Die Weinmanufaktur Tullius vereint jahrhundertealte Familientradition im Weinbau mit modernen Geschäftsstrukturen und innovativen Finanzierungsmodellen.
Nach einer Insolvenz im Jahr 2013 wurde das Unternehmen neu aufgestellt und operiert heute über mehrere rechtlich getrennte Gesellschaften. Im Mittelpunkt steht ein Manufaktur-Konzept mit Weinhotel, Direktvertrieb – und risikobehafteten Kapitalanlagen für private Investoren.
Faktencheck – Weinmanufaktur Tullius: Das Wichtigste in Kürze
Familienbetrieb mit Tradition und Neustrukturierung
Die Weinmanufaktur Tullius ist ein traditionsreiches Familienweingut, das seit 1690 im Weinbau tätig ist und heute von Manfred und Lea Tullius geführt wird. Nach der Insolvenz des früheren Hauptbetriebs 2013 wurde die Struktur durch Neugründungen wie der UG in Feilbingert und der KG in Steinhardt neu aufgestellt.
Geschäftsmodell mit touristischer Komponente
Die Unternehmensaktivitäten umfassen neben Weinproduktion auch ein Weinhotel mit Eventlocation („Die Rebmeisterei“) in Bad Sobernheim. Die UG produziert und vertreibt den Wein, während die KG den historischen Gutshof samt Gästezimmern und Veranstaltungsräumen betreibt.
Kapitalbeschaffung über den Grauen Kapitalmarkt
Die Weinmanufaktur bietet Anlegern Genussrechte, stille Beteiligungen, Namensschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen mit bis zu 6,5 % Zinsen – ohne prospektpflichtige Genehmigung durch die BaFin. Damit bewegt sich das Unternehmen im regulatorischen Graubereich, was für Anleger ein erhöhtes Risiko bedeutet.
Wirtschaftliche Risiken und vergangene Insolvenzen
Die frühere Johann Tullius Weinkellerei GmbH musste 2013 Insolvenz anmelden, wobei auch Anleger betroffen waren. Hinweise auf ein späteres Insolvenzverfahren der neuen UG (2020) sind nicht eindeutig belegt, verdeutlichen aber die fragilen finanziellen Strukturen.
Verbraucherschützer raten zur Vorsicht
Fachleute wie Rechtsanwalt Jens Reime warnen vor den erheblichen Risiken der Tullius-Anlageformen und betonen das Totalverlustrisiko. Anleger sollten nur investieren, wenn sie bereit sind, unternehmerisches Wagniskapital ohne Rückgriffsmöglichkeiten einzusetzen – idealerweise nach professioneller Prüfung der Unterlagen.
Marktposition der Weinmanufaktur Tullius
Die Weinmanufaktur Tullius nimmt innerhalb des deutschen Weinmarktes eine spezialisierte Nischenposition ein. Sie richtet sich vorrangig an qualitätsbewusste Endkunden, die eine persönliche Verbindung zu Erzeugern, handwerklich produzierten Weinen und weintouristischen Angeboten suchen.
Mit einem Fokus auf Direktvermarktung, Veranstaltungen vor Ort und emotional aufgeladenem Storytelling („Familientradition seit 1690“) unterscheidet sich Tullius deutlich von großen Kellereien, Genossenschaften oder VDP-Weingütern, die über etablierte Vertriebsnetze, Großhandel und Exporte agieren.
Während bekannte Premiumbetriebe wie Dönnhoff (Nahe), Wittmann (Rheinhessen) oder Dr. Loosen (Mosel) international vermarktet und vielfach ausgezeichnet sind, bleibt Tullius eher regional sichtbar – etwa auf Weinfesten, durch Kundenbindung im Weinhotel oder über Online-Direktvertrieb. Die Marktposition basiert dabei nicht auf überregionaler Markenstärke, sondern auf einem Erlebnis- und Manufakturversprechen für eine weinaffine Zielgruppe mit persönlichem Bezug zur Region.
Im Segment der weintouristischen Anbieter und Erlebnisweingüter (Weinhotel, Events, Hofverkauf) bewegt sich Tullius in einer wachsenden, aber stark wettbewerbsintensiven Nische.
Der entscheidende Unterschied zu vielen Mitbewerbern liegt in der parallelen Kapitalmarktstrategie: Über Vermögensanlagen sollen Kunden auch zu Investoren werden – ein Modell, das eher untypisch für klassische Familienweingüter ist, aber dem Unternehmen zusätzliche Mittel zur Expansion verschafft.
Diese Kombination aus Direktvertrieb, Tourismus und Graumarktkapital macht Tullius zu einem Sonderfall innerhalb der deutschen Weinwirtschaft – mit Chancen auf emotionale Bindung, aber auch erhöhten strukturellen und regulatorischen Risiken.
Hintergrund: Familienweingut und neue Strukturen
Die Weinmanufaktur Tullius ist ein familiengeführter Weinbaubetrieb mit langer Tradition im Nahe-Weinbau. Bereits seit 1690 betreibt die Familie Tullius Weinbau. Heute tragen in neunter und zehnter Generation Hans-Werner Tullius und sein Sohn Dipl.-Ing. Manfred Tullius die Verantwortung für das Unternehmen.
Zum Betrieb gehört neben der Weinerzeugung auch ein Weinhotel und Event-Gutshof in Bad Sobernheim (Ortsteil Steinhardt), das unter dem Namen “Tullius – Die Rebmeisterei” bekannt ist. Nach außen präsentiert sich die Weinmanufaktur Tullius als moderne Winzer-Manufaktur mit Weinverkauf, Verkostungen und einem historischen Winzerhof mit Restaurant, Innenhof und Gästezimmern.
In den vergangenen Jahren wurde die Unternehmensstruktur neu geordnet. Im Jahr 2018 gründete Manfred Tullius die Weinmanufaktur Tullius UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Feilbingert, um die Weinherstellung und den Direktvertrieb in einem eigenständigen Unternehmen zu führen.
Daneben existiert die Tullius – Die Rebmeisterei GmbH & Co. KG in Bad Sobernheim, welche den Weingut-Betrieb mit Hotel und Eventlocation umfasst. Diese GmbH & Co. KG fungiert vor allem als Besitz- und Betriebsgesellschaft für den Gutshof (Unternehmensgegenstand laut Handelsregister: „Erwerb, Vermietung und Verwaltung von Grundbesitz“).
Komplementärin (vollhaftende Gesellschafterin) ist die Tullius – Die Rebmeisterei Verwaltungs GmbH, die 2019 gegründet wurde.
Überblick über die zentralen Firmen und deren Verflechtungen:
Unternehmen / Sitz | Rechtsform | Führung / Beteiligte Personen | Anmerkungen |
Weinmanufaktur Tullius UG (Feilbingert) | UG (haftungsbeschränkt) | Geschäftsführer: Wolfgang Schaar
Prokura: Manfred Tullius |
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Tullius – Die Rebmeisterei GmbH & Co. KG | GmbH & Co. KG | Komplementär: Verwaltungs GmbH
Kommanditisten: Familie Tullius |
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Tullius – Die Rebmeisterei Verwaltungs GmbH | GmbH | Geschäftsführer: Michael Küppers |
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Johann Tullius Weinkellerei GmbH | GmbH (historisch) | Geschäftsführer: Hans-Werner und/oder Manfred Tullius |
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Anmerkung: Lea Tullius ist Mitgeschäftsführerin in der Weinmanufaktur UG laut Unternehmensangaben, jedoch liegen Handelsregister-Einträge dazu nicht öffentlich vor. Wolfgang Schaar und Michael Küppers sind externe Manager, die bei Gründung/Verwaltung helfen.

Die handelnden Personen und ihr Netzwerk
Dipl.-Ing. Manfred Tullius (Oenologie) ist der operativ führende Kopf der Weinmanufaktur. Er stammt aus der Winzerfamilie (10. Generation) und hat Weinbau und Oenologie studiert. Nach außen tritt er als „Ihr Dipl.-Ing. für Önologie (FH)“ im Marketing auf. Er ist (inoffiziell) Geschäftsführer der Weinmanufaktur Tullius UG und zeichnet verantwortlich für Weinproduktion, Qualität und Vertrieb.
Im Handelsregister ist Manfred Tullius seit 2021 als Prokurist der UG eingetragen, während ein externer Partner (Wolfgang Schaar) anfangs formal als Geschäftsführer fungierte. Manfred Tullius dürfte auch Gesellschafter der Weinmanufaktur UG sein und ist als Nachfolger seines Vaters zentral in alle Geschäftsentscheidungen eingebunden.
Darüber hinaus ist er Mitinhaber des Weinguts in Bad Sobernheim und war bereits vor der Neuorganisation Führungskraft im früheren Familienunternehmen (Johann Tullius Weinkellerei GmbH).
Lea Tullius (Partnerin von Manfred) ist Mit-Geschäftsführerin in der Weinmanufaktur und verantwortet vor allem kaufmännische und strategische Bereiche. Sie verfügt über einen Hintergrund im Finanzwesen: Aus öffentlich zugänglichen Profilen geht hervor, dass sie berufliche Erfahrung in Luxemburg gesammelt hat (u.a. ein Praktikum im Fonds-Administration-Bereich bei LRI Invest in Luxemburg).
Diese internationale Vernetzung deutet darauf hin, dass Lea Tullius Finanz-Know-how und möglicherweise Kontakte im Investmentbereich in das Unternehmen einbringt. In Luxemburg selbst bestehen jedoch keine eigenen Firmen der Familie Tullius – die Verbindungen sind personeller Natur (Leas frühere Tätigkeit).
Ihre Rolle in der Weinmanufaktur umfasst offenbar die Betreuung der Investorinnen und die Mitentwicklung der Finanzierungsmodelle. Durch die Verlobung/Heirat trägt sie bereits den Familiennamen Tullius. Ob sie formal Anteile hält oder Prokura hat, ist nicht veröffentlicht. In der Außendarstellung wird sie aber gleichberechtigt mit Manfred als Führung genannt.
Hans-Werner Tullius ist der Seniorchef (9. Generation) und langjährige Weingutsleiter. Er baute in den 1980er/90er Jahren gemeinsam mit Manfred das Weingut in Steinhardt zu einem modernen Betrieb mit neuer Qualitätsphilosophie aus. Bis 2013 war Hans-Werner Geschäftsführer der Johann Tullius Weinkellerei GmbH (so ist anzunehmen) und prägte das Wachstum (zeitweise bis ~25 Mitarbeiter).
Nach der Insolvenz dieses Unternehmens zog er sich formal etwas zurück. Er ist heute im Ruhestand und wohnt im Raum Ruppichteroth. Gleichwohl dürfte Hans-Werner weiterhin als Gesellschafter/Eigentümer der Rebmeisterei KG fungieren und der Familie beratend zur Seite stehen.
Öffentlich tritt er weniger in Erscheinung, außer als Namensgeber für Wein-Cuvées (so gibt es z.B. eine Weißwein-Cuvée „Komposition Lea“ als Hommage, und Hans-Werner wird für seinen nachhaltigen Anbau gelobt). Hans-Werner Tullius ist in der regionalen Weinwirtschaft gut vernetzt, jedoch sind keine Mandate außerhalb des Familienbetriebs bekannt.
Netzwerke und Partner
Neben der Kernfamilie greifen die Tullius auf ein kleines Netzwerk externer Partner zurück. So trat Wolfgang Schaar (Geschäftsmann aus Mettmann) als Gründungs-Geschäftsführer der Weinmanufaktur UG auf und stellte vermutlich seine Expertise oder seinen Namen für die Formalien zur Verfügung.
Michael Küppers aus Sprendlingen fungiert als Geschäftsführer der Verwaltungs-GmbH der Rebmeisterei – ein Indiz, dass er möglicherweise als Berater oder Treuhänder für die Familie arbeitet (z.B. im Bereich Immobilienverwaltung oder Finanzen).
Diese beiden externen Akteure halten keine öffentlich bekannten Eigenanteile, könnten aber stille Beteiligte oder bevollmächtigte Vertraute sein. Offizielle stille Teilhaber oder strategische Partner (etwa institutionelle Investoren) wurden nicht publik. Es scheint, dass die Kapitalbeschaffung primär über die unten beschriebenen Anlegerbeteiligungen erfolgt und nicht durch klassische Beteiligungsgesellschaften.
Geschäftsaktivitäten und Unternehmensverflechtungen
Die wirtschaftlichen Aktivitäten gliedern sich in zwei Hauptbereiche:
Weinbau/Herstellung und Tourismus/Events. Die Weinmanufaktur Tullius UG in Feilbingert betreibt im Kern einen Manufaktur-Weinkeller, in dem Trauben (teils aus eigenen Weinbergen, teils zugekauft) im kleinen Maßstab handwerklich zu Wein verarbeitet werden. Manfred Tullius als Oenologe verantwortet die Produktion.
Die Produktpalette umfasst regionale Weiß- und Rotweine verschiedener Lagen (Nahe, teils angrenzende Regionen) sowie Likörweine. Der Vertrieb erfolgt über den eigenen Hofladen, Online-Bestellungen und Weinproben direkt am Gut. Außerdem organisiert die Weinmanufaktur Weinproben und Events vor Ort und auf Messen.
Die Adresse Feilbingert (Ringstraße 2) ist gleichzeitig Wohnsitz der jungen Familie Tullius und Unternehmenssitz der UG.
In Bad Sobernheim-Steinhardt unterhält die Familie mit der Rebmeisterei KG ein umfangreiches Anwesen: Ein historischer Gutshof mit Weinkellerei, Gutsschänke, Tagungs- und Veranstaltungsräumen und Gästezimmern (Winzerhotel). Dieses Anwesen firmierte früher als “Weingut Johann Tullius & Winzerhotel” und war Kern des insolventen Alt-Unternehmens. Nach 2013 wurde es in die neue Rechtsform (KG) überführt.
Hier finden Weinproben für Touristen, Feierlichkeiten und der Ab-Hof-Verkauf statt. Die KG erwirtschaftet Einnahmen aus Übernachtungen, Gastronomie und Veranstaltungen rund um den Wein.
Operativ greifen UG und KG ineinander: Die UG produziert und vermarktet den Wein, während die KG das notwendige Inventar, Immobilien und den touristischen Rahmen stellt.
Personell gibt es Überschneidungen (die Familie führt beide Teile). Juristisch sind es getrennte Entitäten zur Haftungssteuerung. Eine Besonderheit ist, dass die Rebmeisterei KG ihren Sitz bis 2019 in Sprendlingen hatte und später nach Steinhardt verlegt wurde – daher der abweichende Registerort (Mainz) und der externe GF Michael Küppers.
Internationale Verbindungen: Abgesehen von Leas individueller Luxemburg-Connection gibt es keine Tochterfirmen oder Joint Ventures im Ausland. Die Weine werden primär regional und national vermarktet. Ein indirekter internationaler Aspekt ist, dass die Tullius-Weine auf Weinmessen (z.B. Rheingau Gourmet Festival) einem internationalen Publikum vorgestellt wurden.
Außerdem deutet der Umstand, dass Lea Tullius in der Finanzbranche Luxemburgs arbeitete, darauf hin, dass die Familie bei ihren Kapitalmarktaktivitäten ggf. Kontakte zu internationalen Finanzdienstleistern hat. Konkrete internationale Beteiligungen konnten jedoch nicht ermittelt werden.
Finanzierung durch Anleger: Vermögensanlagen-Struktur
Um das Wachstum des Unternehmens zu finanzieren, setzt die Weinmanufaktur Tullius seit kurzem auf direkte Beteiligungsangebote für Investoren (oft als “Vermögensanlagen” bezeichnet). Anleger können der Weinmanufaktur über verschiedene Instrumente Kapital zur Verfügung stellen, ohne klassische Bankkredite. Konkret werden laut Unternehmensangaben und Medienberichten vier Beteiligungsmodelle offeriert:
Genussrechte
Eigenkapital-ähnliche Rechte, bei denen der Anleger am Gewinn (und theoretisch auch am Verlust) der Weinmanufaktur beteiligt wird. Es gibt keine feste Verzinsung. Stattdessen hängt die Rendite von Dividenden bzw. Gewinnanteilen ab. Genussrechts-Inhaber haben kein Stimmrecht, aber sie tragen unternehmerisches Risiko. Die Laufzeit solcher Genussrechte bei Tullius beträgt mindestens mehrere Jahre (vermutlich 4-7 Jahre ähnlich wie bei stillen Beteiligungen).
Bei Beendigung wird das eingesetzte Kapital zum Buchwert zurückgezahlt. Wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit Verluste erlitten hat, kann die Rückzahlung geringer ausfallen. Risiko: Totalverlust, Nachrang im Insolvenzfall, keine garantierte Ausschüttung.
Vorteil: Potenziell höhere Gewinnbeteiligung bei sehr gutem Geschäftsverlauf (die Weinmanufaktur wirbt mit Rendite-Chancen bis ~6,5 % p.a. in Spitzenjahren).
Stille Beteiligungen
Ähnlich wie Genussrechte sind stille Beteiligungen eine Beteiligung am Unternehmen (typischerweise im Handelsregister nicht offengelegt), bei der der Anleger Kapital in die Firma einbringt. Auch hier ist man am Gewinn und Verlust beteiligt, ohne Mitsprache. Oft werden stille Gesellschafter mit einer gewinnabhängigen Vergütung entlohnt.
Bei Tullius gelten stille Beteiligungen wahrscheinlich ebenfalls mit längerer Mindestlaufzeit (mehrere Jahre) und Buchwert-Rückzahlung.
Risiko: Entspricht dem einer unternehmerischen Beteiligung – im schlimmsten Fall vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals.
Namensschuldverschreibungen (Anleihen)
Schuldrechtliche Wertpapiere (eigentlich keine börsennotierten Anleihen, sondern in der Regel privat platzierte Darlehensschuldscheine auf Namen des Gläubigers). Die Weinmanufaktur Tullius bietet solchen Anlegern eine feste jährliche Verzinsung von 5 % p.a. Die Laufzeit ist festgelegt (z.B. 5 Jahre, evtl. variabel zwischen 4-7 Jahren) und am Ende soll eine Rückzahlung des Nominalbetrags erfolgen. Der Zinssatz ist attraktiv im aktuellen Niedrigzinsumfeld.
Risiko: Diese Anleihen sind nicht besichert und nicht an der Börse handelbar, es besteht also ein Ausfallrisiko wie bei einem normalen Kredit an das Unternehmen. Im Insolvenzfall stünden die Anleihegläubiger zwar vor den Nachrangdarlehensgebern in der Rangfolge, aber wenn die Firma zahlungsunfähig wird, droht dennoch der Totalverlust. Vorteil: Feste planbare Zinsen und keine direkte Verlustteilnahme am operativen Geschäft.
Nachrangdarlehen
Subordinierte Darlehen, bei denen Anleger der Weinmanufaktur Geld leihen, das aber per Vertrag im Rang nach allen anderen (nicht-nachrangigen) Gläubigern steht. Das heißt, falls das Unternehmen insolvent wird, werden diese Darlehen erst ganz zum Schluss bedient. Praktisch werden sie meist wertlos, wenn es zur Insolvenz kommt.
Tullius bietet für Nachrangdarlehen einen festen Zins von 4,5 % p.a. an, etwas niedriger als die Anleihe, was das erhöhte Risiko widerspiegelt. Laufzeiten bewegen sich ebenfalls im mehrjährigen Bereich.
Risiko: Sehr hoch – im Insolvenzfall werden Nachrangdarlehen wie Eigenkapital behandelt und gehen meist verloren. Anleger müssen laut Gesetz ausdrücklich auf dieses Risiko hingewiesen werden (Warnhinweis auf Totalverlust gemäß § 12 Abs. 2 VermAnlG).
Vorteil: Feste Verzinsung, leicht höhere Zinsen als bei vorrangigen Krediten, allerdings erkauft durch den Nachrang.
Zusätzlich wird in der Werbung erwähnt, dass Investments auf Wunsch besichert werden können – z.B. durch „verschiedene mobile Sicherheiten sowie auf Wunsch mit Grundbuchbesicherungen“ (d.h. Grundschulden auf Immobilien). Insbesondere größeren Investoren soll so eine zusätzliche Sicherheit geboten werden. Allerdings betont Rechtsanwalt Jens Reime, dass solche Besicherungen „zunächst positiv klingen, aber kein automatischer Garant für Sicherheit“ sind.
Anleger sollten genau prüfen, welche Werte tatsächlich hinterlegt werden und wie die Sicherheiten im Insolvenzfall rangieren. Beispielsweise kann ein Grundbucheintrag nachrangig sein, wenn bereits Bankhypotheken bestehen.
Fazit: Die Besicherung mindert das Risiko nur, wenn der Gegenwert der Sicherheit werthaltig und vorrangig ist – hierzu gibt es jedoch keine standardisierten Informationen im Angebot.
Motivation und Umfang der Angebote: Die Weinmanufaktur Tullius nutzt diese alternativen Finanzierungsformen, um Kapital für Ausbau, Betrieb und ggf. Schuldentilgung aufzunehmen, ohne sofort Anteile aus der Hand zu geben. Es handelt sich um typische Crowd-Investment-Modelle im Wein- und Genussmittelbereich.
Für Anleger werden Renditen von etwa 4,5 % bis 6,5 % in Aussicht gestellt – deutlich über Sparbuchniveau, allerdings bei beträchtlichem Risiko. Aus Unternehmenssicht sind solche Nachrangdarlehen und Beteiligungen attraktiv, da sie wirtschaftliches Eigenkapital oder zumindest haftendes Kapital darstellen, welches z.B. bei Banken das Rating verbessert und nicht sofort zurückgezahlt werden muss.
Zudem fallen keine regelmäßigen Tilgungen an (anders als bei Bankkrediten), was die Liquidität schont, und Zinszahlungen können oft auch gestundet werden, falls es der Vertrag zulässt.
Rechtliche Gestaltung und Prospektpflicht
Auffällig ist, dass keines der angebotenen Modelle einen behördlich gebilligten Verkaufsprospekt erfordert. Dies ist möglich, weil die Weinmanufaktur die Angebote so strukturiert, dass sie unter bestimmte Ausnahmetatbestände des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) fallen.
Insbesondere macht man sich vermutlich die Bagatellgrenze nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG zunutze:
Werden pro Jahr nicht mehr als 100.000 € an Vermögensanlagen öffentlich angeboten, greift keine Prospektpflicht. Es ist zu vermuten, dass Tullius entweder die Emissionen begrenzt (z.B. jede Anlageform auf maximal 100.000 € p.a.) oder Stückelungen verwendet, die unter weiteren Schwellen bleiben.
So oder so umgeht die Weinmanufaktur die kostspielige Erstellung eines Verkaufsprospekts, indem sie formal im rechtlichen Graubereich agiert – legal durch Ausnutzung von Ausnahmen, aber aus Sicht des Anlegerschutzes bedenklich. Es liegen keine von der BaFin gebilligten Prospekte vor, lediglich Informationsmaterial und Verträge, die der Anleger erhält.
Laut Reime handelt es sich bei allen angebotenen Beteiligungen um Modelle, die nicht der Prospektpflicht nach § 2 Abs. 2 VermAnlG unterfallen. Anleger müssen daher selbst beurteilen, ob die bereitgestellten Informationen ausreichend sind, da kein Aufsichtsbehörde die Vermögensanlagen vorab geprüft hat.
Zum rechtlichen Kleingedruckten gehört, dass in allen Verträgen ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart wird. Dieser stellt sicher, dass die Ansprüche der Anleger hinter die der übrigen Gläubiger und vor allem hinter die der normalen Darlehensgeber der Weinmanufaktur treten, um keine unerlaubten Bankgeschäfte zu begründen.
Das heißt praktisch: Solange die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gefährdet wäre, dürfen keine Rückzahlungen an die Genussrechtsinhaber, stillen Gesellschafter etc. erfolgen. Dies dient dem Fortbestand der Firma in Krisenzeiten, bedeutet aber für Anleger eine weitere Einschränkung ihrer Rechte.
Laufzeiten und Kündigung
Die Beteiligungen sind mittel- bis langfristig ausgelegt. In der Regel betragen die Mindestlaufzeiten 4 bis 7 Jahre, je nach Produkt. Zudem sind Kündigungsfristen von zwei Jahren zum Jahresende vorgesehen. Diese langen Bindungsdauern stellen sicher, dass das Kapital planbar zur Verfügung steht, machen es für Anleger aber schwierig, vorzeitig auszusteigen.
Es gibt keinen organisierten Zweitmarkt für solche Beteiligungen. Eine vorzeitige Kündigung oder Verkauf ist meist nicht möglich. Anleger sollten sich also bewusst sein, dass sie über Jahre auf das eingesetzte Geld nicht zugreifen können und im Falle eigener Liquiditätsbedarfe illiquide sind.
Zusammenfassend bietet die Weinmanufaktur Tullius Anlegern also Mezzanine-Kapitalanlagen an, die formal Eigenkapital- oder Nachrangcharakter haben, um das Unternehmen zu finanzieren. Das Konzept entspricht dem vieler kleiner Mittelständler in Deutschland, die den grauen Kapitalmarkt nutzen.
Für die Familie Tullius hat dies den Vorteil, Kapital von weinaffinen Privatleuten zu erhalten, die zugleich oft Kunden sind (Weinliebhaber, die investieren möchten). Für die Anleger soll der emotionale Mehrwert (Beteiligung an einem traditionellen Weingut) und die vergleichsweise hohe Verzinsung den Reiz ausmachen – allerdings zu deutlich höheren Risiken als bei klassischen Anlagen.
Risiken, rechtliche Rahmenbedingungen und Behördeneinschätzung
Anlegerrisiken im Fokus
Alle genannten Beteiligungsformen sind mit erheblichen Risiken behaftet. Der größte Risikofaktor ist die finanzielle Lage der Weinmanufaktur selbst. Ohne staatlich geprüften Prospekt gibt es keine Pflichtveröffentlichung detaillierter Finanzdaten. Anleger müssen sich auf freiwillige Angaben der Tullius verlassen. Da es sich um ein kleines Unternehmen (UG mit nur 1.000 € Stammkapital) handelt, besteht ein erhöhtes Bonitätsrisiko.
Im Extremfall droht ein Totalverlust des investierten Kapitals. Auf dieses Szenario muss das Unternehmen laut Gesetz ausdrücklich hinweisen. Sollte die Weinmanufaktur in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, werden Gewinnbeteiligungen und Zinszahlungen reduziert oder fallen aus.
Im Insolvenzfall verlieren Genussrechts- und still Beteiligte sowie Nachrangdarlehensgeber praktisch alles, da sie keine bevorrechtigten Forderungen haben. Selbst die Inhaber der 5%-Anleihen tragen ein Insolvenzrisiko (wenn auch etwas geringer, da sie nicht am Verlust beteiligt sind, aber bei Zahlungsunfähigkeit hilft das wenig).
Aktuelle wirtschaftliche Situation
Öffentlich verfügbare Bilanzen der Weinmanufaktur Tullius liegen nicht vor (Kleinstkapitalgesellschaften müssen im Bundesanzeiger keine GuV veröffentlichen). Das Fehlen eines geprüften Prospekts bedeutet, dass Anleger keine offiziellen Zahlen über Ertrag, Schulden oder Eigenkapitalquote erhalten. Aufgrund der Historie ist bekannt, dass das Vorgängerunternehmen 2013 insolvent war. Zwar wurde ein Neubeginn unternommen, doch es ist unklar, wie profitabel der aktuelle Betrieb läuft.
Die Tatsache, dass nun intensiv um Anlegerkapital geworben wird, kann darauf hindeuten, dass zusätzliches Kapital zur Expansion oder Entschuldung benötigt wird. Im Interview betont Reime, wie wichtig Transparenz über die wirtschaftliche Lage der Weinmanufaktur Tullius ist und rät potenziellen Investoren, die zur Verfügung gestellten Unterlagen sorgfältig zu prüfen bzw. einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Grauzone und Regulatorik
Die gewählte Konstruktion bewegt sich in einer Grauzone des Kapitalmarktrechts. Formal legal nutzt Tullius Ausnahmen des VermAnlG, doch aufsichtsrechtlich sensibel. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet derartige Angebote grundsätzlich. Sollten Schwellen überschritten oder unzulässige Angebote gemacht werden, könnte die BaFin einschreiten (z.B. durch Untersagungsverfügungen). Bislang ist jedoch kein behördliches Einschreiten bekannt. Offenbar hält sich die Weinmanufaktur an die geltenden Grenzen.
Wichtig: Da kein Prospekt veröffentlicht wird, entfällt die Billigung durch die BaFin – Anleger können sich also nicht darauf berufen, dass die Aufsicht die Seriosität geprüft hätte. Die Verantwortung für die Investitionsentscheidung liegt vollständig beim Anleger.
Das Unternehmen muss lediglich ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) bei Überschreiten gewisser Schwellen hinterlegen, sofern es über 100.000 € aber innerhalb von 2,5 Mio. € einsammelt. Ob Tullius ein solches VIB veröffentlicht hat, ist nicht öffentlich ersichtlich. Das Fehlen eines Prospekts lässt vermuten, dass man unter der 1–2,5 Mio.-Grenze bleibt oder in Tranchen sammelt.
Verbraucherschützer und Expertenmeinung
In der Öffentlichkeit wurde die Weinmanufaktur Tullius vor allem durch eine Publikation des Verbraucherschutzforums Berlin thematisiert. Dieses Forum – spezialisiert auf Graumarktangebote – führte im März 2025 ein Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime, der die Tullius-Investments aus rechtlicher Sicht kritisch würdigt.
Reime weist deutlich auf das Totalverlustrisiko hin und darauf, dass keine behördlich geprüften Verkaufsprospekte vorliegen. Er betont, dass Anleger sehr sorgfältig prüfen müssen, ob die Informationen genügen und ob die langfristige Kapitalbindung mit ihrem Risikoprofil vereinbar ist. Positiv erwähnt wird lediglich, dass die gebotenen Zinsen/Renditechancen attraktiv sein können – allerdings eben nur für risikobereite Anleger.
Zusammengefasst lautet seine Einschätzung: Wer auf Sicherheit und planbare Rückflüsse angewiesen ist, sollte dieses Investment meiden. Wer jedoch bewusst ein hohes Risiko eingehen will und langfristig investieren kann, mag die Chancen sehen. Diese differenzierte Warnung eines Fachanwalts unterstreicht, dass die Angebote zwar legal sind, aber unternehmerisches Wagniskapital darstellen.
Auch bei der Besicherung der Anlagen rät Reime zur Vorsicht – die im Marketing hervorgehobenen Sicherheiten (etwa Fahrzeugbriefe, Fässer oder Grundbucheinträge) bieten nur dann echten Schutz, wenn sie werthaltig und juristisch einwandfrei bestellt sind. Im Zweifel könnten sie sich als unzureichend erweisen, um Anleger vollständig zu entschädigen.
Laufende Überwachung
Offizielle Bewertungen durch Behörden gibt es – außer der allgemeinen gesetzlichen Regelungen – bisher nicht. Allerdings ist zu beachten, dass die gesetzliche Lage im Fluss ist: Die Bundesregierung plant mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz Schlupflöcher im Vermögensanlagenrecht weiter zu schließen und Prospektvermeidungsstrategien (wie kleinteilige Nachrangdarlehen) einzuschränken.
Sollte diese Reform in Kraft treten, könnten Angebote wie das der Weinmanufaktur Tullius künftig stärker reguliert oder begrenzt werden. Anleger tun also gut daran, die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen.
Juristische Auffälligkeiten und historische Vorfälle
Die Familie Tullius und ihr Unternehmen waren in der Vergangenheit in mehrere juristische Verfahren involviert, vor allem im Zusammenhang mit der finanziellen Schieflage 2013:
Insolvenz 2013
Die Johann Tullius Weinkellerei GmbH – der damalige Hauptbetrieb – geriet 2013 in eine ernste Krise. Im August 2013 wurde ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet, das schließlich in die regelrechte Insolvenz mündete. Das Traditionsweingut war zahlungsunfähig. Als Gründe wurden damals Übernahme von zu vielen Aufgaben, möglicherweise Investitionsstau und rückläufige Umsätze im Weintourismus vermutet (Details sind nicht offiziell dokumentiert).
Bis Juni 2014 war kein Käufer für die insolvente GmbH gefunden, so dass der Insolvenzverwalter den Betrieb mit einem kleinen Team in Minimalform aufrechterhielt, um Weinbestände zu verwerten und einen Verkauf zu ermöglichen. Letztlich scheint jedoch kein Investor übernommen zu haben – stattdessen erfolgte die Neugründung der aktuellen Gesellschaften durch die Familie selbst. Die Insolvenz führte dazu, dass zahlreiche Gläubiger (darunter vermutlich Lieferanten, Bank und eventuell Anleger) Ausfälle hinnehmen mussten.
Anlegerwerbung vor Insolvenz
Besonders brisant ist ein Vorfall, der im Nachgang der Insolvenz bekannt wurde:
Kurz vor Insolvenzantrag (Mitte 2013) hatte Herr Tullius noch aktiv Anleger geworben, ohne auf die bereits kritische finanzielle Lage hinzuweisen. Laut einem geschilderten Fall bot der Geschäftsführer Tullius damals per Werbeprospekt Beteiligungen an – zu einem Zeitpunkt, als das Unternehmen faktisch schon insolvent war.
In diesem Prospekt wurden hohe Renditen in Aussicht gestellt, jedoch soll Tullius lediglich vage eingeräumt haben, man könne einen Totalverlust nie ganz ausschließen – ohne die konkrete Insolvenzsituation offenzulegen. Dieses Verhalten wurde von mindestens einem Anleger als arglistig kritisiert. Als stand der Vorwurf im Raum, hier könnte Insolvenzverschleppung oder Kapitalanlagebetrug vorliegen.
Öffentlich bekannt wurde dies durch eine Online-Anfrage eines betroffenen Anlegers an eine Rechtsberatungsplattform im Jahr 2014. Ob daraus rechtliche Schritte folgten (Anzeige, Klage) ist nicht dokumentiert.
Jedoch zeigt dieser Vorfall ein Problem: Anleger wurden damals offenbar im Unklaren über die wahre Lage gelassen. Sollte ein solches Vorgehen bewiesen sein, wäre es rechtlich höchst bedenklich.
Im Raum stand die Frage, ob die Geschäftsführung ihre Informationspflichten verletzt hat. Letztlich ist anzunehmen, dass das Kapitel mit der Insolvenz „abgeschlossen“ wurde – für geprellte Anleger von 2013 bedeutete dies vermutlich, dass sie im Insolvenzverfahren nur eine geringe Quote erhielten oder leer ausgingen.
Insolvenzverfahren Weinmanufaktur UG (2020)
Es gab Gerüchte über ein Insolvenzverfahren 2020 bei der neu gegründeten UG (möglicherweise im Zusammenhang mit der ersten Corona-Lockdown-Phase). Im Handelsregister finden sich Hinweise auf ein Verfahren, das evtl. die Weinmanufaktur Tullius UG betroffen haben könnte. Allerdings ist hierzu keine gesicherte öffentliche Meldung verfügbar.
Sollte es ein solches Verfahren gegeben haben, könnte es sich um einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung oder eine vorübergehende Zahlungsstockung gehandelt haben, die ggf. abgewendet wurde. Fakt ist: Die Weinmanufaktur UG besteht Stand 2025 noch, was impliziert, dass kein abgeschlossenes Insolvenzverfahren sie zerschlagen hat.
Offizielle Bekanntmachungen zu einer UG Tullius sind im Bundesanzeiger nicht auffindbar. Insofern bleibt unklar, ob 2020 tatsächlich kurzzeitig Insolvenzantrag gestellt wurde oder ob es sich um eine Verwechslung handelt. Dies zeigt aber, dass die finanzielle Stabilität des jungen Unternehmens fragil sein könnte.
Weitere rechtliche Streitigkeiten
Abgesehen von den Insolvenzthemen sind keine öffentlich bekannt gewordenen Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Maßnahmen gegen die Familie Tullius dokumentiert. Weder Abmahnungen von Mitbewerbern noch wirtschaftsrechtliche Verfahren sind in der Presse oder den Registern aufgetaucht. Insbesondere hat die BaFin keine Warnung vor der Weinmanufaktur Tullius herausgegeben. Dies bedeutet allerdings nicht, dass alles risikolos ist – nur, dass bisher formal alles im Rahmen der Gesetze stattfand.
Medienecho und öffentliche Wahrnehmung
Die Insolvenz 2013 fand lokale Beachtung in Medien wie der Rhein-Zeitung, die über den Fortgang berichteten. Regional war dies ein kleiner Skandal, da ein traditionsreiches Weingut in die Pleite schlitterte. Für die Kundschaft und Geschäftspartner dürfte dies einen Vertrauensbruch bedeutet haben.
Allerdings hat die Familie durch die Neustrukturierung versucht, einen Neustart zu kommunizieren. In Weinführer-Foren und Gästebewertungen wird das Gut auch nach 2013 wieder positiv erwähnt, etwa für gute Weine und Gastfreundschaft. Größere Skandale in der Öffentlichkeit blieben danach aus – bis zur aktuellen Diskussion um das Investitionsangebot. Diese wird vornehmlich in Fachblogs und Anlegerforen geführt, weniger in der breiten Presse.
Die Verbraucherschutzforum-Artikel vom März 2025 dürften jedoch potenzielle Anleger sensibilisiert haben. Insgesamt haftet dem Unternehmen nun das Label des „Grauen Kapitalmarkt“-Anbieters an, was in Fachkreisen mit Vorsicht betrachtet wird.
Fazit
Die Weinmanufaktur Tullius vereint ein traditionsreiches Weingut in Familienhand mit modernen, aber risikobehafteten Finanzierungspraktiken. Manfred Tullius und seine Verlobte Lea führen den Betrieb inhaltlich mit viel Wein-Fachwissen und unternehmerischem Ehrgeiz, während Hans-Werner Tullius als Senior den historischen Hintergrund liefert.
Die Unternehmensverflechtungen wurden nach der Insolvenz 2013 neu geordnet. Seither existieren getrennte Gesellschaften zur Haftungsbegrenzung, was jedoch Transparenz und Komplexität erhöht. Für Anleger bieten die Beteiligungsangebote der Weinmanufaktur Tullius einerseits die Chance, Teil einer Wein-Erfolgsgeschichte zu werden und überdurchschnittliche Zinsen bzw. Gewinnbeteiligungen zu erhalten.
Andererseits bewegen sich diese Angebote im regulatorischen Spannungsfeld: Ohne Prospektpflicht nutzt Tullius legale Ausnahmen, was weniger Bürokratie für das Unternehmen, aber mehr Risiko für den Anleger bedeutet. Die Konstruktionen wie Genussrechte, stille Beteiligungen, Anleihen und Nachrangdarlehen gehören zum Grauen Kapitalmarkt, der schon vielen unerfahrenen Anlegern Verluste beschert hat.
Die Vergangenheit der Familie – insbesondere die Insolvenz und das Agieren vor der Insolvenz – mahnt zur Vorsicht.
Juristisch ist festzuhalten: Es liegen keine aktuellen Verfahren oder Verbote vor, doch das Geschäftsmodell der Kapitalanlagen steht unter kritischer Beobachtung von Anlegerschützern. Regulierungslücken werden hier ausgenutzt, was legal ist, aber vom Gesetzgeber möglicherweise nicht im Sinne des Erfinders war. Sollte sich die Rechtslage ändern, müsste Tullius sein Finanzierungskonzept anpassen (etwa doch einen Prospekt erstellen oder das Funding begrenzen).
Empfehlung an Interessierte: Ein Investment in die Weinmanufaktur Tullius sollte nur nach sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen und der Unternehmenszahlen erfolgen. Man sollte sich bewusst sein, dass es sich faktisch um Risikokapital handelt, das im schlimmsten Fall vollständig verloren gehen kann. Positiv anzumerken ist, dass die Familie Tullius ihr Weingut mit viel Engagement führt und eine lange Weinbautradition hat – der wirtschaftliche Erfolg ist ihnen zu gönnen.
Doch ob die aktuellen Renditeversprechen nachhaltig erwirtschaftet werden können, muss sich erst zeigen. Anleger stehen somit vor der Abwägung zwischen Herzblut für ein Weinprojekt und den harten Fakten des Kapitalmarkts. Verbraucherschützer raten, im Zweifel eher Vorsicht walten zu lassen und nicht mehr zu investieren, als man notfalls verschmerzen kann.
Quellenverzeichnis
Scoredex-Seriositätsüberprüfung
Sollten Sie an einem Check oder Demonstration Ihrer Seriosität interessiert sein (Scoredex-Seriositätsüberprüfung), beachten Sie bitte:
Die kostenpflichtige Prüfung umfasst über 100 strukturierte Fragen. Je nach Einzelfall sind Nachweise oder Dokumente einzureichen, die Ihre Angaben stützen.
Der ermittelte Scoredex-Seriositätsfaktor wird fortlaufend überprüft und bei neuen Erkenntnissen automatisch aktualisiert. Unsere Kunden werden über relevante Entwicklungen informiert.
Bei mindestens befriedigendem Ergebnis wird ein Scoredex-Qualitätssiegel vergeben, das insbesondere im Vertrieb Vertrauen schafft – und das bei Scoredex nur unter strengen Voraussetzungen zu erreichen ist.
Hinweise:
Der Beitrag ist ein KI-unterstützter Scoredex-Faktencheck. Er basiert auf einer unabhängigen, journalistisch ausgearbeiteten und rechtlich überprüften Internetrecherche unter Auswertung öffentlich zugänglicher Quellen. Unterstützt durch algorithmische Analyseverfahren werden Fakten strukturiert aufbereitet – ohne subjektive Meinung oder abschließende Bewertung. Ziel ist eine sachliche Einordnung auf Basis dokumentierter Informationen.
Falls Sie mit bestimmten Aspekten unseres Faktenchecks nicht einverstanden sind oder berechtigte Korrekturwünsche haben, laden wir Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden Ihr Anliegen umgehend und ohne Kosten prüfen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen vornehmen.
Dieser Faktencheck basiert auf einer KI unterstützten journalistischen Internetrecherche und stellt keine offizielle Scoredex-Seriositätsbewertung dar. Ein Scoredex-Seriositätsbewertung ist ein neutraler, Algorithmus gestützter Analyseprozess, der sowohl auf- als auch abwerten kann.
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