19 Aug 2013

von D. Bertkau

Am 14. Juni 2012 traten die neuen Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen in Kraft. Die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungen und Altersvorsorge legte fest, dass deutsche Versicherer in Zukunft Beschwerden über Vermittler erfassen müssen.

Die Frist für das Verfahren ist jetzt abgelaufen. Die Ergebnisse werden in den kommenden Monaten vorgestellt und dienen der Umwandlung der europäischen Verordnungen in nationales Gesetz.

Als Beschwerde gilt jede von einer Person gegenüber dem Unternehmen geäußerte Unzufriedenheit über Versicherungsverträge oder sonstige Dienstleistungen des Vermittlers. Erfahrung konnte die BaFin in solchen Projekten bereits sammeln, denn seit 1. November werden Beschwerden über Bankberater erfasst. In den fünf Monaten bis Ende März gingen etwa 5.000 Meldungen ein.