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ESG-Scores und Greenwashing-Risiko – Wie verlässlich sind Ratings?

Ronald Ackermann

SCOREDEX Analyst

22. Juli. 2026 14 Min. Lesezeit

ESG-Scores und Greenwashing-Risiko – Wenn ein gutes Rating mehr verspricht, als es beweist – ESG-Ratings versprechen Orientierung in einem Markt, in dem Nachhaltigkeit längst zu einem wichtigen Anlage-, Reputations- und Verkaufsargument geworden ist. Ein hoher Score vermittelt Vertrauen. Er lässt ein Unternehmen verantwortungsbewusst, zukunftsfähig und ökologisch gut aufgestellt erscheinen.

Doch genau dieser Eindruck kann täuschen.

Eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung zeigt, dass Greenwashing-Vorwürfe besonders häufig bei großen Unternehmen mit hohen ESG-Scores auftreten. Der Grund: Viele Ratings erfassen sehr genau, wie professionell ein Unternehmen seine Nachhaltigkeitsstrategie organisiert und kommuniziert. Deutlich schwieriger ist die Frage, was sich bei Emissionen, Ressourcenverbrauch und tatsächlicher Umweltwirkung messbar verändert hat.

„Nachhaltigkeit beginnt dort, wo Behauptungen überprüfbar werden.“
– SCOREDEX Research Team

Für Investoren, Geschäftspartner und Verbraucher entsteht damit ein erhebliches Risiko: Ein gutes ESG-Rating kann eine wichtige Information sein. Es ist aber weder ein Nachhaltigkeitssiegel noch ein Freispruch vom Greenwashing-Verdacht.

ESG und Greenwashing auf einen Blick

  • Hohe ESG-Scores sind kein Gütesiegel
  • Kommunikation kann reale Wirkung überlagern
  • Ratingmethoden liefern unterschiedliche Ergebnisse
  • Große Unternehmen berichten besonders professionell
  • Greenwashing wird rechtlich zunehmend riskanter
  • Unabhängige Prüfung schafft belastbare Transparenz

ESG-Scores und Greenwashing-Risiko - Wie verlässlich sind Ratings?

 

Der SCOREDEX Insider-Befund

Ein ESG-Score bewertet immer nur das, was die jeweilige Methodik erfassen soll. Er kann Managementprozesse, Berichtsqualität und Risikostrukturen gut abbilden. Ob ein Unternehmen seine Umweltbelastung tatsächlich reduziert, muss jedoch gesondert überprüft werden.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht nur:

Wie gut wird Nachhaltigkeit dargestellt?

Sondern auch:

Was verändert sich tatsächlich?

Was die Studie untersucht hat

Die Untersuchung bezieht sich auf Unternehmen aus dem STOXX Europe 600 im Zeitraum von 2015 bis 2023. Die Autoren verknüpften ESG-Daten unter anderem von LSEG und Bloomberg mit weiteren Umwelt- und Reputationsdaten.

Zusätzlich wurden 417 öffentlich dokumentierte Greenwashing-Vorwürfe erfasst. Dazu werteten die Forschenden öffentlich verfügbare Quellen aus und ordneten die Schwere der jeweiligen Vorwürfe nach einem wissenschaftlich festgelegten Verfahren ein.

Diese Unterscheidung ist rechtlich wichtig: Bei den untersuchten Sachverhalten handelt es sich nicht durchgehend um gerichtlich oder behördlich festgestellte Täuschungen. Die Studie analysiert öffentlich dokumentierte Vorwürfe und wissenschaftlich codierte Hinweise auf mögliches Greenwashing.

Sie beweist daher nicht, dass jedes betroffene Unternehmen rechtswidrig gehandelt hat. Sie zeigt jedoch einen statistischen Zusammenhang zwischen hohen ESG-Scores, Unternehmensgröße und einem erhöhten Auftreten von Greenwashing-Vorwürfen.

Besonders häufig beziehungsweise schwerwiegend waren solche Vorwürfe in emissionsintensiven Branchen wie Energieversorgung, Grundstoffen und Energiewirtschaft.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing beschreibt den Versuch, durch Werbung, ESG-Berichte oder Nachhaltigkeitskommunikation ein umweltfreundlicheres Bild zu vermitteln, als die tatsächliche Geschäftspraxis rechtfertigt. Entscheidend ist deshalb nicht, was Unternehmen versprechen, sondern was sich objektiv nachweisen lässt.

SCOREDEX: Nicht die Behauptung schafft Vertrauen – sondern ihre überprüfbare Grundlage.

Gute Kommunikation ist nicht dasselbe wie gute Umweltleistung

Der Kern der Studie liegt in der Unterscheidung zwischen zwei Formen von Umweltleistung:

Scheinbare Umweltleistung beschreibt, wie überzeugend ein Unternehmen seine Umweltstrategie kommuniziert, welche Ziele es veröffentlicht, wie umfassend es berichtet und welche organisatorischen Strukturen es vorweisen kann.

Reale Umweltleistung beschreibt dagegen die messbare tatsächliche Wirkung – beispielsweise Emissionen, Ressourcenverbrauch oder andere quantifizierbare Umweltfolgen.

Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, dass ESG-Scores deutlich stärker mit der scheinbaren als mit der realen Umweltleistung zusammenhängen. Während sich die durchschnittlich gemessene reale Umweltleistung der untersuchten Unternehmen zwischen 2015 und 2023 nur wenig veränderte, stieg die scheinbare Umweltleistung um rund 40 Prozent.

Zugespitzt formuliert: Die Nachhaltigkeitskommunikation entwickelte sich wesentlich schneller als die messbare Umweltwirkung.

Das ist kein Beweis dafür, dass Nachhaltigkeitsberichte grundsätzlich wertlos wären. Professionelle Berichterstattung kann Transparenz schaffen, Ziele überprüfbar machen und Verantwortlichkeiten festlegen. Problematisch wird sie dort, wo Prozesse, Ziele und Selbstdarstellung mit bereits erzielten Ergebnissen verwechselt werden.

Warum große Unternehmen besonders gut abschneiden können

Große Konzerne verfügen üblicherweise über umfangreiche Compliance-, Investor-Relations- und Nachhaltigkeitsabteilungen. Sie können Daten systematisch erfassen, Berichte nach internationalen Standards erstellen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie professionell kommunizieren.

Diese Fähigkeiten sind grundsätzlich positiv. Sie können jedoch dazu führen, dass ein Rating stärker die Qualität der Organisation und Berichterstattung abbildet als die tatsächliche ökologische Wirkung des Geschäftsmodells.

Ein Unternehmen kann daher über:

  • klare Nachhaltigkeitsrichtlinien,
  • ambitionierte Klimaziele,
  • umfangreiche Berichte,
  • spezialisierte ESG-Gremien und
  • professionell dokumentierte Prozesse

verfügen, ohne seine absoluten Umweltbelastungen bereits entsprechend reduziert zu haben.

ESG-Ratings beantworten deshalb nicht immer dieselbe Frage. Manche messen Risiken für das Unternehmen, andere die Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft. Wieder andere legen den Schwerpunkt auf Managementsysteme, Offenlegung oder branchenspezifische Vergleichswerte.

Ein hoher Score kann somit aussagekräftig sein – aber nur dann, wenn bekannt ist, was genau bewertet wurde.

Warum verschiedene ESG-Ratings zu verschiedenen Ergebnissen kommen

Die Uneinheitlichkeit von ESG-Ratings ist bereits seit Jahren Gegenstand wissenschaftlicher Kritik.

Florian Berg, Julian Kölbel und Roberto Rigobon untersuchten sechs große ESG-Ratinganbieter. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Abweichungen vor allem durch unterschiedliche Messmethoden entstehen.

Nach ihrer Analyse entfallen:

  • 56 Prozent auf Unterschiede bei der Messung,
  • 38 Prozent auf den Umfang der einbezogenen Kriterien,
  • 6 Prozent auf unterschiedliche Gewichtungen.

Das Problem besteht damit nicht nur darin, dass Ratinganbieter unterschiedliche Prioritäten setzen. Häufig unterscheiden sie sich bereits darin, welche Daten sie verwenden, wie sie einzelne Merkmale interpretieren und welche Indikatoren sie als aussagekräftig ansehen.

Ein ESG-Score ist deshalb keine objektive Naturkonstante. Er ist das Ergebnis einer bestimmten Methodik.

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).

Diese drei Bereiche dienen Investoren, Banken und Ratingagenturen dazu, Nachhaltigkeits- und Unternehmensrisiken zu bewerten.

Environmental

  • CO₂-Emissionen
  • Energieverbrauch
  • Ressourcen
  • Biodiversität

Social

  • Arbeitsbedingungen
  • Menschenrechte
  • Arbeitssicherheit
  • Lieferketten

Governance

  • Unternehmensführung
  • Compliance
  • Transparenz
  • Korruptionsprävention

Wichtig: ESG ist kein Qualitätssiegel. Es beschreibt einen Bewertungsrahmen.

Wo externe Kontrolle Wirkung entfaltet

Die Studie zeigt zugleich einen möglichen Schutzmechanismus: eine intensive Beobachtung durch Finanzanalysten.

Je mehr Analysten ein Unternehmen verfolgen, desto geringer fällt nach den Ergebnissen der Autoren die Differenz zwischen kommunizierter und realer Umweltleistung aus. Besonders deutlich zeigt sich dieser Zusammenhang bei kleineren Unternehmen, emissionsintensiven Geschäftsmodellen und sogenannten braunen Industrien.

Eine mögliche Erklärung liegt in der Verringerung von Informationsasymmetrien. Analysten vergleichen Zielsetzungen mit Kennzahlen, hinterfragen Abweichungen und konfrontieren das Management mit widersprüchlichen Angaben.

Damit entsteht ein wichtiger Lerneffekt:

Mehr Offenlegung allein verhindert Greenwashing nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Angaben überprüfbar, vergleichbar und von unabhängigen Dritten kritisch hinterfragt werden.

ESG-Rating oder ESG-Score – wo liegt der Unterschied?

Diese Begriffe werden häufig verwechselt.

ESG-Rating = die vollständige Bewertung eines Unternehmens einschließlich Methodik und Analyse.

ESG-Score = die daraus abgeleitete Kennzahl oder Punktzahl.

Der Score ist also lediglich das Ergebnis eines Ratings.

Was Greenwashing rechtlich bedeutet

Greenwashing ist kein einheitlicher Straftatbestand. Nachhaltigkeitsbezogene Falschangaben oder irreführende Aussagen können jedoch bereits heute gegen unterschiedliche Vorschriften verstoßen – etwa gegen Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Kapitalmarktrecht, Prospektrecht oder aufsichtsrechtliche Informationspflichten.

Die europäischen Aufsichtsbehörden verstehen unter Greenwashing eine Praxis, bei der nachhaltigkeitsbezogene Aussagen, Erklärungen, Handlungen oder Mitteilungen das tatsächliche Nachhaltigkeitsprofil eines Unternehmens, Finanzprodukts oder einer Finanzdienstleistung nicht klar und fair widerspiegeln.

Dabei muss es sich nicht zwingend um eine vollständig erfundene Behauptung handeln. Auch folgende Kommunikationsformen können problematisch sein:

  • nicht belegte Aussagen,
  • unklare oder mehrdeutige Formulierungen,
  • selektiv ausgewählte Informationen,
  • das Weglassen wesentlicher Einschränkungen,
  • übermäßig vereinfachte Darstellungen,
  • die Vermischung von Zielen und bereits erreichten Ergebnissen.

Greenwashing kann nach dem Verständnis der europäischen Aufsichtsbehörden vorsätzlich oder unbeabsichtigt entstehen. Fehlende Absicht schützt daher nicht automatisch vor aufsichtsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen oder reputativen Folgen.

Seit Juli 2026 gelten neue Regeln für ESG-Ratings

Die Verordnung (EU) 2024/3005 über die Transparenz und Integrität von ESG-Rating-Aktivitäten gilt seit dem 2. Juli 2026.

Sie soll insbesondere für mehr Klarheit sorgen bei:

  • den Zielen eines ESG-Ratings,
  • den verwendeten Methoden,
  • den zugrunde liegenden Daten,
  • eingesetzten Schätzungen,
  • Gewichtungen einzelner Faktoren,
  • möglichen Interessenkonflikten.

ESG-Ratinganbieter, die im europäischen Markt tätig werden, werden damit einem eigenen regulatorischen Rahmen unterstellt. Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA übernimmt dabei eine zentrale Aufsichtsrolle.

Die Verordnung schafft allerdings keine Garantie dafür, dass künftig alle ESG-Ratings zu denselben Ergebnissen kommen. Unterschiedliche Ratingziele und Methoden bleiben grundsätzlich möglich. Die Unterschiede sollen jedoch transparenter und für Nutzer besser nachvollziehbar werden.

Wer vergibt ESG-Ratings?

Zu den international bekanntesten ESG-Ratinganbietern gehören:

  • MSCI ESG Ratings
  • Morningstar Sustainalytics
  • S&P Global Sustainable1
  • Moody’s ESG Solutions
  • ISS ESG
  • LSEG ESG Ratings

Da jeder Anbieter eigene Methoden verwendet, können die Bewertungen desselben Unternehmens deutlich voneinander abweichen.

Strengere Vorgaben für nachhaltige Fondsnamen

Auch Fondsanbieter können Nachhaltigkeitsbegriffe nicht mehr beliebig einsetzen.

Die ESMA-Leitlinien zu ESG– oder nachhaltigkeitsbezogenen Fondsnamen sehen grundsätzlich vor, dass mindestens 80 Prozent der Investitionen zur Erfüllung der beworbenen ökologischen, sozialen oder nachhaltigen Merkmale beziehungsweise Anlageziele eingesetzt werden.

Je nachdem, welche Begriffe im Fondsnamen verwendet werden, gelten zusätzliche Ausschlusskriterien.

Eine ESMA-Auswertung vom Dezember 2025 zeigte bereits deutliche Auswirkungen: 64 Prozent der in den ausgewerteten Anlegerinformationen genannten Fonds änderten ihren Namen. 56 Prozent passten ihre Anlagepolitik an, um den Nachhaltigkeitsbezug zu verstärken.

Das zeigt, wie stark ein einzelner Begriff im Produktnamen die regulatorische und wirtschaftliche Gestaltung eines Fonds beeinflussen kann.

Warum gibt es eine EU-Verordnung?

Seit Juli 2026 gilt die europäische ESG-Rating-Verordnung.

Ihr Ziel:

  • mehr Transparenz,
  • nachvollziehbare Methoden,
  • Offenlegung der Datenquellen,
  • Vermeidung von Interessenkonflikten.

Dadurch sollen ESG-Ratings für Investoren besser vergleichbar werden.

Ab September 2026 verschärft sich das Verbraucherrecht

Ab dem 27. September 2026 sind die neuen europäischen Vorgaben zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel anzuwenden.

Sie richten sich insbesondere gegen unbelegte oder pauschale Umweltwerbung. Bestimmte allgemeine Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ dürfen dann nicht mehr ohne ausreichende Grundlage verwendet werden.

Auch Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem oder ohne staatliche Grundlage werden stärker eingeschränkt.

Für Unternehmen bedeutet das: Umweltbezogene Aussagen müssen künftig noch genauer belegt, eingegrenzt und dokumentiert werden. Es reicht nicht, dass eine Werbeaussage positiv klingt. Entscheidend ist, ob ein durchschnittlicher Verbraucher sie richtig verstehen kann und ob die behauptete Leistung tatsächlich nachweisbar ist.

Wie teuer unklare ESG-Kommunikation werden kann

Dass ESG-Kommunikation zu einem Aufsichtsfall werden kann, zeigen mehrere Verfahren der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission.

Im Jahr 2022 zahlte BNY Mellon Investment Adviser 1,5 Millionen US-Dollar zur Beilegung eines Verfahrens wegen aus Sicht der SEC unzutreffender oder unvollständiger Angaben zur Berücksichtigung von ESG-Kriterien. Das Unternehmen erkannte die Feststellungen weder an noch bestritt es sie.

Ebenfalls 2022 verhängte die SEC gegen Goldman Sachs Asset Management eine Zahlung von 4 Millionen US-Dollar. Gegenstand waren nach Angaben der Behörde Mängel bei internen Richtlinien und Verfahren für als ESG vermarktete Anlageprodukte.

2023 folgte ein Verfahren gegen DWS Investment Management Americas. Die SEC beanstandete unter anderem Aussagen über den ESG-Investmentprozess. Zusammen mit einem weiteren Verfahren belief sich die vereinbarte Zahlung auf 25 Millionen US-Dollar.

Diese Fälle sind nicht ohne Weiteres auf europäisches Recht übertragbar. Sie zeigen jedoch, dass eine Differenz zwischen beworbenem ESG-Prozess und tatsächlich angewandter Praxis erhebliche finanzielle und reputative Folgen haben kann.

ESG-Scores sind ein Ausgangspunkt – kein Freispruch

Die Konsequenz aus der aktuellen Forschung lautet nicht, ESG-Ratings vollständig abzulehnen.

Sie können wertvolle Informationen liefern über:

  • Governance-Strukturen,
  • Risikomanagement,
  • Berichtssysteme,
  • Richtlinien,
  • Kontrollmechanismen,
  • branchenspezifische Nachhaltigkeitsrisiken.

Sie sollten jedoch nicht mit einem abschließenden Nachweis realer Nachhaltigkeit verwechselt werden.

Eine belastbare ESG-Prüfung muss mindestens drei Ebenen unterscheiden:

  1. Managementqualität: Welche Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollsysteme bestehen?
  2. Reale Wirkung: Welche messbaren Umwelt- und Sozialergebnisse wurden erreicht?
  3. Greenwashing-Risiko: Gibt es Widersprüche zwischen Aussagen, Zielen, Geschäftspraxis und tatsächlicher Entwicklung?

Erst die Verbindung dieser Ebenen ergibt ein aussagekräftiges Gesamtbild.

SCOREDEX-Einordnung

Aus Sicht einer Seriositäts- und Transparenzprüfung ist ein ESG-Rating deshalb nur ein einzelner Datenpunkt.

Eine weitergehende Prüfung sollte untersuchen:

  • welche Methodik hinter dem Rating steht,
  • ob absolute oder nur relative Verbesserungen ausgewiesen werden,
  • ob Ziele und bereits erreichte Ergebnisse klar getrennt sind,
  • ob negative Entwicklungen vollständig genannt werden,
  • ob Klimaziele wissenschaftlich nachvollziehbar sind,
  • ob Aussagen durch unabhängige Nachweise gestützt werden,
  • ob Kontroversen und Greenwashing-Vorwürfe angemessen berücksichtigt wurden,
  • ob Kommunikation und tatsächliche Geschäftspraxis übereinstimmen.

Der entscheidende Grundsatz lautet:

Nachhaltigkeit wird nicht durch die Zahl eines Ratings bewiesen, sondern durch nachvollziehbare Daten, überprüfbare Entwicklungen und eine Kommunikation, die auch ihre Grenzen offenlegt.

Fazit

Hohe ESG-Scores sind nicht bedeutungslos. Sie sind aber auch kein ökologisches Gütesiegel und kein Freispruch vom Greenwashing-Risiko.

Die aktuelle Forschung zeigt, dass professionelle Nachhaltigkeitskommunikation und reale Umweltwirkung deutlich auseinanderfallen können. Gerade große Unternehmen sind häufig besonders gut darin, Ziele, Prozesse und Strategien sichtbar zu machen.

Für Investoren, Geschäftspartner und Verbraucher reicht es deshalb nicht, nur auf die Höhe eines Scores zu schauen. Entscheidend ist, welche Frage das Rating beantwortet, welche Daten verwendet wurden und ob die tatsächliche Wirkung mit der veröffentlichten Nachhaltigkeitsgeschichte übereinstimmt.

Denn am Ende zählt nicht, wie grün ein Unternehmen erscheint.

Es zählt, was sich nachweisbar verändert.

Was bedeutet ESG?

ESG steht für Environmental (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Der Begriff beschreibt einen Bewertungsrahmen, mit dem Nachhaltigkeits- und Unternehmensrisiken analysiert werden. ESG ist kein Qualitätssiegel, sondern ein Sammelbegriff für unterschiedliche Bewertungskriterien.

Was ist Greenwashing?

Greenwashing bezeichnet die irreführende Darstellung eines Unternehmens, Produkts oder einer Dienstleistung als besonders nachhaltig oder umweltfreundlich, obwohl die tatsächliche Umweltleistung hinter den kommunizierten Aussagen zurückbleibt. Dies kann durch übertriebene Werbeaussagen, unvollständige Informationen oder nicht belegte Nachhaltigkeitsversprechen geschehen.

Bedeutet ein hoher ESG-Score automatisch, dass ein Unternehmen nachhaltig ist?

Nein. Ein hoher ESG-Score zeigt lediglich, dass ein Unternehmen nach der Methodik eines bestimmten Ratinganbieters gut bewertet wurde. Daraus lässt sich nicht automatisch schließen, dass seine tatsächliche Umwelt- oder Sozialleistung entsprechend hoch ist.

Warum unterscheiden sich ESG-Ratings verschiedener Anbieter?

Jeder Ratinganbieter verwendet eigene Datenquellen, Bewertungsmethoden und Gewichtungen. Deshalb kann dasselbe Unternehmen bei verschiedenen Agenturen deutlich unterschiedliche ESG-Bewertungen erhalten.

Können auch Unternehmen mit hohen ESG-Scores Greenwashing betreiben?

Ja. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Greenwashing-Vorwürfe durchaus auch bei Unternehmen mit hohen ESG-Scores auftreten können. Ein gutes Rating schließt irreführende Nachhaltigkeitskommunikation daher nicht aus.

Welche Rolle spielt die neue EU-ESG-Rating-Verordnung?

Seit dem 2. Juli 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften für ESG-Ratinganbieter. Ziel ist es, Methoden, Datenquellen und mögliche Interessenkonflikte transparenter zu machen und die Vergleichbarkeit von ESG-Ratings zu verbessern.

Ist Greenwashing strafbar?

Greenwashing ist kein eigenständiger Straftatbestand. Je nach Einzelfall können jedoch Verstöße gegen Wettbewerbsrecht, Verbraucherrecht, Kapitalmarktrecht oder aufsichtsrechtliche Vorschriften vorliegen.

Worauf sollten Investoren bei ESG-Ratings achten?

Ein ESG-Rating sollte nicht isoliert betrachtet werden. Sinnvoll ist eine ergänzende Prüfung von:
der verwendeten Bewertungsmethodik,
den zugrunde liegenden Daten,
der tatsächlichen Umweltleistung,
unabhängigen Prüfungen,
dokumentierten Kontroversen und
der Transparenz der Unternehmenskommunikation.

Welche Bedeutung hat Greenwashing für Unternehmen?

Greenwashing kann erhebliche Reputationsschäden verursachen und – abhängig vom Einzelfall – aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wettbewerbsrechtliche Verfahren oder das Vertrauen von Investoren und Geschäftspartnern beeinträchtigen.

Quellenverzeichnis

(Abruf aller Internetquellen: 22. Juli 2026)

  1. Kathan, Manuel C.; Utz, Sebastian; Dorfleitner, Gregor; Eckberg, Jens; Chmel, Lea (2025):
    What You See Is Not What You Get: ESG Scores and Greenwashing Risk.
    Finance Research Letters, Band 74, Artikel 106710.
    https://doi.org/10.1016/j.frl.2024.106710
  2. Dorfleitner, Gregor; Utz, Sebastian (2024):
    Green, Green, It’s Green They Say: A Conceptual Framework for Measuring Greenwashing on Firm Level.
    Review of Managerial Science.
    https://doi.org/10.1007/s11846-023-00671-6
  3. Liu, Yuxiang; Zhang, Jiewei; Dai, Yue (2023):
    Analyst Following and Greenwashing Decision.
    Finance Research Letters, Band 58, Artikel 104510.
    https://doi.org/10.1016/j.frl.2023.104510
  4. Berg, Florian; Kölbel, Julian F.; Rigobon, Roberto (2022):
    Aggregate Confusion: The Divergence of ESG Ratings.
    Review of Finance, 26(6), S. 1315–1344.
    https://doi.org/10.1093/rof/rfac033
  5. OECD (2022):
    ESG Ratings and Climate Transition: An Assessment of the Alignment of E Pillar Ratings with Transition Indicators.
    OECD Publishing, Paris.
    Abruf: 22.07.2026.
  6. IOSCO – International Organization of Securities Commissions (2021):
    Environmental, Social and Governance (ESG) Ratings and Data Products Providers – Final Report.
    Abruf: 22.07.2026.
  7. ESMA – European Securities and Markets Authority (2024):
    Final Report on Greenwashing.
    Abruf: 22.07.2026.
  8. Verordnung (EU) 2024/3005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024
    über die Transparenz und Integrität von ESG-Rating-Tätigkeiten sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) 2019/2088 und (EU) 2023/2859.
    Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. L 2024/3005 vom 12.12.2024.
    Abruf: 22.07.2026.
  9. Europäische Kommission (2026):
    ESG Rating Activities – Implementing and Delegated Acts.
    Abruf: 22.07.2026.
  10. ESMA – European Securities and Markets Authority (2024):
    Final Report – Guidelines on Funds‘ Names Using ESG or Sustainability-Related Terms.
    Abruf: 22.07.2026.
  11. ESMA – European Securities and Markets Authority (17.12.2025):
    ESMA Reviews Impact of Guidelines on ESG or Sustainability Related Terms in Fund Names.
    Abruf: 22.07.2026.
  12. U.S. Securities and Exchange Commission (25.09.2023):
    Deutsche Bank Subsidiary DWS to Pay $25 Million for Anti-Money Laundering Violations and Misstatements Regarding ESG Investments.
    Abruf: 22.07.2026.
  13. U.S. Securities and Exchange Commission (23.05.2022):
    SEC Charges BNY Mellon Investment Adviser for Misstatements and Omissions Concerning ESG Considerations.
    Abruf: 22.07.2026.
  14. U.S. Securities and Exchange Commission (22.11.2022):
    SEC Charges Goldman Sachs Asset Management for Failing to Follow its Policies and Procedures Involving ESG Investments.
    Abruf: 22.07.2026.
  15. Europäische Kommission (2024):
    New EU Rules to Empower Consumers for the Green Transition Enter into Force.
    sowie: New Legislation Gives EU Ecolabel Big Thumbs Up.
    Abruf: 22.07.2026.

Hinweis zur Quellenbasis:
Dieser Beitrag basiert überwiegend auf wissenschaftlichen Fachpublikationen, offiziellen Veröffentlichungen europäischer und internationaler Aufsichtsbehörden sowie geltenden Rechtsvorschriften. Ziel ist eine möglichst faktenbasierte und nachvollziehbare Einordnung des Themenfeldes ESG-Ratings und Greenwashing.

Ronald Ackermann

SCOREDEX Research

Analyst bei SCOREDEX – spezialisiert auf Unternehmenstransparenz, ESG-Bewertungen und Marktanalysen im DACH-Raum.

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