Krypto Finanzdienstleistungen
Rechtsform
Aktiengesellschaft
Adresse
Dammstrasse 19, 6300 Zug, Switzerland
Die Produkte unterliegen nicht dem Schweizer Kollektivanlagengesetz (CISA) und sind nicht durch FINMA beaufsichtigt. Dadurch entfällt der spezifische Anlegerschutz, der für regulierte Kollektivanlagen gilt. Zudem fehlt eine US-Zulassung (SEC), was den Vertrieb in den USA stark einschränkt und das regulatorische Risiko erhöht. Die fehlende Einlagensicherung unterstreicht das Emittentenrisiko.
Die hohe Volatilität der Krypto-Assets führt zu erheblichen Kurs schwankungen. Produkte mit Hebelwirkung (Long/Short) verstärken das Verlustrisiko. Die tägliche Gebührenbelastung (bis zu 2.5% p.a.) wirkt sich bei Seitwärtsmärkten negativ auf die Performance aus. Liquiditätsengpässe in Krisenszenarien können zu massiven Spread-Aufschlägen führen.
21Shares AG agiert als Special Purpose Vehicle mit begrenzter Geschäftshistorie. Die Bilanz zeigt eine technische Überschuldung, die durch nachrangige Darlehen von verbundenen Unternehmen abgefedert wird. Ein Ausfall der Muttergesellschaft würde die Solvenz gefährden. Die Abhängigkeit von wenigen Market Makern birgt Konzentrationsrisiken.
Obwohl Cold-Storage und Multi-Signature-Wallets verwendet werden, bestehen Restrisiken durch Hackerangriffe oder operative Fehler der Custodian (Kingdom Trust, Coinbase). Die unklare Rechtslage bei Forks oder Airdrops ermöglicht einseitige Entscheidungen des Emittenten zu Lasten der Anleger. Die Cross-Jurisdictional-Struktur erschwert die Rechtsdurchsetzung.
Komplexe Besicherungsstrukturen mit mehrstufigen Sicherungsabtretungen erhöhen das Kontrollrisiko. Die Indexberechnung durch verbundene Unternehmen (Jura Pentium) ermöglicht Manipulationsmöglichkeiten. Die einseitige Änderungsbefugnis der Produktbedingungen durch den Emittenten schränkt Anlegerrechte ein. Provisionen aus Lending- und Staking-Aktivitäten schaffen Interessenkonflikte.
Fehlende harmonisierte Besteuerung von Krypto-ETPs in der EU erschwert die steuerliche Behandlung. Regulatorische Änderungen (z.B. MiCA-Verordnung) könnten Nachbesicherungspflichten auslösen. Die rechtliche Einstufung der Produkte als Wertpapiere oder Derivate ist jurisdiktionsabhängig und beeinflusst die Handelbarkeit.
Ihre Nachricht wurde erfolgreich verschickt.