Die Rückerstattung von Quellensteuern auf Auslandsdividenden war bislang für deutsche Anleger eine bürokratische und langwierige Hürde. Doch eine neue EU-weite Reform bringt Hoffnung: Mit der FASTER-Richtlinie sollen künftig digitale Prozesse für deutlich unkompliziertere, schnellere und gerechtere Rückzahlungen sorgen – und damit Millionen deutschen Anlegern jährlich Milliarden zurückbringen.
5 Kernpunkte zur Quellensteuer-Reform:
-
Digitale eTRC-Bescheinigung ab 2030.
-
Vereinheitlichung der Rückerstattungsverfahren EU-weit.
-
Schnellerstattung garantiert Auszahlung binnen 60 Tagen.
-
Zwei Wahlverfahren pro EU-Mitgliedstaat möglich.
-
Aktuell bleibt Bürokratie noch bestehen.
Reformprojekt – FASTER-Richtlinie
Die Quellensteuer auf Auslandsdividenden bleibt für Aktionäre aus Deutschland ein bürokratisches Ärgernis, doch die EU hat mit der FASTER-Richtlinie ein grundlegendes Reformprojekt auf den Weg gebracht, das bald deutlich einfachere und schnellere Rückerstattungen ermöglichen soll.
Hintergrund: Probleme mit der Quellensteuer
Bei Dividendenzahlungen von ausländischen Unternehmen wird meist zwischen 19 und 30 Prozent Quellensteuer einbehalten – auch in fast allen EU-Staaten. Diese Steuerabzüge führen regelmäßig zu Doppelbesteuerung, da auch in Deutschland auf die gleichen Einkünfte Steuern fällig werden. Die Rückforderung der ausländischen Quellensteuer ist bislang sehr kompliziert und langwierig: Durchschnittlich dauert das Verfahren 615 Tage und es gibt rund 450 unterschiedliche Antragsformulare, die teils nur in Landessprache verfügbar sind. Anleger verzichten deshalb oft auf Erstattungen und zahlen insgesamt jährlich Milliarden zu viel.
Die neue EU-Regelung: FASTER-Richtlinie
Um diesen Missstand zu beheben, hat die EU-Kommission die sogenannte FASTER-Richtlinie beschlossen („Faster and Safer Relief of Excess Withholding Taxes“). Kern dieser Reform ist eine vollständig digitalisierte, standardisierte Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC), die Investoren innerhalb von 14 Kalendertagen vom Heimatfinanzamt erhalten können.
Zwei Optionen für die praktische Umsetzung
Mit FASTER werden zwei Verfahren eingeführt:
-
Das „Steuererleichterungsverfahren an der Quelle“ ermöglicht es, einen verminderten Steuersatz direkt bei der Auszahlung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen.
-
Das „Schnellerstattungsverfahren“ garantiert die Rückzahlung der Quellensteuer innerhalb von 60 Tagen nach Antragstellung – bei Überschreitung werden Verzugszinsen fällig.
Welche Optionen tatsächlich zur Anwendung kommen, entscheidet jedoch jeder Mitgliedstaat separat.
FASTER-Richtlinie – Aktueller Stand und Ausblick
Die FASTER-Richtlinie wurde vom Rat der EU am 10. Dezember 2024 verabschiedet und trat am 10. Januar 2025 in Kraft. Die praktische Umsetzung durch die einzelnen Mitgliedstaaten muss bis Ende 2028 erfolgen, mit einer endgültigen Anwendung ab dem 1. Januar 2030. Bis dahin bleibt das jetzige Verfahren mit hohem Aufwand erhalten; eine echte Vereinfachung steht also erst in einigen Jahren bevor.
Wichtige Hinweise für Anleger
-
Die Reform bringt spürbare Erleichterungen, aber erst ab 2030.
-
Die digitale eTRC-Bescheinigung ist zentraler Bestandteil und wird die Antragstellung europaweit vereinheitlichen.
-
Die Mitgliedstaaten gestalten die praktische Nutzung der Optionen individuell.
-
Bis zur Umsetzung bleibt das aufwendige Erstattungsprozedere bestehen.
Die EU macht damit einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Digitalisierung der Quellensteuererstattung, doch Aktionäre müssen aktuell noch Geduld mitbringen.
Die FASTER-Richtlinie ist eine EU-weite Reform zur Digitalisierung und Vereinfachung der Rückerstattung von Quellensteuern auf Auslandsdividenden, die einen einheitlichen und schnellen Prozess einführt.
Die Regelung gilt europaweit ab dem 1. Januar 2030 – erst dann erhalten Anleger die Vorteile des neuen digitalen und schnelleren Rückerstattungsprozesses.
Anleger erhalten künftig eine digitale Steuerbescheinigung (eTRC), die sie innerhalb von 14 Tagen vom Finanzamt bekommen und die Rückzahlung innerhalb von maximal 60 Tagen nach Antrag garantiert.
Ja, bis zur vollständigen Umsetzung der FASTER-Richtlinie bleibt das aktuelle, teils sehr aufwendige und bürokratische Verfahren bestehen.