Vermögensberater / Finanzberater
Grundlage für die selbstständige Tätigkeit als Finanz- oder Vermögensberater ist eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung. Zudem ist erstens eine Zulassung nach Paragraph 34c der Gewerbeordnung (ab 1.1.2013 §34f GeWo), wie sie auch jeder Darlehensvermittler nachweisen muss, notwendig. Zweitens muss der Vermögensberater seine Tätigkeit jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testieren lassen und den Prüfbericht bei der zuständigen Gewerbebehörde einreichen.
Vermögensberater werden unterschieden nach Ausschließlichkeitsvertretern (an eine Gesellschaft gebunden), Mehrfachagenten (an mehrere Anbieter gebunden) und Maklern (an keinen Anbieter gebunden, ausschließlich dem Kundeninteresse verpflichtet).
Die überwiegende Zahl der in Deutschland tätigen Finanz- und Vermögensberater ist vertraglich an Anbieter von Finanzprodukten wie Banken oder Versicherungen oder an Finanzvertriebe wie beispielsweise DVAG, MLP AG, AWD oder OVB gebunden.
Finanzanlageprodukte dürfen in Deutschland grundsätzlich nur von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten vermittelt werden. Es gibt allerdings Ausnahmen: Finanz- und Vermögensberater dürfen Investmentfondsanteile und Beteiligungen an geschlossenen Fonds vermitteln.
Um den Kunden in diesem Bereich größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sind die Vermittlungsmöglichkeiten durch das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 1. Januar 2013 neu geregelt und eine Erlaubnisvorschrift (§ 34f GewO) eingeführt worden. Ähnlich wie bei Versicherungsvermittlern müssen Vermögensberater nun auch Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung entsprechend der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nachweisen. Die Beratung von Kunden gegen Honorar (Honorarberatung) soll gesetzlich gesondert geregelt werden.
Völlig zulassungsfrei ist die Vermittlung von Investmentfonds. Diese zulassungsfreie Ausnahmeregelung entfällt allerdings, wenn ein Berater einem Kunden rät, eine Finanzanlage zu verkaufen oder aufzulösen, um sie in einen Investmentfonds zu investieren. Hier unterliegt die Verkaufsempfehlung oder Auflösungsempfehlung für die Altanlage (zum Beispiel einer Lebensversicherung) der zulassungspflichtigen Beratung.
Alle Finanz- und Vermögensberater unterliegen einer Informationspflicht. Zu diesem Zweck hat der Bundesgerichtshof (BGH) vier Pflichtzeitungen definiert, die Finanz- und Vermögensberater lesen müssen (BGH, Urteil vom 05.03.2009 – III ZR 302/07, NJW-RR 2009, 687, 688 Rn. 13 f m.w.N.). Bei einer privaten Anleihe muss demnach der Kunde über zeitnahe und gehäufte negative Berichte in den folgenden Zeitungen informiert werden:
1. Börsenzeitung,
2. Financial Times Deutschland,
3. Handelsblatt und
4. Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Gefahren
Telefonverkauf
→ Berater, die am Telefon eine Geldanlage verkaufen wollen, sind generell unseriös. Wer hierauf eingeht, verliert sein Kapital fast immer.
Hohe Rendite ohne Risiko
→ Vorsicht vor Beratern, die eine hohe Rendite ohne jedes Risiko versprechen. Faustregel: Je höher die Rendite, desto gefährlicher die Anlage.
Testgeschäfte
→ Unseriöse Berater ködern Kunden gern mit einem so genannten Erstgeschäft. Diese Transaktion, zum Beispiel ein kurzfristiges Investment, verläuft meist erfolgreich. Lässt sich der Kunde dann auf weitere Geschäfte ein, verliert er sein Kapital meist.
Zur Unterschrift drängen
→ Manche Berater drängen zu einer schnellen Unterschrift unter einen Vertrag. Die Gefahr, in Eile etwas falsch zu machen, ist groß.
Mündliche Garantien
→ Berater, die Garantien über Sicherheit, Rendite und Laufzeit der Anlage nur mündlich geben, verdienen kein Vertrauen. Treffen die Zusagen später nicht zu, haben die Kunden Schwierigkeiten, diese Aussagen zu beweisen.
Garantie-Produkte mit Kaufkraftverlust
→ Unter dem Motto „Garantiert sicher!“ versuchen Berater so genannte Garantie-Produkte zu vermitteln. Doch keines dieser Produkte bietet Schutz gegen das Inflationsrisiko. Ein Erhalt der Kaufkraft während der Laufzeit ist durch die Garantie nicht abgedeckt.
Prospekt erst nach Unterschrift
→ Ein besonders übler Trick: der Berater händigt dem Kunden die Unterlagen mit Risikohinweisen zu einer Kapitalanlage erst aus, nachdem dieser den Vertrag bereits unterschrieben haben.
Kundenanlagen schlecht reden
→ Um ihre Produkte attraktiv zu gestalten, reden Berater bereits bestehende Anlagen gern schlecht und versuchen den Kunden zu deren Kündigung zu bewegen. Wer als Berater so agiert, hat garantiert keine Kundenvorteile im Sinn.
Laufzeit-Trick
→ Mit steigenden Aktienkursen steigt auch die Attraktivität von Fonds und Zertifikaten. Um deren Renditechancen zu beschönigen, werden Grafiken zeitlich gestreckt. Je länger der Betrachtungszeitraum, umso geringer erscheinen die kurzfristigen Schwankungen. DAX-Aktien brachten beispielsweise von 1998 bis Ende 2010 nur eine Durchschnittsrendite von 2,7 Prozent, bei einem vergrößerten Betrachtungswinkel von Ende 1980 bis Ende 2010 waren es im Schnitt aber 9,3 Prozent. Dabei wird nicht erwähnt, dass der größere Anteil der Gewinne vor der Jahrtausendwende lag.
Zeitausschnitt-Trick
→ Wenn Aktieninvestments, der Devisenhandel oder Rohstoffpreise in den zurückliegenden Monaten eine ungünstige Entwicklung genommen haben, wird die Kurskurve einfach rechtzeitig abgeschnitten, damit der Eindruck entsteht, die entsprechenden Produkte befänden sich im Aufwärtstrend. Wenn der abgebildete Kursverlauf nicht bis in die Gegenwart reicht, ist das ein Alarmsignal.
Renditeverlauf nur wahrscheinlich
→ Ein auf Betrug angelegtes Finanzangebot erkennt der Kunde an der Art des berechneten Renditeverlaufs in der Vergangenheit. Wenn beispielsweise behauptet wird, dass die Rendite in den vergangenen fünf Jahren 13 Prozent betrug, muss genau hingesehen werden. Meistens steht nämlich mit einem Sternchen versehen im Kleingedruckten versteckt folgendes: wäre das jetzige Konzept bereits in den vergangenen fünf Jahre so umgesetzt worden, wie es nun geplant ist, dann hätte die Anlage eine Rendite von 13 Prozent erzielt. Wer sich als Anleger nun beteiligt, geht das Risiko ein, dass dieses Konzept zum allerersten Mal erprobt wird.
Anlagezertifikat anstelle von Bankenanleihe
→ Ein provisionsstarkes Anlagezertifikat ähnelt auf den ersten Blick einer Bankenanleihe. In beiden Fällen gibt der Anleger der Bank einen Kredit. Doch beim Anlagezertifikat hängen Ausschüttungen und Endrückzahlung vom Verlauf des Investments ab, während eine Bankenanleihe fest verzinst wird und der rückzahlbare Betrag vorher feststeht. Um den Kunden in Sicherheit zu wiegen, werden gern Garantie-Anlagezertifikate vermittelt. Doch wenn die emittierende Bank pleitegeht, wie seinerzeit beispielsweise die Lehman Brothers, dann ist die Garantie wertlos.
Provision mit Zillmerung
→ Sparer verlieren viel Geld, wenn Sie auf Anraten Ihres Beraters zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen, wie zum Beispiel der Riester-Rente, hin- und herwechseln. Beim Vermögensberater allerdings klingelt bei jedem Wechsel die Provisionskasse. Die Abschlusskosten (Sofortprovision) in Höhe von vier Prozent der Endsparsumme werden sofort an den Berater ausbezahlt und dem Sparkonto des Kunden belastet. Der Sparer muss sich also langsam aus den tiefroten Zahlen „heraussparen“. In der Versicherungsbranche wird dieser Vorgang Zillmerung (nach dem Versicherungsmathematiker August Zillmer) genannt. Bei jedem Vertragswechsel beginnt eine neue Zillmerung.
Spekulationsbetrüger
→ Beliebte Zielgruppe von Spekulationsbetrügern sind Selbstständige und Freiberufler, die meist mit Telefonanrufen geködert werden. Dabei lassen die Berater ein Tonband mit Börsengeräuschen laufen, um den Eindruck zu erwecken, sie riefen direkt vom Börsenparkett an. Es gebe eine einmalige Spekulationschance auf Aktien, Devisenkurse oder Rohstoffe. Überweist der Angerufene Geld, macht er anfangs auf dem Papier Gewinne wie bei Testgeschäften. Dann meldet sich der „Börsenprofi“ wieder und fordert den Anleger auf, noch mehr Geld in dasselbe oder ein noch größeres Projekt zu investieren. Wer noch mal überweist, läuft Gefahr, sein gesamtes eingesetztes Kapital zu verlieren.
Geschlossene Fonds anstelle von Investmentfonds
→ Die enorm hohen Provisionen im Blick (7500,- Euro für die Vermittlung eines Kunden, der ein Investment in Höhe von 50.000,- Euro zeichnet) empfehlen Berater gern geschlossene Fonds anstelle von Investmentfonds. Während letztere das Geld ihrer Kunden in Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere anlegen und von staatlichen Aufsichtsbehörden überwacht werden, ist der Anleger bei geschlossenen Fonds kein Investor, sondern tritt als Gesellschafter (Unternehmer) oder stiller Gesellschafter (Genussrechteinhaber, Kreditgeber) in ein Objekt (Haus, Schiff, nicht börsennotiertes Unternehmen, Wind- oder Sonnenkraftwerk, Filmproduktion) ein und bindet sein Geld 10 oder 20 Jahre. Hohe Fondskosten (bis zu 30 Prozent Weichkosten) schmälern den Gewinn. Bei Insolvenz werden die Fondsinvestoren als Eigenkapitalgeber als Letzte nach den Gläubigern bedient. Das allerdings wird in den Prospekten verschwiegen oder verharmlost.
„Anlagediamanten“
→ Unseriöse Berater versuchen Anleger mit vermeintlichen „Anlagediamanten“ in das Diamanten-Investment zu locken. Dazu versprechen sie Wertstabilität und eine vermeintlich erstklassige Ersatzwährung in Krisenzeiten. Doch selbst, wenn es sich um Qualitätsdiamanten handelt, ist ein späterer Verkauf oft mit Verlusten verbunden, da Juweliere Edelsteine nur mit hohen Abschlägen erwerben. Außerdem fällt bei jedem Kauf und Verkauf Mehrwertsteuer an, so dass die Aussicht auf Handelsgewinne für Privatinvestoren nicht gegeben ist.
Fallstricke im Beratungsprotokoll
→ Gewiefte Berater versuchen bereits beim Vertragsabschluss die Verantwortung im Falle eines Streits auf den Kunden abzuschieben – mit geschickten Formulierungen im Beratungsprotokoll wie etwa „auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden“ oder Risikohinweisen, die im Beratungsgespräch gar nicht thematisiert worden sind. In solchen Fällen sollten Kunden auf sofortige Korrekturen bestehen, sonst haben sie im Falle eines Rechtsstreits das Nachsehen.
Aus der Presse
Mehr als drei Jahre Haft für Anlageberater
Drei Jahre und neun Monate muss ein Finanzberater aus Barbis im Südharz hinter Gitter. Dazu hat ihn am Montag das Landgericht Göttingen verurteilt. Die Richter erkannten den 62-Jährigen des gewerbmäßigen Betruges für schuldig – in 134 Fällen.
Regierung nimmt freie Finanzberater an die Kandare
Hohe Provisionen, niedrige Hürden: Der sogenannte Graue Kapitalmarkt war bislang ein Paradies für Abzocker. Nun plant die Bundesregierung strengere Vorschriften – vor allem für freie Finanzberater. Doch eine zentrale Forderung von Verbraucherschützern bleibt unerfüllt…
Die zehn miesesten Tricks der Finanzberater
Hat Ihr Finanzberater immer Ihr Bestes im Sinn? Wahrscheinlich nur, so lange es auch seinem Kontostand gut tut. In Wahrheit steht viel zu oft Provisionsdenken im Vordergrund. Zu viele Finanzdienstleister beraten ihre Kunden nur mangelhaft…
Vorsicht, Abzocker!
Täglich finden Investmentbetrüger neue Opfer. Die pure Geldgier und das Gefühl, von ihren Banken abgezockt zu werden, treiben den kleinen Mann in die Arme der Verbrecher. Das Wirtschaftsmagazin Capital recherchierte, wie Betrugssysteme funktionieren und wie Sie Hochstapler enttarnen…