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Bergfürst Abwicklung 2026 und die Folgen für Anleger

SCOREDEX - Redaktion

SCOREDEX Analyst

1. Okt.. 2026 9 Min. Lesezeit

Die BERGFÜRST AG wird nach eigener Mitteilung seit dem 1. Oktober 2026 geordnet abgewickelt. Neue Zeichnungen nimmt die Immobilienplattform nicht mehr an. Bestehende Anlageverträge bleiben nach Unternehmensangaben bestehen; die Rückzahlung hängt weiterhin von den jeweiligen Projektgesellschaften ab. Für Anleger kommt es jetzt darauf an, den Stand ihrer Investments zu kennen, Unterlagen zu sichern und Zahlungsansprüche im Blick zu behalten. Die Abwicklung der Plattform bedeutet für sich genommen weder den Verlust sämtlicher Anlagen noch eine Garantie für deren Rückzahlung. (BERGFÜRST-FAQ)

„Ob und wann vereinbarte Zahlungen erfolgen, hängt wie bisher vom jeweiligen Vertragspartner, also der Projektgesellschaft, ab.“

BERGFÜRST in den aktuellen FAQ zur Abwicklung.

Sechs Punkte zur Bergfürst Abwicklung

  • Keine neuen Zeichnungen seit Oktober.
  • Bestehende Anlageverträge bleiben bestehen.
  • Rückzahlungen hängen von Projektgesellschaften ab.
  • Der Zweitmarkt ist geschlossen.
  • Sicherheitentreuhänder führt seine Aufgaben fort.
  • Vertragsunterlagen und Nachrichten jetzt sichern.

Warum Bergfürst die Plattform abwickelt

Bergfürst begründet den Schritt mit dem veränderten Umfeld für Immobilienanlagen. Die Zinsentwicklung, wirtschaftliche Unsicherheit und die Lage am Immobilienmarkt hätten das Angebot neuer Projekte und die Nachfrage nach entsprechenden Investments belastet. Unter diesen Bedingungen sieht das Unternehmen keine wirtschaftlich tragfähige Grundlage für den dauerhaften Weiterbetrieb der Plattform.

Damit endet das Neugeschäft eines Vermittlers, über den Anleger Immobilienprojekte mitfinanzieren konnten. Die wirtschaftliche Entwicklung der Plattform und die Entwicklung der einzelnen finanzierten Projekte sind dabei getrennt zu betrachten. Eine Projektgesellschaft bleibt auch dann zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verpflichtet, wenn der Vermittler sein Geschäft beendet. (Investmentcheck)

Auflösung und Insolvenz sind rechtlich zu unterscheiden

Bergfürst erklärt in seinen aktuellen FAQ ausdrücklich, nicht insolvent zu sein. Die Aktionäre hätten eine geordnete Abwicklung beschlossen. Das ist eine Unternehmensangabe zum gegenwärtigen Status, keine Zusage zur künftigen Zahlungsfähigkeit sämtlicher Beteiligter. (BERGFÜRST-FAQ)

Das Aktiengesetz unterscheidet die Abwicklung einer aufgelösten Gesellschaft von einem eröffneten Insolvenzverfahren. Die Gesellschaft besteht während der Abwicklung grundsätzlich fort. Die Abwickler müssen unter anderem laufende Geschäfte beenden, Forderungen einziehen, Vermögen verwerten und Gläubiger befriedigen. Die Auflösung lässt bestehende Verpflichtungen also nicht einfach verschwinden. (§ 264 AktG, § 268 AktG)

Kurz erklärt: Bei der Abwicklung wird die Gesellschaft rechtlich und wirtschaftlich beendet. Ein Insolvenzverfahren dient dagegen der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger nach den Regeln der Insolvenzordnung. Für Anleger ist zusätzlich entscheidend, gegen welche Gesellschaft sich ihre jeweilige Forderung richtet.

Was mit bestehenden Investments und Rückzahlungen geschieht

Nach der Mitteilung bleiben die Verträge mit den jeweiligen Projektgesellschaften bestehen. Eine solche Gesellschaft ist das Unternehmen, das das konkrete Vorhaben finanziert und nach Maßgabe des Anlagevertrags Zinsen und Rückzahlungen schuldet. Wer Vertragspartner ist, ergibt sich aus den persönlichen Anlageunterlagen.

Der Fortbestand dieser Ansprüche beantwortet allerdings noch nicht, wann tatsächlich Geld fließt. Dafür sind die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, der Projektverlauf und gegebenenfalls die Verwertung vereinbarter Sicherheiten maßgeblich. Anleger sollten deshalb nicht nur den ursprünglichen Rückzahlungstermin betrachten, sondern auch spätere Vereinbarungen, Statusberichte und bereits eingegangene Zahlungen. Die Abwicklung allein belegt weder einen zusätzlichen Verlust noch die wirtschaftliche Erholung eines problematischen Projekts. (Investmentcheck)

Die Verbraucherzentralen weisen grundsätzlich darauf hin, dass Crowdinvesting bis zum Totalverlust führen kann. Auch Bergfürst nennt dieses Risiko in seiner allgemeinen Kundeninformation. Ein vereinbarter Festzins macht eine Projektfinanzierung somit nicht zu einer garantierten Geldanlage. (Verbraucherzentrale, BERGFÜRST-Risikohinweise)

Geschlossener Zweitmarkt und eingeschränkter Service

Eine konkrete Änderung betrifft den Handel bereits erworbener Anlagen: Laut aktueller FAQ steht der Bergfürst-Sekundärmarkt nicht mehr zur Verfügung. Damit entfällt diese Möglichkeit, über die Plattform einen Käufer zu finden. Besondere Kündigungs- oder Übertragungsrechte sind anhand des jeweiligen Vertrags und der gesetzlichen Voraussetzungen zu beurteilen. (BERGFÜRST-FAQ)

Zugleich kündigt Bergfürst längere Bearbeitungszeiten für E-Mails und eine stark eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit an. Login, Portfolio und elektronisches Postfach sollen verfügbar bleiben. Die Ankündigung enthält jedoch keinen verbindlichen Endtermin für diesen Zugang. Deshalb ist es sinnvoll, wichtige Dokumente zusätzlich außerhalb des Portals aufzubewahren. (Investmentcheck)

Wie Investmentcheck die laufenden Finanzierungen einordnet

Investmentcheck erfasst in ihrem Beitrag vom 1. Oktober 2026 insgesamt 111 Bergfürst-Finanzierungen mit einem zusammengetragenen Volumen von rund 192,8 Millionen Euro. Davon sind nach dieser Auswertung 75 zurückbezahlt und sechs mit Verlust abgeschlossen. Für die 30 noch laufenden Finanzierungen nennt Investmentcheck folgende Verteilung:

Status laut Investmentcheck Anzahl
Leistungsgestört 11
Im Insolvenzverfahren 11
Negative Planabweichung 1
Ohne entsprechenden Problemstatus 7
Noch laufende Finanzierungen insgesamt 30

Damit weisen 23 der 30 laufenden Finanzierungen einen der genannten Problemstatus auf. Ihr ursprüngliches Platzierungsvolumen beziffert Investmentcheck auf rund 67,2 Millionen Euro. Dieser Betrag ist keine festgestellte Verlustsumme. Er bezeichnet das ursprüngliche Volumen der betroffenen Finanzierungen, nicht den endgültigen Ausfall oder den aktuell noch offenen Anlegerbetrag.

Die Daten sind eine Auswertung von Investmentcheck und keine von SCOREDEX vorgenommene Einzelprüfung aller Projekte. Teilweise wurden geplante Fundingvolumina verwendet, wenn tatsächliche Platzierungszahlen fehlten. Außerdem betrifft die Verteilung ausschließlich die noch laufenden Finanzierungen; sie darf nicht als Verlustquote sämtlicher jemals vermittelter Investments gelesen werden. (Investmentcheck, Beitrag und Datengrundlage)

Was die Bilanzzahlen und die Millionenklage aussagen

Investmentcheck berichtet unter Berufung auf den Jahresabschluss 2024, dass das Eigenkapital der BERGFÜRST AG innerhalb eines Jahres um rund 1,43 Millionen Euro auf 4,22 Millionen Euro sank. Der Bilanzverlust erhöhte sich demnach von rund 691.000 Euro auf 2,12 Millionen Euro. Ein Bilanzverlust ist dabei nicht automatisch mit dem Verlust eines einzelnen Geschäftsjahres gleichzusetzen.

Die Zahlen beschreiben die Verhältnisse zum 31. Dezember 2024. Aus ihnen lässt sich die Zahlungsfähigkeit am 1. Oktober 2026 nicht bestimmen. Auch die damals ausgewiesenen Bank- und Kassenbestände von rund 123.000 Euro erlauben für sich genommen keine solche Schlussfolgerung: Laut Bericht standen ihnen unter anderem Wertpapiere des Anlagevermögens von rund 3,97 Millionen Euro gegenüber.

Im Anhang sei außerdem eine am 30. Dezember 2024 erhobene Schadensersatzklage über 6,8 Millionen Euro genannt. Die Unternehmensleitung hielt die Klage nach dem damaligen Beweisstand für nicht erfolgversprechend; für mögliche Prozesskosten wurden dem Bericht zufolge 73.000 Euro zurückgestellt. Eine Klageforderung ist kein zugesprochener Schadensersatz. Ein belastbarer aktueller Verfahrensstand lässt sich aus den hier ausgewerteten Quellen nicht feststellen. Die Bilanz- und Prozessangaben werden nach Investmentcheck wiedergegeben; der Originalabschluss wurde für diesen Beitrag nicht separat eingesehen. (Investmentcheck)

Welche Aufgabe der Sicherheitentreuhänder übernimmt

Die THV 1 Berlin GmbH führt ihre Aufgaben nach Unternehmensangaben weiter und befindet sich selbst nicht in Abwicklung. Bergfürst kündigt außerdem an, die Anlagen zunächst selbst weiterzuverwalten. (BERGFÜRST-FAQ)

Ein Sicherheitentreuhänder bündelt bei den betreffenden Projekten die vereinbarten Sicherheiten für Anleger und übernimmt gegebenenfalls deren Verwertung. Ob daraus eine vollständige, teilweise oder keine Rückzahlung entsteht, hängt von der konkreten Ausgestaltung und dem Verwertungsergebnis ab. Die Fortsetzung seiner Arbeit ist deshalb für die Bearbeitung der Projekte bedeutsam, ersetzt aber keine Bewertung der jeweiligen Forderung. (Investmentcheck)

Was für den Gold-Plan von C. Hafner gilt

Der Gold-Plan ist vertraglich von den Immobilieninvestments zu unterscheiden. Vertragspartner ist die C. Hafner GmbH + Co. KG. Nach den veröffentlichten Geschäftsbedingungen erwerben Kunden Miteigentumsanteile an einem gesonderten Goldbestand in Sammelverwahrung. Es geht damit um den Erwerb physischen Goldes und nicht um die Finanzierung einer Immobiliengesellschaft. (Gold-Plan-AGB)

Nach der Abwicklungsmitteilung sollen Einzahlungen, Verkäufe und Auslieferungen weiter möglich sein. Auch hier empfiehlt es sich, Kaufabrechnungen, Bestandsnachweise und Vertragsbedingungen zu sichern. Für Verkäufe und Auslieferungen gelten die jeweiligen Konditionen; aus der Fortführung ergibt sich keine Garantie für den Goldpreis oder einen bestimmten Verkaufserlös. (Investmentcheck)

Was Anleger jetzt praktisch tun können

Der erste Schritt ist eine vollständige Dokumentation jedes Investments. Dazu gehören Vertrag, Informationsunterlagen, Zahlungsbelege, Zinsabrechnungen, Nachrichten und gegebenenfalls Beschlüsse von Gläubigerversammlungen. Ebenso hilfreich ist eine Übersicht mit Vertragspartner, investiertem Betrag, bereits erhaltenen Rückzahlungen und noch offenen Forderungen.

Anschließend sollten Anleger ihre Kontaktdaten und Bankverbindung kontrollieren und neue Projektmitteilungen regelmäßig lesen. Bei ausgebliebenen Zahlungen oder anstehenden Abstimmungen kommt es auf die konkreten Unterlagen und Fristen an. Ein Forderungsverzicht oder Vergleich sollte erst nach Prüfung seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen erklärt werden. Für die Beurteilung möglicher Ansprüche kann eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Beratung sinnvoll sein.

Einordnung von SCOREDEX zur Betreuung während der Abwicklung

Aus Sicht von SCOREDEX entscheidet sich die Qualität der weiteren Betreuung daran, ob Anleger den Status ihrer Forderungen nachvollziehen können und verlässliche Ansprechpartner behalten. Dazu gehören verständliche Projektberichte, erreichbare Zuständige und ein belastbarer Zugang zu Vertrags- und Zahlungsunterlagen.

Die angekündigte Fortführung bestehender Verträge und der Treuhandtätigkeit beschreibt den organisatorischen Rahmen. Für jeden einzelnen Anleger bleibt die entscheidende Frage, wie viel Geld aus seinem konkreten Investment noch zurückfließt und auf welcher Grundlage. Eine transparente Abwicklung sollte genau darüber so konkret informieren, wie es der jeweilige Verfahrensstand zulässt.

Häufige Fragen zur Bergfürst Abwicklung

 

Bedeutet die Abwicklung automatisch einen Totalverlust?

Nein. Der Ausstieg des Vermittlers entscheidet nicht allein über die Rückzahlung. Maßgeblich bleiben der jeweilige Schuldner, die Vertragsbedingungen und die wirtschaftliche Entwicklung des Investments.

Werden jetzt alle Anlagen sofort zurückgezahlt?

Aus der Auflösung der Vermittlungsplattform folgt keine automatische vorzeitige Auszahlung sämtlicher Projektanlagen. Die vereinbarten Bedingungen und etwaige besondere Rechte sind für jede Anlage gesondert zu betrachten.

Wie lange bleibt der Bergfürst Login verfügbar?

Ein verbindlicher Endtermin wird in den ausgewerteten Mitteilungen nicht genannt. Anleger sollten ihre Unterlagen deshalb zusätzlich lokal sichern.

Sind die genannten 67 Millionen Euro bereits verloren?

Nein. Die rund 67,2 Millionen Euro sind laut Investmentcheck das ursprüngliche Platzierungsvolumen von Finanzierungen mit Problemstatus. Daraus lässt sich kein endgültiger Verlustbetrag ableiten.

Welche Unterlagen sollten Anleger aufbewahren?

Vor allem Anlageverträge, Informationsblätter, Zahlungsnachweise, Abrechnungen, Projektberichte und Mitteilungen zu Abstimmungen oder Sicherheiten.

 

Quellen und Recherchegrundlage

Stand: 1. Oktober 2026.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Er enthält keine förmliche SCOREDEX-Seriositätsbewertung der genannten Unternehmen. Unternehmensangaben und Daten Dritter sind als solche gekennzeichnet. Für die Rechte einzelner Anleger sind die jeweiligen Verträge, die tatsächlichen Umstände und das anwendbare Recht maßgeblich.

 

 

SCOREDEX - Redaktion

SCOREDEX Research

Analyst bei SCOREDEX – spezialisiert auf Unternehmenstransparenz, ESG-Bewertungen und Marktanalysen im DACH-Raum.

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