flexgold verbindet den digitalen Goldkauf mit physischer Verwahrung und einem Partnervertrieb. Der aktuelle Rechtsträger ist flexgold AG in Tägerwilen. Ältere Darstellungen, die das Angebot ausschließlich der SOLIT Management Suisse GmbH zuordnen, müssen deshalb aktualisiert werden. Die App erleichtert den Zugang; für die Anlageentscheidung bleiben Kosten, Eigentumszuordnung und die Reichweite der Schweizer Regulierung maßgeblich. [1][2][3]
Redaktionelle Einordnung: Ein digitaler Zugriff zeigt den Bestand. Seine Sicherheit hängt an der dokumentierten Verbindung zwischen Kontoeintrag, physischem Metall und Herausgaberecht.
Sechs Fakten auf einen Blick
Das Impressum nennt flexgold AG in Tägerwilen und die UID CHE-453.629.262. [1]
Die Unternehmensseite führt Katharina Gehra als CEO. [2]
Die SOLIT-Verbindung bleibt für die wirtschaftliche Einordnung relevant. [2][4]
Ein Plattformangebot für Vertriebspartner ist öffentlich dokumentiert. [3]
Die AGB vom 31. August 2026 nennen im Basic-Vault 1,20 Prozent Verwahrgebühr jährlich. [5]
Der bezeichnete SRO-Anschluss betrifft die Geldwäschereipflichten. [5][6]
Firma und Entwicklung im Jahr 2026
Die Domain lautet flexgold.com. Im Impressum steht flexgold AG, Hauptstrasse 15, 8274 Tägerwilen, Schweiz. Die Unternehmensdarstellung nennt Katharina Gehra als CEO und beschreibt die Entwicklung aus der SOLIT-Gruppe. [1][2] Der Wechsel in die AG-Struktur sollte bei jedem neuen Unternehmensprofil berücksichtigt werden. Eine bloße Übernahme älterer Texte würde Rechtsform und Zuständigkeiten falsch darstellen.
Auf Gruppenebene meldete Bullion International Group den Abschluss einer Mehrheitsübernahme der SOLIT Group AG zum 1. April 2026. [4] Daraus folgt kein pauschaler Haftungsdurchgriff auf jede andere Gruppengesellschaft. Es folgt aber, dass eine Aufteilung auf SOLIT und flexgold nicht ohne weitere Prüfung als Streuung auf zwei vollständig voneinander unabhängige Anbieter bezeichnet werden sollte.
Vertrieb und individuelle Gebührenmodelle
flexgold veröffentlicht ein Angebot für Plattform- und Vertriebspartner. Es beschreibt wirtschaftliche Beteiligungsmöglichkeiten für Vermittler und technische Unterstützung. Damit ist eine Vertriebsanbindung belegt. Die digitale Abschlussmöglichkeit schließt eine Vermittlervergütung nicht aus. [3]
Ein konkreter Partner kann eigene Konditionen anbieten. So veröffentlicht Fondsstore ein besonderes Modell mit 1,45 Prozent jährlicher Verwahrgebühr und erläutert dazu eine abweichende Behandlung des Beratungsanteils. Das ist eine Eigenwerbung dieses Partners, kein allgemeiner flexgold-Standardtarif. [7] Für Kunden bedeutet das: Der im eigenen Abschluss angezeigte Tarif und eine separat vereinbarte Beratung müssen gemeinsam geprüft werden. Ein günstiger Kaufaufschlag allein entscheidet nicht über die gesamten Haltedauerkosten.
Eigentum und Kontrollstruktur
Die AGB beschreiben Miteigentum an spezifischen Barren, Mittelverwendungskontrolle durch TRESTA Trust Company AG sowie einsehbare Barrennummern und quartalsweise externe Bestandsaufnahmen. [5]
Damit enthält der Vertrag konkrete Kontrollansätze. Ein tatsächlich eingesehener, aktueller Prüfbericht wäre jedoch eine stärkere Grundlage als die bloße Beschreibung eines vorgesehenen Prüfprozesses. Dieser Faktencheck bestätigt keinen körperlich geprüften Kundenbestand. Auch sind liquide Guthaben vor einem Metallkauf von bereits erworbenem Metall zu unterscheiden. Der Kunde sollte wissen, ab welchem Zeitpunkt eine Zahlung einem Eigentumsanteil zugeordnet wird und welche Regeln für noch nicht investiertes Guthaben gelten.
Aktuelle Verwahrkosten
Die AGB nennen diese Stufen. Maßgeblich sind die kumulierten Käufe des einzelnen Vaults in CHF; abgerechnet wird monatlich durch Metallentnahme, gegebenenfalls zuzüglich Steuern. Handels- und Lieferpreise werden vor Auftrag angezeigt. [5]
|
Vault und Kaufvolumen |
Verwahrung pro Jahr |
| Basic unter 250.000 CHF | 1,20 % |
| Advanced 250.000 bis 1 Mio. CHF | 0,85 % |
| Superior über 1 Mio. CHF | 0,55 % |
| Institutional über 10 Mio. CHF | Vereinbarung |
Rechenbeispiel der Redaktion: Aus 100 Gramm Anfangsbestand wird bei monatlicher Belastung von 0,1 Prozent des jeweils verbleibenden Goldes nach zwölf Monaten rechnerisch ein Bestand von rund 98,81 Gramm. Rechnung: 100 × 0,999 hoch 12. Der Unterschied von rund 1,19 Gramm beschreibt ausschließlich die Verwahrung unter diesen Annahmen. Preisänderungen, Einzahlungen, Steuern und Handelskosten sind nicht enthalten. Ein steigender Eurokurs kann den sinkenden Metallbestand in der Anzeige überdecken.
Das Beispiel zeigt zugleich, warum Vergleiche mit einem pauschalen Geldbetrag sorgfältig formuliert werden müssen. Die Abrechnung in Metall verändert unmittelbar die Grammzahl. Für langfristige Anleger ist neben dem anfänglichen Spread deshalb der über mehrere Jahre verbleibende Bestand relevant. Bei einem Partnerangebot muss mit dessen konkretem Satz gerechnet werden.
Was die Schweizer Regulierung aussagt
flexgold bezeichnet sich als regulierte Finanzintermediärin nach dem Schweizer Geldwäschereigesetz und nennt den Anschluss an PolyReg. Die FINMA erklärt, dass Selbstregulierungsorganisationen die einschlägigen Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention kontrollieren. [5][6] Ein solcher Anschluss ist nicht mit einer staatlichen Zusage für den Goldbestand, einer Bankeinlage oder einer garantierten Rendite gleichzusetzen.
Für die Beurteilung des Angebots sind daher zwei Ebenen getrennt zu betrachten. Die Geldwäschereiregeln betreffen unter anderem die Identifikation und Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Die wirtschaftliche Sicherheit der Goldverwahrung hängt zusätzlich von Eigentumsrechten, tatsächlichem Bestand, Versicherung und funktionsfähiger Abwicklung ab. Die vorliegende Recherche hat den behaupteten SRO-Anschluss nicht durch einen eigenen Mitgliedschaftsnachweis von PolyReg bestätigt; sie weist ihn als Anbieterangabe aus.
Redaktionelles Fazit
flexgold ist ein öffentlich dokumentiertes digitales Edelmetallangebot mit Partnervertrieb und inzwischen eigener AG als Rechtsträger. Positiv für die Nachvollziehbarkeit sind die aktuelle Vertragsfassung und die gestaffelten Verwahrkosten. Entscheidend bleiben der individuell gültige Tarif, die Prüfung des tatsächlichen Bestandsnachweises und die korrekte Einordnung der Regulierung. Die App-Oberfläche allein begründet weder ein Sicherheitsurteil noch eine wirtschaftliche Empfehlung.
Der öffentlich genannte Rechtsträger ist flexgold AG in Tägerwilen. Die Unternehmensseite führt Katharina Gehra als CEO und beschreibt die Verbindung zur SOLIT-Gruppe.
Ja. flexgold veröffentlicht ein eigenes Angebot für Partner. Daher können auch digital abgeschlossene Verträge einen Vermittlungs- und Vergütungsbezug haben.
Das sollte nicht angenommen werden. Veröffentlichte Partnerangebote zeigen abweichende Modelle. Der konkrete Abschluss muss Kaufpreis, Verwahrung und mögliche zusätzliche Beratung vollständig ausweisen.
Nein. Die in den AGB angesprochene Regulierung ist im Zusammenhang mit Geldwäschereipflichten zu verstehen. Die tatsächliche Verwahrung ist davon gesondert zu prüfen.
Rechtlicher Hinweis und Rechercheumfang
Dieser redaktionelle Faktencheck dient der Information. Er ist keine individuelle Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und enthält kein Bonitätsurteil oder Prüfsiegel. Unternehmensangaben werden als solche benannt; Rechenbeispiele und Schlussfolgerungen sind redaktionelle Einordnungen. Nicht vorliegende Nachweise werden nicht als nachteilige Tatsachen behandelt. Maßgeblich für einen Abschluss bleiben die individuell vereinbarten, aktuellen Unterlagen.
Ausgewertet wurden die nachfolgend bezeichneten öffentlichen Quellen. Es erfolgten keine Anbieterbefragung, keine eigene Inventur und keine vollständige Prüfung aktueller Jahresabschlüsse. Investmentcheck wurde ergänzend in die Namensrecherche einbezogen. Daraus wird weder eine Entlastung noch ein negatives Unternehmensurteil abgeleitet. Personenbezogene, nicht ausreichend belegte Vorwürfe werden nicht übernommen.
Quellenverzeichnis
Alle nachstehenden Quellen wurden am 9. September 2026 abgerufen. Das Abrufdatum ist vom jeweils genannten Dokument- oder Veröffentlichungsstand zu unterscheiden. Die Quellenziffern im Text sind direkt verlinkt.
[1] flexgold AG — Impressum. Unternehmensangaben zu Rechtsträger, Sitz und UID. Abruf: 09.09.2026.
[2] flexgold — About us. Aktuelle Eigendarstellung einschließlich CEO Katharina Gehra. Abruf: 09.09.2026.
[3] flexgold — Platform sales. Primärbeleg für das Partnervertriebsmodell. Abruf: 09.09.2026.
[4] Bullion International Group — Vollzug der SOLIT-Mehrheitsübernahme am 1. April 2026. Unternehmensmitteilung über einen Nachrichtendienst. Abruf: 09.09.2026.
[5] flexgold AG — AGB mit Stand 31. August 2026. Aktuelles Vertragsdokument insbesondere Präambel sowie Ziffern 20 und 21. Abruf: 09.09.2026.
[6] FINMA — Selbstregulierungsorganisationen. Amtliche Erläuterung des geldwäschereirechtlichen SRO-Systems. Abruf: 09.09.2026.
[7] Fondsstore — flexgold Gebühren Kosten und Preise. Partnerwerbung zu einem eigenen Gebührenmodell