Handelnde Personen im Marken-Umfeld
Da die Marken Projekte der DUYWAL Concept GmbH sind, liegen die verantwortlichen Personen auf Geschäftsführungs- und Gesellschafterebene bei den bereits genannten Akteuren. Dustin Julian Wasylkowski ist als Gründer und Geschäftsführer der kreative Kopf hinter den Marken und im operativen Geschäft federführend.
Unterstützt wurde er auf strategischer Ebene durch die Kronen Immobilien GmbH International – diese agierte zwar primär als Investor, könnte aber über den entsandten Mit-Geschäftsführer der Moin Meister UG, Johannes Fontner, Einfluss genommen haben.
Johannes Fontner (aus Österreich) wurde im August 2021 neben Wasylkowski Geschäftsführer der Moin Meister UG (einer Holdinggesellschaft am selben Standort), welche laut Register der Vermögensverwaltung und Beteiligung dient.
Fontner ist vermutlich Vertreter der Investorenseite. Thorsten Fischermanns selbst gehörte bislang nicht zum DUYWAL-Umfeld. Erst mit der geplanten Übernahme würde er als neue handelnde Person (Geschäftsführer der künftigen TF Concept GmbH) hinzutreten.
Die bisherigen Eigentümer/Verkäufer der DUYWAL Concept GmbH sind wie erwähnt Dustin Wasylkowski (privat bzw. über seine UG) und die Kronen Immobilien GmbH International.
Zusammenfassend sind die „handelnden Personen“ hinter FAIRMO, KUNSTLI, Primavella & Co identisch mit den Verantwortlichen der DUYWAL Concept GmbH – insbesondere Dustin Wasylkowski als operativer Geschäftsführer und sein finanzieller Partner Kronen (vertreten durch Johannes Fontner).
Genussrechte: Struktur und rechtliche Gestaltung nach VermAnlG
Genussrechte sind eine spezielle Form von Anlagen, die typisch für Unternehmensfinanzierungen außerhalb des regulären Bankkredits sind. Es handelt sich um schuldrechtliche Beteiligungen am Unternehmenserfolg, die dem Investor bestimmte Rechte am Gewinn (und teils am Verlust) einräumen, ohne ihm Gesellschaftsanteile zu geben.
Genussrechte gelten bilanziell meist als Fremdkapital, der Genussrechtsinhaber wird rechtlich als Gläubiger der Gesellschaft behandelt. Inhaber von Genussrechten haben also Anspruch auf vertraglich festgelegte Gewinnbeteiligungen oder feste Zinsen und ggf. Rückzahlung des Kapitals, aber keine Stimmrechte wie Gesellschafter.
Oft sind Genussrechte nachrangig ausgestaltet: Im Insolvenzfall werden sie erst nach allen anderen Gläubigern bedient (ähnlich wie Nachrangdarlehen), was ihnen eigenkapitalähnlichen Charakter gibt. Die konkreten Bedingungen von Genussrechten – etwa Laufzeit, Kündigungsrecht, Gewinnbeteiligungsquote, Grundverzinsung und Nachrangabrede – werden im Genussrechtsvertrag festgelegt.
Zum Beispiel können Genussrechte unbefristet mit einer Mindestlaufzeit (z.B. 5 Jahre) vereinbart sein und jährliche Ausschüttungen abhängig vom Unternehmensgewinn vorsehen. Nicht selten wird eine Grunddividende plus Bonuszahlung vereinbart, oder eine feste Verzinsung mit Überschussanteil.
Risiko: Der Anleger trägt ein hohes Risiko bis hin zum Totalverlust, da bei schlechtem Geschäftsgang Ausschüttungen ausfallen und im Insolvenzfall sein Anspruch nachrangig ist – darauf wird in Vermögensanlagen-Infoblättern ausdrücklich hingewiesen.
Rechtlich fallen Genussrechte, wenn sie öffentlich angeboten werden, unter das deutsche Vermögensanlagegesetz (VermAnlG). Das VermAnlG definiert Genussrechte ausdrücklich als eine Form der Vermögensanlage, für die strenge Transparenzvorschriften gelten. Prospektpflicht: Grundsätzlich darf eine Vermögensanlage in Deutschland nicht öffentlich angeboten werden, ohne dass ein von der BaFin gebilligter Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.
Der Prospekt – ein umfassendes Dokument mit Risiko- und Finanzinformationen – soll Anleger schützen.
Für kleinere Angebote bestehen Ausnahmen: Bis zu einem bestimmten Gesamtvolumen (derzeit 6 Mio. € pro 12 Monate) kann unter erleichterten Bedingungen ein sogenanntes Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) genügen, sofern kein breiter öffentlicher Vertrieb erfolgt.
Ebenso gibt es Ausnahmen, wenn weniger als 20 nicht-professionelle Anleger beteiligt werden oder jeder Anleger mindestens 200.000 € investiert (§2 VermAnlG).
Diese Details würden den Rahmen sprengen – wichtig ist: Sobald Genussrechte öffentlich an Privatanleger vertrieben werden (z.B. via Internet oder Werbung), ist entweder ein Prospekt oder zumindest ein genehmigtes Informationsblatt Pflicht.
Andernfalls macht sich der Anbieter haftbar und die BaFin kann einschreiten. Zudem müssen Vertragsgestaltungen den Vorgaben entsprechen (Kündigungsrechte, Nachrangklauseln etc. klar geregelt).
Im konkreten Fall DUYWAL/TF Concept wäre zu prüfen, ob Genussrechte angeboten wurden um Kapital einzuwerben. Öffentlich bekannt ist dies nicht. Sollte das geplant sein (etwa um die Markenexpansion zu finanzieren), müsste das Unternehmen ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen und bei der BaFin hinterlegen.
Darin wären die Struktur und Konditionen der Genussrechte beschrieben – z.B. Mindestbetrag, Laufzeit, Grundverzinsung und Gewinnbeteiligung, Kündigungsmodalitäten sowie Nachrangklausel. Oftmals werden Genussrechte so gestaltet, dass Anleger z.B. jährlich eine feste Basisverzinsung (z.B. 4-6%) erhalten plus einen überschussabhängigen Bonus bei gutem Geschäftsverlauf. Eine Mindestlaufzeit (häufig 5 Jahre) mit begrenzter Kündigungsmöglichkeit ist üblich.
Zudem wird geregelt, ob die Genussrechte am Verlust teilnehmen (typischerweise ja, bis zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals) und ob sie im Rang hinter anderen Verbindlichkeiten stehen (Nachrangigkeit, was meistens der Fall ist, um als Eigenkapital-ähnlich zu gelten). Anleger sollten also genau beachten, dass Genussrechte keine sichere Anlage sind, sondern unternehmerisches Risiko mit sich bringen.
Zusammenfassend sind Genussrechte ein flexibles Finanzierungsinstrument, das rechtlich durch das VermAnlG reguliert wird. Sollten Herr Fischermanns bzw. die neue TF Concept GmbH derartige Genussrechte herausgeben wollen, müssten sie die genannten regulatorischen Anforderungen strikt einhalten.
Andernfalls – bei privat platzierten Genussrechten nur an wenige ausgewählte Investoren – greift evtl. eine Prospektbefreiung, jedoch würde man dann meist professionelle oder institutionelle Geldgeber ansprechen. In jedem Fall ist eine saubere vertragliche Gestaltung und Transparenz gegenüber Anlegern geboten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Quellenverzeichnis
https://branchenbuch.meinestadt.de
https://firmeneintrag.creditreform.de
https://africagreentec.investments
Scoredex-Seriositätsüberprüfung
Sollten Sie an einem Check oder Demonstration Ihrer Seriosität interessiert sein (Scoredex-Seriositätsüberprüfung), beachten Sie bitte:
Die kostenpflichtige Prüfung umfasst über 100 strukturierte Fragen. Je nach Einzelfall sind Nachweise oder Dokumente einzureichen, die Ihre Angaben stützen.
Der ermittelte Scoredex-Seriositätsfaktor wird fortlaufend überprüft und bei neuen Erkenntnissen automatisch aktualisiert. Unsere Kunden werden über relevante Entwicklungen informiert.
Bei mindestens befriedigendem Ergebnis wird ein Scoredex-Qualitätssiegel vergeben, das insbesondere im Vertrieb Vertrauen schafft – und das bei Scoredex nur unter strengen Voraussetzungen zu erreichen ist.
Hinweise:
Der Beitrag ist ein KI-unterstützter Scoredex-Faktencheck. Er basiert auf einer unabhängigen, journalistisch ausgearbeiteten und rechtlich überprüften Internetrecherche unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Unterstützt durch algorithmische Analyseverfahren werden Fakten strukturiert aufbereitet – ohne subjektive Meinung oder abschließende Bewertung. Ziel ist eine sachliche Einordnung auf Basis dokumentierter Informationen.
Falls Sie mit bestimmten Aspekten unseres Faktenchecks nicht einverstanden sind oder berechtigte Korrekturwünsche haben, laden wir Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihr Anliegen umgehend und ohne Kosten prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen.
Dieser Faktencheck basiert auf einer KI unterstützten journalistischen Internetrecherche und stellt keine offizielle Scoredex-Seriositätsbewertung dar. Ein Scoredex-Seriositätsbewertung ist ein neutraler, Algorithmus gestützter Analyseprozess, der sowohl auf- als auch abwerten kann.
Noch kein Kommentar vorhanden.