Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Arbeitsentwurf zur anwaltlichen Prüfung
Stand: 08.07.2026
Präambel
SCOREDEX GmbH (nachfolgend „SCOREDEX“) betreibt eine digitale Informations-, Analyse- und Bewertungsplattform mit dem Ziel, Transparenz im Wirtschaftsleben zu fördern und öffentlich verfügbare Informationen strukturiert aufzubereiten.
Die Leistungen von SCOREDEX dienen der Erstellung, Auswertung, Analyse, Dokumentation und Veröffentlichung von Informationen über Unternehmen, Organisationen, Projekte und natürliche Personen, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht oder öffentlich zugängliche Informationen verarbeitet werden dürfen.
SCOREDEX verbindet hierzu journalistische Recherche, wirtschaftliche Analyse, algorithmische Auswertungen, künstliche Intelligenz (KI), öffentlich zugängliche Registerdaten sowie weitere zulässige Informationsquellen zu einem eigenständigen Informationsangebot.
Die von SCOREDEX bereitgestellten Informationen stellen weder eine Anlageberatung noch eine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, Unternehmens- oder Vermögensberatung dar. Sämtliche Inhalte dienen ausschließlich Informationszwecken.
Bewertungen, Scores, Analysen, Einschätzungen und Veröffentlichungen beruhen auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Informationsstand und stellen stets eine Momentaufnahme dar. SCOREDEX übernimmt keine Gewähr dafür, dass zukünftige Entwicklungen den veröffentlichten Bewertungen entsprechen.
SCOREDEX arbeitet unabhängig, neutral und nach eigenen redaktionellen sowie analytischen Maßstäben. Wirtschaftliche Beziehungen zu Kunden haben grundsätzlich keinen Einfluss auf Bewertungen, Veröffentlichungen oder Analyseergebnisse.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der SCOREDEX GmbH sowie ihren Kunden, Auftraggebern, Vertragspartnern und Nutzern (nachfolgend gemeinsam „Kunden“).
Die AGB gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Leistungen von SCOREDEX, insbesondere für
Seriositätsprüfungen,
Unternehmensanalysen,
KI-gestützte Analysen,
Reputationsanalysen,
Due-Diligence-Leistungen,
Unternehmensprofile,
Monitoring-Leistungen,
Gütesiegel,
digitale Informationsdienste,
redaktionelle Veröffentlichungen,
PR- und Contentleistungen,
Beratungs- und Zusatzleistungen,
sonstige digitale Dienstleistungen.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern SCOREDEX deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Sollten einzelne Leistungen besonderen Vertragsbedingungen unterliegen, gehen diese den vorliegenden AGB hinsichtlich der jeweiligen Leistung vor.
§ 2 Anbieter
Anbieter sämtlicher Leistungen ist
SCOREDEX GmbH
mit Sitz in Zug, Schweiz.
Weitere Unternehmensdaten ergeben sich aus dem Impressum der jeweiligen Internetseite.
§ 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten insbesondere folgende Begriffsdefinitionen:
Analyse
jede durch SCOREDEX durchgeführte wirtschaftliche, journalistische oder KI-gestützte Auswertung.
Bewertung
jede qualitative oder quantitative Einschätzung eines Unternehmens, einer Organisation oder eines Projekts.
Score
ein algorithmisch oder redaktionell ermittelter Bewertungswert.
Prüfung
jede durch SCOREDEX beauftragte oder eigeninitiierte Untersuchung öffentlich zugänglicher oder vom Auftraggeber bereitgestellter Informationen.
Monitoring
die laufende Beobachtung öffentlich verfügbarer Informationen einschließlich deren Auswertung.
Unternehmensprofil
die Veröffentlichung strukturierter Informationen über ein Unternehmen auf Plattformen von SCOREDEX.
Gütesiegel
ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht an einer von SCOREDEX vergebenen Qualitätskennzeichnung.
§ 4 Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, Broschüren, Angeboten oder Präsentationen stellt kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch
schriftliche Angebotsannahme,
elektronische Angebotsannahme,
Online-Bestellung,
Beauftragung über elektronische Formulare,
Annahme eines individuellen Angebotes,
schriftliche Auftragserteilung,
Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden,
Zugang einer Auftragsbestätigung von SCOREDEX.
SCOREDEX ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Angebote von SCOREDEX sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen mindestens der Textform.
§ 5 Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus
dem jeweiligen Angebot,
dem Einzelvertrag,
der Leistungsbeschreibung,
diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
SCOREDEX schuldet grundsätzlich die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Bewertung, ein bestimmter Score oder ein bestimmtes Prüfungsergebnis wird ausdrücklich nicht geschuldet.
Sämtliche Analysen erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung verfügbaren Informationen.
Nachträgliche Veränderungen tatsächlicher Verhältnisse begründen keinen Mangel der erbrachten Leistung.
SCOREDEX ist berechtigt,
Methoden,
Algorithmen,
Bewertungsmodelle,
Prüfprozesse,
technische Verfahren,
Datenquellen
jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen, soweit dadurch der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
SCOREDEX ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung verbundener Unternehmen oder externer Dienstleister zu bedienen.
Ein Anspruch auf Nutzung bestimmter Mitarbeiter, Gutachter oder Redakteure besteht nicht.
§ 6 Informationsquellen und KI-gestützte Analysen
SCOREDEX verarbeitet Informationen insbesondere aus
öffentlichen Registern,
Handelsregistern,
Unternehmenswebseiten,
Presseveröffentlichungen,
Geschäftsberichten,
öffentlich zugänglichen Datenbanken,
wissenschaftlichen Quellen,
behördlichen Veröffentlichungen,
allgemein zugänglichen Informationsquellen,
vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen.
Zur Erstellung von Analysen dürfen automatisierte Verfahren einschließlich künstlicher Intelligenz eingesetzt werden.
KI-Systeme dienen ausschließlich der Unterstützung redaktioneller und analytischer Prozesse.
Die abschließende Veröffentlichung, Bewertung oder Entscheidung erfolgt ausschließlich durch SCOREDEX nach eigenem Ermessen.
SCOREDEX ist nicht verpflichtet, sämtliche verfügbaren Informationsquellen auszuwerten.
§ 7 Charakter der Leistungen
Sämtliche Leistungen von SCOREDEX stellen Dienstleistungen im Sinne des schweizerischen Obligationenrechts dar.
SCOREDEX schuldet keinen Werk- oder Erfolgserfolg, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bewertungen, Rankings, Scores, Einschätzungen und Veröffentlichungen stellen Meinungsäußerungen beziehungsweise analytische Bewertungen auf Grundlage verfügbarer Informationen dar.
Sie begründen weder Garantien noch Zusicherungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung, Bonität, Seriosität oder Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens.
Der Kunde trifft sämtliche wirtschaftlichen Entscheidungen eigenverantwortlich.
SCOREDEX übernimmt keine Verantwortung für Investitions-, Finanzierungs-, Vertrags-, Kauf- oder sonstige wirtschaftliche Entscheidungen, die auf Grundlage veröffentlichter Informationen getroffen werden.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt SCOREDEX sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Änderungen wesentlicher Unternehmensverhältnisse sind SCOREDEX unverzüglich mitzuteilen, sofern sie für laufende Prüfungen oder Monitoring-Leistungen erheblich sind.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit sämtlicher übermittelter Unterlagen verantwortlich.
SCOREDEX ist nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit sämtlicher vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen vollständig zu überprüfen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 9 Preise und Vergütung
Sämtliche Vergütungen richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten von SCOREDEX oder nach den individuell vereinbarten Angeboten.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) zuzüglich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer.
Soweit Leistungen nach Aufwand vergütet werden, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich angefallenem Zeit- und Leistungsaufwand.
Zusatzleistungen, die nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind, werden gesondert vergütet.
Reisekosten, Auslagen, behördliche Gebühren, Registerkosten oder Kosten externer Dienstleister können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern diese für die Vertragserfüllung erforderlich sind.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
SCOREDEX ist berechtigt, Verzugszinsen sowie angemessene Mahnkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen des schweizerischen Rechts geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
SCOREDEX kann bei umfangreichen Projekten angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen verlangen.
§ 10 Seriositätsprüfungen und Due-Diligence-Leistungen
Die Beauftragung einer Seriositätsprüfung, Due-Diligence-Prüfung oder sonstigen Unternehmensprüfung stellt einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag dar.
Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Durchführung der vereinbarten Prüfung nach den zum Prüfungszeitpunkt gültigen Prüfungsstandards von SCOREDEX.
Der Auftraggeber beauftragt ausdrücklich die Durchführung der Prüfung und nicht ein bestimmtes Ergebnis.
Die Vergütung ist daher unabhängig davon geschuldet,
ob die Prüfung positiv oder negativ ausfällt,
ob ein bestimmter Score erreicht wird,
ob ein Gütesiegel vergeben wird,
ob ein Unternehmensprofil veröffentlicht wird,
ob eine Veröffentlichung ganz oder teilweise unterbleibt,
ob Empfehlungen ausgesprochen werden.
Die Prüfungsvergütung stellt ausschließlich die Vergütung der erbrachten Dienstleistung dar.
Bereits erbrachte Prüfungsleistungen sind auch dann vollständig zu vergüten, wenn der Auftraggeber die Zusammenarbeit während der Prüfung beendet.
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen erfolgt grundsätzlich nicht.
§ 11 Prüfungsverfahren
SCOREDEX entscheidet nach eigenem fachlichen Ermessen über Art, Umfang und Methodik der jeweiligen Prüfung.
Die Prüfung kann insbesondere umfassen:
Unternehmensanalysen,
Identitätsprüfungen,
Plausibilitätsprüfungen,
Registerauswertungen,
Medienanalysen,
Reputationsanalysen,
KI-gestützte Analysen,
Internetrecherchen,
Dokumentenprüfungen,
Interviews,
wirtschaftliche Auswertungen,
Compliance-Prüfungen.
SCOREDEX ist nicht verpflichtet, sämtliche verfügbaren Informationsquellen auszuwerten.
Der Umfang einer Prüfung richtet sich ausschließlich nach dem jeweils beauftragten Leistungsumfang.
SCOREDEX kann jederzeit ergänzende Informationen oder Unterlagen anfordern.
Werden erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig vorgelegt, ist SCOREDEX berechtigt, die Prüfung auf Grundlage der verfügbaren Informationen abzuschließen oder auszusetzen.
§ 12 Bewertungen und Scores
Bewertungen, Scores, Rankings und Einstufungen beruhen auf einer Kombination aus algorithmischen Verfahren, künstlicher Intelligenz, redaktionellen Bewertungen und fachlicher Analyse.
Die Bewertungsmethodik wird von SCOREDEX eigenständig entwickelt und fortlaufend weiterentwickelt.
Ein Anspruch auf Anwendung einer bestimmten Bewertungsmethodik besteht nicht.
Scores stellen ausschließlich eine Einschätzung auf Grundlage der zum Bewertungszeitpunkt verfügbaren Informationen dar.
Bewertungen können sich jederzeit ändern, wenn sich die zugrunde liegenden Informationen verändern oder neue Erkenntnisse vorliegen.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Scores oder einer bestimmten Bewertung.
Eine wirtschaftliche, rechtliche oder tatsächliche Garantie wird durch Bewertungen oder Scores ausdrücklich nicht übernommen.
§ 13 Redaktionelle Unabhängigkeit
SCOREDEX arbeitet unabhängig und frei von Weisungen Dritter.
Auftraggeber haben keinen Anspruch auf Einflussnahme auf
Bewertungen,
Scores,
Veröffentlichungen,
Formulierungen,
Überschriften,
journalistische Einschätzungen,
Analyseergebnisse.
Die Zahlung einer Vergütung begründet weder unmittelbar noch mittelbar einen Anspruch auf eine positive Darstellung.
Redaktionelle Entscheidungen erfolgen ausschließlich durch SCOREDEX.
SCOREDEX ist berechtigt, Beiträge aus journalistischen Gründen zu kürzen, zu ergänzen, zu aktualisieren oder nicht zu veröffentlichen.
§ 14 Veröffentlichungen
SCOREDEX ist berechtigt, Unternehmensprofile, Bewertungen, Analysen, Pressebeiträge, Faktenchecks, Reputationsberichte oder sonstige Inhalte auf eigenen Plattformen oder über verbundene Medienangebote zu veröffentlichen, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht.
Veröffentlichungen können insbesondere erfolgen auf
SCOREDEX,
verbundenen Unternehmenswebseiten,
Fachportalen,
Presseplattformen,
Nachrichtenportalen,
digitalen Informationsdiensten.
Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Ebenso besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Suchmaschinenposition oder Indexierung.
Veröffentlichungen können jederzeit aktualisiert, ergänzt oder berichtigt werden, wenn neue Erkenntnisse vorliegen.
SCOREDEX ist berechtigt, Veröffentlichungen jederzeit zu archivieren oder aus rechtlichen, redaktionellen oder technischen Gründen ganz oder teilweise zu entfernen.
§ 15 Unternehmensprofile
SCOREDEX kann für Unternehmen digitale Unternehmensprofile erstellen und veröffentlichen.
Unternehmensprofile dienen ausschließlich Informationszwecken.
Die Entscheidung über Inhalt, Aufbau, Umfang und Gestaltung obliegt ausschließlich SCOREDEX.
Unternehmen können Änderungen oder Ergänzungen anregen. Ein Anspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.
SCOREDEX entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Korrekturen oder Aktualisierungen.
§ 16 Aktualisierungspflichten
Auftraggeber verpflichten sich, wesentliche Änderungen ihrer Unternehmensverhältnisse SCOREDEX unverzüglich mitzuteilen.
Hierzu zählen insbesondere Änderungen von
Firma,
Rechtsform,
Sitz,
Geschäftsführung,
wirtschaftlichen Eigentümern,
Lizenzstatus,
Insolvenzverfahren,
wesentlichen Geschäftsbereichen.
Unterbleibt eine Mitteilung, haftet SCOREDEX nicht für daraus resultierende unzutreffende Veröffentlichungen.
§ 17 Korrekturverfahren
Unternehmen können begründete Einwendungen gegen veröffentlichte Tatsachenangaben schriftlich bei SCOREDEX einreichen.
SCOREDEX prüft die eingereichten Unterlagen nach eigenem Ermessen.
Ergibt die Prüfung, dass veröffentlichte Tatsachen objektiv unrichtig oder nicht mehr aktuell sind, wird SCOREDEX eine angemessene Berichtigung oder Aktualisierung vornehmen.
Ein Anspruch auf Änderung journalistischer Bewertungen, Meinungsäußerungen oder analytischer Einschätzungen besteht nicht.
Die Entscheidung über Art und Umfang einer Berichtigung liegt ausschließlich bei SCOREDEX.
§ 18 SCOREDEX-Gütesiegel
Das SCOREDEX-Gütesiegel ist ein geschütztes Kennzeichen der SCOREDEX GmbH und dient ausschließlich der Dokumentation, dass ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Vergabe die von SCOREDEX definierten Prüf- und Transparenzstandards erfüllt hat.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Gütesiegels besteht nicht.
Voraussetzung für die Vergabe eines Gütesiegels sind insbesondere:
der erfolgreiche Abschluss der vereinbarten Prüfung,
die Erfüllung der jeweils geltenden Transparenz- und Qualitätskriterien,
der Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrages, sofern vorgesehen,
die vollständige Begleichung sämtlicher fälliger Vergütungen.
Die Vergabe eines Gütesiegels stellt weder eine Garantie noch eine Zusicherung hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, Bonität oder Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens dar.
Das Gütesiegel dokumentiert ausschließlich die Einschätzung von SCOREDEX zum Zeitpunkt der Vergabe auf Grundlage der damals verfügbaren Informationen.
SCOREDEX ist berechtigt, die Vergabekriterien jederzeit weiterzuentwickeln, sofern hierdurch bestehende Vertragsverhältnisse nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 19 Nutzungsrecht am Gütesiegel
Mit der Vergabe erhält das Unternehmen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht für die Dauer des jeweiligen Vertrages.
Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die von SCOREDEX freigegebenen Darstellungen des Gütesiegels.
Veränderungen des Designs, der Farben, der Texte oder sonstiger Bestandteile des Gütesiegels sind unzulässig.
Das Gütesiegel darf ausschließlich für das geprüfte Unternehmen verwendet werden.
Eine Nutzung für Tochtergesellschaften, Beteiligungen, Produkte oder Dienstleistungen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SCOREDEX zulässig.
Das Unternehmen verpflichtet sich, das Gütesiegel ausschließlich in einer Weise zu verwenden, die geeignet ist, das Vertrauen in das Bewertungssystem von SCOREDEX zu erhalten.
§ 20 Entzug des Gütesiegels
SCOREDEX ist berechtigt, das Nutzungsrecht am Gütesiegel mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise zu widerrufen, wenn insbesondere
wesentliche Tatsachen nachträglich bekannt werden,
unzutreffende Angaben gemacht wurden,
wesentliche Transparenzpflichten verletzt werden,
strafrechtlich relevante Sachverhalte bekannt werden,
erhebliche wirtschaftliche Risiken entstehen,
ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird,
das Gütesiegel missbräuchlich verwendet wird,
das Ansehen von SCOREDEX erheblich beeinträchtigt wird.
Mit Zugang des Widerrufs endet das Nutzungsrecht automatisch.
Das Unternehmen hat sämtliche Darstellungen des Gütesiegels unverzüglich von
Internetseiten,
Social-Media-Profilen,
Druckunterlagen,
Werbemitteln,
Präsentationen,
E-Mail-Signaturen,
digitalen Plattformen
zu entfernen, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist.
Bereits produzierte Druckerzeugnisse dürfen nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist nicht weiterverwendet werden.
§ 21 Monitoring-Leistungen
Soweit vertraglich vereinbart, führt SCOREDEX ein fortlaufendes Monitoring öffentlich zugänglicher Informationen über den Auftraggeber durch.
Das Monitoring kann insbesondere umfassen:
Pressebeobachtung,
Registeränderungen,
Internetrecherchen,
Reputationsentwicklungen,
KI-gestützte Auswertungen,
Veränderungen veröffentlichter Unternehmensinformationen,
Auffälligkeiten in öffentlich zugänglichen Datenquellen.
SCOREDEX entscheidet eigenständig über Umfang, Häufigkeit und Methodik des Monitorings.
Ein Anspruch auf permanente oder lückenlose Überwachung besteht nicht.
SCOREDEX schuldet keinen Erfolg hinsichtlich der frühzeitigen Erkennung sämtlicher Risiken oder Ereignisse.
§ 22 Aktualisierung von Bewertungen
Erkenntnisse aus dem Monitoring können zu Änderungen bestehender Bewertungen, Scores oder Veröffentlichungen führen.
SCOREDEX ist berechtigt, Bewertungen jederzeit anzupassen, wenn neue Informationen vorliegen.
Ein Anspruch auf vorherige Anhörung besteht nicht, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
Soweit dies sachgerecht erscheint, kann SCOREDEX dem betroffenen Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
§ 23 Geistiges Eigentum
Sämtliche Inhalte, Datenbanken, Algorithmen, Software, Scoringmodelle, Bewertungssysteme, Designs, Texte, Grafiken und Veröffentlichungen sind urheberrechtlich oder anderweitig gesetzlich geschützt.
Sämtliche Rechte verbleiben ausschließlich bei SCOREDEX oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Erwerb einer Dienstleistung begründet keinerlei Eigentumsrechte an den zugrunde liegenden Methoden oder Systemen.
Eine Weiterentwicklung, Dekompilierung oder Nachbildung der Bewertungsverfahren ist unzulässig.
§ 24 Nutzungsrechte an den Leistungen
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SCOREDEX dürfen Leistungen insbesondere nicht
vervielfältigt,
veröffentlicht,
verkauft,
vermietet,
unterlizenziert,
automatisiert ausgewertet oder
für den Aufbau konkurrierender Systeme verwendet werden.
Zitate unter Angabe der Quelle bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt.
§ 25 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, SCOREDEX sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
Er wird Änderungen wesentlicher Unternehmensverhältnisse unverzüglich mitteilen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass überlassene Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung durch SCOREDEX keine Rechte Dritter verletzt.
Der Auftraggeber stellt SCOREDEX von sämtlichen Ansprüchen frei, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
§ 26 Vertraulichkeit
SCOREDEX behandelt nicht öffentlich bekannte Informationen des Auftraggebers vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen,
die allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind,
die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich angeordnet wird,
deren Veröffentlichung ausdrücklich vereinbart wurde.
SCOREDEX ist berechtigt, anonymisierte Erkenntnisse für statistische, wissenschaftliche oder methodische Zwecke zu verwenden.
§ 27 Referenznennung
SCOREDEX ist berechtigt, Auftraggeber nach erfolgreicher Leistungserbringung unter Verwendung des Firmennamens und des Unternehmenslogos als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht oder überwiegende berechtigte Interessen entgegenstehen.
Die Referenznennung kann insbesondere erfolgen auf
Internetseiten,
Präsentationen,
Angebotsunterlagen,
Presseinformationen,
Social-Media-Kanälen,
Vertriebsunterlagen.
Eine weitergehende werbliche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 28 Vertragsverletzungen
Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB ist SCOREDEX berechtigt,
Nutzungsrechte auszusetzen,
den Zugang zu digitalen Leistungen zu sperren,
das Gütesiegel zu entziehen,
Verträge außerordentlich zu kündigen,
Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Soweit rechtlich zulässig, erfolgt eine Sperrung oder Kündigung erst nach erfolgloser angemessener Fristsetzung, sofern eine solche nach den Umständen angezeigt ist.
§ 29 Datenschutz und Datenverarbeitung
SCOREDEX verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zum Zweck der:
Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung,
Kundenbetreuung,
Durchführung von Prüfungen und Analysen,
Bereitstellung digitaler Dienstleistungen,
Rechnungsstellung,
Qualitätssicherung,
Weiterentwicklung der angebotenen Leistungen,
Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an SCOREDEX berechtigt ist und erforderliche Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen vorliegen.
Soweit SCOREDEX externe Dienstleister oder technische Plattformen einsetzt, dürfen diese im erforderlichen Umfang in die Datenverarbeitung eingebunden werden.
Einzelheiten der Datenverarbeitung, der Betroffenenrechte sowie der Speicherfristen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.
§ 30 Elektronische Kommunikation, News-letter und Informationsservice
Im Rahmen einer bestehenden oder angebahnten Geschäftsbeziehung informiert SCOREDEX Kunden regelmäßig über eigene Leistungen, neue Produkte, Fachinformationen, Veranstaltungen, Marktinformationen sowie Änderungen bestehender Dienstleistungen.
Hierzu können insbesondere folgende Kommunikationswege genutzt werden:
E-Mail,
Telefon,
WhatsApp,
SMS,
sonstige elektronische Nachrichtendienste, soweit diese vom Kunden genutzt oder ausdrücklich gewünscht werden.
Soweit der Kunde im Rahmen der Kontaktaufnahme oder des Vertragsschlusses eine E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer mitteilt und die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann SCOREDEX diese Kontaktdaten für die geschäftliche Kommunikation sowie für Informationen über eigene Leistungen verwenden.
Der Kunde kann dem Erhalt solcher Mitteilungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerruf berührt die Durchführung bestehender Vertragsverhältnisse nicht.
Gesetzlich erforderliche Einwilligungen oder Bestätigungsverfahren bleiben unberührt.
§ 31 Einsatz künstlicher Intelligenz (KI)
SCOREDEX setzt moderne informationstechnologische Verfahren einschließlich künstlicher Intelligenz zur Unterstützung der Leistungserbringung ein.
KI-Systeme können insbesondere zur:
Datenstrukturierung,
Analyse öffentlich verfügbarer Informationen,
Erkennung von Zusammenhängen,
Risikobewertung,
Rechercheunterstützung,
Qualitätskontrolle,
Erstellung von Entwürfen und Auswertungen
verwendet werden.
KI-basierte Verfahren dienen der Unterstützung fachlicher Prozesse und können mit weiteren Analyseverfahren kombiniert werden.
SCOREDEX behält sich vor, eingesetzte technische Verfahren, Modelle und Systeme jederzeit weiterzuentwickeln oder auszutauschen.
Die zugrunde liegenden Algorithmen, Bewertungsmodelle, Gewichtungen, Prompt-Systeme, Datenstrukturen und technischen Verfahren stellen Geschäftsgeheimnisse von SCOREDEX dar und werden grundsätzlich nicht offengelegt.
§ 32 Informationsqualität
Die Leistungen von SCOREDEX beruhen auf den zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt verfügbaren Informationen.
Trotz sorgfältiger Recherche kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Informationen unvollständig, veraltet oder zwischenzeitlich verändert sind.
Bewertungen, Analysen und Veröffentlichungen stellen keine Garantie oder Zusicherung tatsächlicher oder zukünftiger Entwicklungen dar.
Wirtschaftliche, rechtliche oder sonstige Entscheidungen trifft der Nutzer ausschließlich in eigener Verantwortung.
§ 33 Haftung
SCOREDEX erbringt seine Leistungen mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich die Haftung von SCOREDEX nach den anwendbaren Bestimmungen des schweizerischen Rechts.
Eine Haftung kommt insbesondere für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden im gesetzlich vorgesehenen Umfang in Betracht.
Soweit rechtlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen oder begrenzt.
Die Haftung für Entscheidungen, Investitionen oder Vertragsabschlüsse, die auf Grundlage von Informationen, Bewertungen oder Analysen von SCOREDEX getroffen werden, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird durch diese AGB nicht erweitert.
§ 34 Informationssicherheit
SCOREDEX trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der verarbeiteten Daten.
Der Kunde ist verpflichtet,
Zugangsdaten vertraulich zu behandeln,
unbefugte Zugriffe zu verhindern,
Sicherheitsvorfälle unverzüglich mitzuteilen.
Absolute Datensicherheit oder eine jederzeit unterbrechungsfreie Verfügbarkeit elektronischer Systeme kann technisch nicht gewährleistet werden.
§ 35 Compliance und Integrität
SCOREDEX verpflichtet sich zu einer unabhängigen, nachvollziehbaren und integre ausgerichteten Leistungserbringung.
Auftraggeber verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind,
die Unabhängigkeit von SCOREDEX zu beeinträchtigen,
Bewertungen oder Prüfungen unzulässig zu beeinflussen,
Mitarbeiter oder Beauftragte von SCOREDEX zu Vorteilsannahmen zu veranlassen.
SCOREDEX kann Aufträge ablehnen oder beenden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für rechtswidrige Handlungen, Korruption, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstöße oder sonstige schwerwiegende Compliance-Risiken bestehen.
Gesetzliche Melde-, Auskunfts- oder Mitwirkungspflichten gegenüber Behörden bleiben hiervon unberührt.
§ 36 Verhaltenskodex
SCOREDEX orientiert sich an den Grundsätzen der Neutralität, Transparenz, journalistischen Sorgfalt, Nachvollziehbarkeit und Gleichbehandlung.
Wirtschaftliche Interessen einzelner Auftraggeber dürfen Bewertungen, Prüfungen oder Veröffentlichungen nicht beeinflussen.
Auftraggeber erkennen an, dass die Glaubwürdigkeit des SCOREDEX-Bewertungssystems auf dieser Unabhängigkeit beruht und verpflichten sich, diese nicht zu beeinträchtigen.
§ 37 Vertragslaufzeiten
Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die nachfolgenden Laufzeiten.
Einmalige Dienstleistungen, insbesondere Unternehmensprüfungen, Faktenchecks, Due-Diligence-Prüfungen, Recherchen oder Gutachten, enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und vollständiger Begleichung der vereinbarten Vergütung.
Laufende Dienstleistungen, insbesondere Monitoring, Gütesiegel, Reputationsmanagement, Veröffentlichungsleistungen, digitale Plattformdienste sowie sonstige wiederkehrende Leistungen, werden für die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für laufende Unternehmensleistungen vierundzwanzig (24) Monate.
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht fristgerecht gekündigt wird.
§ 38 Kündigung
Ordentliche Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich eine strengere Form vereinbart ist.
Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Kündigungsfrist drei (3) Monate zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Für individuell vereinbarte Rahmenverträge oder Sondervereinbarungen gelten die dort festgelegten Kündigungsfristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung verletzt werden,
der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug gerät,
unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden,
das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist,
gesetzliche oder behördliche Vorgaben eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche von SCOREDEX bleiben von einer Kündigung unberührt.
Bereits begonnene Leistungen können entsprechend dem bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwand oder nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet werden.
§ 39 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertrags enden sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Unternehmen ist verpflichtet,
das SCOREDEX-Gütesiegel nicht weiter zu verwenden,
Verweise auf bestehende Zertifizierungen zu entfernen, soweit deren Nutzung nicht mehr zulässig ist,
geschützte Logos, Kennzeichen und sonstige Rechte von SCOREDEX nicht weiter zu nutzen.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche sowie gesetzliche Ansprüche bleiben von der Vertragsbeendigung unberührt.
Bestimmungen, die ihrer Natur nach über das Vertragsende hinaus Wirkung entfalten sollen, bleiben auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Hierzu gehören insbesondere Regelungen über Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftung, Datenschutz sowie Gerichtsstand.
§ 40 Höhere Gewalt
Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch Ereignisse verursacht werden, welche außerhalb ihres angemessenen Einflussbereiches liegen.
Hierzu zählen insbesondere
Naturereignisse,
Pandemien,
behördliche Maßnahmen,
Krieg,
Terrorismus,
Cyberangriffe,
länger andauernde Strom- oder Telekommunikationsausfälle,
Streiks oder vergleichbare Ereignisse.
Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an und wird die Vertragserfüllung dadurch wesentlich beeinträchtigt, können beide Parteien Verhandlungen über eine angemessene Vertragsanpassung aufnehmen oder den Vertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
§ 41 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
SCOREDEX ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Änderungen können insbesondere erforderlich werden aufgrund
neuer gesetzlicher Vorgaben,
behördlicher Anordnungen,
technischer Weiterentwicklungen,
Erweiterungen der angebotenen Leistungen,
Änderungen der Bewertungsmethodik,
Sicherheitsanforderungen.
Über wesentliche Änderungen informiert SCOREDEX die Vertragspartner in geeigneter Weise.
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen nur, soweit sie nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften wirksam einbezogen werden.
§ 42 Kommunikation
Vertragsbezogene Mitteilungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch erfolgen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontakt- oder Rechnungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Auftraggeber mitgeteilte Kommunikationsadresse übermittelt wurden, soweit gesetzlich zulässig.
§ 43 Compliance mit gesetzlichen Vorgaben
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher auf das Vertragsverhältnis anwendbarer gesetzlicher Vorschriften.
Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zum Datenschutz, Geldwäscherecht, Sanktionsrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht sowie sonstige öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Ergibt sich während der Vertragslaufzeit ein erheblicher Compliance-Verstoß, kann SCOREDEX geeignete Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergreifen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 44 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
§ 45 Anwendbares Recht
Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen SCOREDEX und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich materiellem schweizerischem Recht.
Kollisionsrechtliche Bestimmungen sowie internationale Verweisungsnormen finden keine Anwendung, soweit deren Ausschluss rechtlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.
§ 46 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den zugrunde liegenden Vertragsverhältnissen ist – soweit gesetzlich zulässig – Zug, Schweiz.
SCOREDEX bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners geltend zu machen, sofern dies nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
§ 47 Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden gemeinsam mit dem jeweiligen Einzelvertrag die vollständige vertragliche Grundlage zwischen SCOREDEX und dem Auftraggeber.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung bzw. ihrer wirksamen Einbeziehung in das jeweilige Vertragsverhältnis in Kraft.
SCOREDEX GmbH
Zug, Schweiz
Stand: 08.07.2026