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Insider Infos SCOREDEX Geprüft

Will die EU auf private Sparguthaben zugreifen? Was von der Leyen mit 10 Billionen Euro plant

Ronald Ackermann

SCOREDEX Analyst

2. Sep.. 2026 15 Min. Lesezeit

Private Ersprnisse der Bürger – Von der Leyen und die 10 Billionen Euro: Was die EU mit Europas privaten Ersparnissen wirklich plant – Ursula von der Leyen bezeichnet Europas Bankeinlagen als „träge“ und will private Ersparnisse stärker für Investitionen mobilisieren. Seitdem ist von einem bevorstehenden Zugriff auf Sparkonten die Rede. Die veröffentlichten EU-Pläne geben das nicht her. Unpolitisch ist die Initiative trotzdem nicht: Brüssel möchte erheblichen Einfluss darauf nehmen, wie Europas Bürger ihr Geld anlegen und wohin das Kapital fließt.

„Europa verfügt über Ersparnisse. Leider sind diese Ersparnisse träge: 10 Billionen Euro an Ersparnissen privater Haushalte liegen heute auf Bankkonten.“

— Ursula von der Leyen am 27. August 2026 beim französischen Unternehmerverband MEDEF; Übersetzung aus dem französischen Redebeitrag

Zugriff auf private Sparguthaben – die wichtigsten Erkenntnisse

  • Kein Zugriff auf private Konten
  • Kapitalmarktanlagen bleiben freiwillig
  • Steueranreize sollen Investitionen fördern
  • Zehn Billionen sind Bankeinlagen
  • Europäische Unternehmen benötigen Wachstumskapital
  • Politische Kapitalsteuerung nimmt dennoch zu

Will die EU auf private Sparguthaben zugreifen?

 

10 Billionen Euro auf Europas Konten: Warum von der Leyens Aussage Sparer alarmiert

Ursula von der Leyen hat Europas private Sparguthaben ins Zentrum einer neuen wirtschaftspolitischen Debatte gerückt. Bei ihrem Auftritt am 27. August 2026 vor dem französischen Unternehmerverband MEDEF bezeichnete die Präsidentin der EU-Kommission rund 10 Billionen Euro an Bankeinlagen als „épargne paresseuse“ – wörtlich übersetzt als „faule“, treffender als „träge Ersparnisse“.

Gemeint ist das Geld privater Haushalte, das nach Berechnungen der Kommission auf europäischen Bankkonten liegt. Ein größerer Teil dieses Vermögens soll künftig in Unternehmen, Infrastruktur und strategische Investitionen fließen. Das politische Instrument dafür heißt Savings and Investments Union, auf Deutsch Spar- und Investitionsunion.

Kurz erklärt: Was ist die Savings and Investments Union?

Die Savings and Investments Union (SIU) – auf Deutsch Spar- und Investitionsunion – ist ein Reformprojekt der Europäischen Union. Sie soll mehr private Ersparnisse in Kapitalmarktanlagen und damit mittelbar in europäische Unternehmen, Infrastruktur und strategische Zukunftsprojekte lenken.

Vorgesehen sind unter anderem einfachere Spar- und Investitionskonten, mögliche steuerliche Anreize, eine stärkere private Altersvorsorge, bessere Finanzbildung und ein einheitlicherer europäischer Kapitalmarkt. Auch Unternehmensfinanzierungen, Versicherungen, Venture Capital und die Finanzmarktaufsicht gehören zum Vorhaben.

Wichtig: Die SIU sieht nach dem derzeit veröffentlichten Stand weder einen direkten Zugriff auf private Bankkonten noch eine verpflichtende Umschichtung von Sparguthaben vor. Die EU setzt auf freiwillige Anlageentscheidungen und wirtschaftliche Anreize.

Von der Leyens Wortwahl ist bemerkenswert. Denn sie spricht nicht über ungenutztes Staatsvermögen, sondern über privates Geld, dessen Verwendung allein die Eigentümer bestimmen. Wer Ersparnisse als „träge“ bezeichnet, vermittelt zugleich, sie würden bislang falsch oder unzureichend eingesetzt. Genau dieser Eindruck erklärt, weshalb in sozialen Netzwerken schnell von einem geplanten Zugriff auf Sparkonten oder sogar einer Enteignung die Rede war.

Doch zwischen politisch gewünschter Kapitalmobilisierung und staatlichem Zugriff besteht ein entscheidender Unterschied: Die EU möchte das Anlageverhalten der Bürger durch steuerliche Anreize, neue Investitionskonten und einfachere Kapitalmarktprodukte verändern. Eine Beschlagnahmung oder verpflichtende Umschichtung privater Bankguthaben ist in den geprüften Strategien, Empfehlungen und Gesetzesvorhaben nicht vorgesehen.

Der SCOREDEX-Faktencheck

Behauptung Prüfung
Die EU will private Ersparnisse mobilisieren Richtig
Rund 10 Billionen Euro liegen auf Bankkonten Im Kern richtig
Die EU kann dieses Geld direkt verwenden Falsch
Sparer sollen zu Kapitalmarktanlagen bewegt werden Richtig
Aktien- oder Fondsanlagen werden verpflichtend Nicht belegt
Steuerliche Anreize sind vorgesehen Richtig
Das Geld soll ausschließlich in EU-Unternehmen fließen So nicht beschlossen
Die Initiative ist bereits vollständig geltendes Recht Falsch

Woher stammen die 10 Billionen Euro?

Die Zahl ist nicht erst durch von der Leyens Rede entstanden. Sie steht bereits in der am 19. März 2025 veröffentlichten Strategie der Europäischen Kommission zur Spar- und Investitionsunion. Danach befinden sich ungefähr 70 Prozent der Ersparnisse privater Haushalte in der EU – insgesamt rund 10 Billionen Euro – in Form von Bankeinlagen. Die Kommission stellt dabei zwei Eigenschaften gegenüber: Einlagen seien sicher und leicht verfügbar, böten langfristig aber häufig geringere Ertragschancen als Anlagen am Kapitalmarkt.

Die Formulierung darf nicht mit dem gesamten Vermögen europäischer Haushalte verwechselt werden. Die 10 Billionen Euro bezeichnen weder das gesamte Geldvermögen noch einen Fonds, auf den die Europäische Union zugreifen könnte. Es handelt sich um einen statistischen Gesamtwert der Bankeinlagen privater Haushalte in den 27 Mitgliedstaaten. Auch die Aussage, dieser Betrag solle nun vollständig in Aktien oder europäische Unternehmen umgeschichtet werden, lässt sich den Dokumenten nicht entnehmen.

Was ist die Savings and Investments Union?

Die Spar- und Investitionsunion ist ein umfassendes europäisches Reformprojekt. Sie löst die frühere Kapitalmarktunion nicht einfach ab, sondern erweitert sie um die Perspektive der privaten Sparer, der Altersvorsorge, des Bankensektors und der institutionellen Investoren.

Ihr Grundgedanke lautet: Europa verfügt über erhebliche Ersparnisse, aber ein zu geringer Teil dieses Kapitals erreicht wachstumsstarke europäische Unternehmen über Aktien, Anleihen, Fonds oder Beteiligungskapital. Viele europäische Unternehmen sind weiterhin stark von Bankkrediten abhängig. Gerade junge Technologieunternehmen und schnell wachsende Mittelständler benötigen jedoch häufig Eigenkapital, das Banken aufgrund ihres Geschäftsmodells und regulatorischer Vorgaben nur begrenzt bereitstellen können.

Die EU will deshalb das Angebot an Kapitalmarktfinanzierungen verbreitern und privaten Anlegern den Zugang zu solchen Anlagen erleichtern. Die Strategie umfasst vier große Handlungsfelder:

  1. bessere Anlagemöglichkeiten für Bürger,
  2. mehr Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen,
  3. stärker integrierte europäische Kapitalmärkte,
  4. eine einheitlichere Regulierung und Aufsicht.

Die Initiative betrifft damit nicht nur Aktien- oder Fondssparpläne. Auch Verbriefungen, Altersvorsorgeprodukte, Versicherungen, Venture Capital, grenzüberschreitende Investments, Börsengänge und die europäische Finanzmarktaufsicht gehören dazu.

Warum will die EU das Anlageverhalten verändern?

Der wirtschaftspolitische Hintergrund ist Europas erheblicher Investitionsbedarf. Der von Mario Draghi vorgelegte Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit beziffert den zusätzlichen Bedarf bis 2030 auf jährlich ungefähr 750 bis 800 Milliarden Euro. Benötigt wird das Kapital unter anderem für Digitalisierung, Energieinfrastruktur, Dekarbonisierung, künstliche Intelligenz, Halbleiter, industrielle Modernisierung und Verteidigung. Allein aus öffentlichen Haushalten lassen sich diese Summen kaum finanzieren.

Gleichzeitig weist die Kommission darauf hin, dass jährlich rund 300 Milliarden Euro europäischer Ersparnisse in Märkte außerhalb der EU fließen. Der Betrag stammt aus dem 2025 veröffentlichten Wettbewerbskompass und war bereits in von der Leyens politischen Leitlinien enthalten. Ein Teil des europäischen Vermögens finanziert damit amerikanische Aktiengesellschaften, Fonds und Kapitalmärkte, während europäische Wachstumsunternehmen vergleichsweise schwer an Eigenkapital gelangen. Aus Sicht der Kommission liegt darin ein strukturelles Wettbewerbsproblem.

Die politische Zielsetzung ist daher deutlich: Mehr europäisches Kapital soll möglichst in Europa investiert werden.

Liegt das Geld tatsächlich „träge“ auf Bankkonten?

Ökonomisch ist diese Darstellung zu einfach. Bankeinlagen liegen nicht vollständig als Bargeld in Tresoren. Sie gehören zur Refinanzierungsbasis der Banken und stehen mittelbar mit deren Kreditvergabe in Verbindung. Banken finanzieren mit ihrer Bilanz unter anderem Immobilien, Unternehmen, Investitionen und private Haushalte.

Eine Bankeinlage ist deshalb nicht automatisch volkswirtschaftlich unproduktiv. Der Unterschied liegt vielmehr in der Art der Finanzierung: Europas Wirtschaft wird traditionell stärker über Banken und Kredite finanziert, während Unternehmen in den USA wesentlich häufiger Eigenkapital und handelbare Anleihen am Kapitalmarkt aufnehmen. Die eigentliche Frage lautet somit nicht, ob das Geld bisher überhaupt wirtschaftlich verwendet wird. Sie lautet:

Soll ein größerer Teil des europäischen Privatvermögens von bankbasierter Finanzierung in direkte oder fondsbasierte Kapitalmarktfinanzierung wechseln?

Genau diese Verschiebung verfolgt die EU. Die Bezeichnung der Einlagen als „träge“ ist daher eine politische Zuspitzung und keine vollständige Beschreibung ihrer wirtschaftlichen Funktion.

Was soll sich für private Sparer konkret ändern?

Ein zentraler Baustein sind sogenannte Savings and Investment Accounts, also Spar- und Investitionskonten. Die Kommission legte dazu am 30. September 2025 eine Empfehlung vor.

Die Mitgliedstaaten sollen demnach leicht zugängliche Anlagekonten schaffen oder bestehende Modelle verbessern. Vorgesehen sind insbesondere:

  • einfache Kontoeröffnung,
  • geringe Mindestanlagebeträge,
  • transparente und angemessene Kosten,
  • Zugang zu unterschiedlichen Anlageklassen,
  • unkomplizierte Steuerverfahren,
  • steuerliche Vergünstigungen,
  • leichter Anbieterwechsel,
  • bessere Vergleichbarkeit,
  • stärkere Finanzbildung.

Als Vorbilder gelten unter anderem Modelle aus Schweden, Dänemark und anderen europäischen Staaten. Die konkrete steuerliche Ausgestaltung bleibt allerdings weitgehend Sache der Mitgliedstaaten. Die Kommission kann Deutschland oder Frankreich nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage ein bestimmtes Aktiensparkonto samt Steuerbefreiung vorschreiben. Die Empfehlung ist daher weder eine Abbuchungsermächtigung noch eine Investitionspflicht. Sie soll freiwillige Kapitalmarktanlagen attraktiver machen.

Kann die EU auf private Sparkonten zugreifen?

Kann die EU auf private Sparkonten zugreifen?

Nach dem gegenwärtigen Stand: nein.

Weder die Strategie vom März 2025 noch die Empfehlung zu Spar- und Investitionskonten oder die bislang veröffentlichten Gesetzgebungsvorhaben enthalten eine Befugnis, mit der die EU private Bankeinlagen beschlagnahmen, zwangsweise umschichten oder im Namen der Kontoinhaber investieren könnte. Die Kommission formuliert ausdrücklich, dass Bürger, die investieren möchten, bessere Möglichkeiten erhalten sollen. Bereits diese Formulierung setzt eine freiwillige Anlageentscheidung voraus.

Ein solcher Zwang wäre außerdem ein weitreichender Eingriff in Eigentumsrechte und würde eine völlig andere rechtliche Grundlage benötigen. Dafür gibt es in den untersuchten Dokumenten keinen Anhaltspunkt. Die Behauptung, Brüssel wolle 10 Billionen Euro von privaten Konten einziehen, ist deshalb nach aktuellem Quellenstand falsch.

Warum sind die Sorgen trotzdem nicht völlig aus der Luft gegriffen?

Nicht berechtigt ist die Behauptung einer bevorstehenden Enteignung. Berechtigt ist dagegen die Frage, wie stark der Staat oder die EU private Anlageentscheidungen künftig politisch lenken sollte. Lenkung beginnt nicht erst mit Zwang. Auch Steuervergünstigungen, Produktvorgaben, regulatorische Privilegien, staatliche Labels und Regeln für die Altersvorsorge beeinflussen, wohin Kapital fließt.

Aus Sicht der EU kann dies sinnvoll sein, wenn Bürger dadurch langfristig höhere Ertragschancen erhalten und europäische Unternehmen besser finanziert werden. Aus Sicht der Anleger muss jedoch gewährleistet bleiben, dass politische Investitionsziele nicht den Vorrang vor Rendite, Risikostreuung, Liquidität und persönlicher Lebensplanung erhalten.

Ein europäisches Investitionskonto wäre für einen Anleger nur dann überzeugend, wenn es nicht zu einer politisch vorgegebenen Auswahl einzelner Branchen oder Unternehmen führt. Wer sein Risiko international diversifizieren möchte, darf nicht dazu gedrängt werden, aus industriepolitischen Gründen ausschließlich europäische Vermögenswerte zu erwerben.

Bemerkenswert ist deshalb, dass die bisherige Empfehlung der Kommission keine generelle Verpflichtung vorsieht, ausschließlich in der EU zu investieren. Die politische Erwartung, dass mehr Kapital europäischen Unternehmen zugutekommt, ist dennoch unverkennbar.

Welche Risiken entstehen für Sparer?

Bankeinlagen und Kapitalmarktanlagen erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Einlagen bieten Liquidität und unterliegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen der Einlagensicherung. Aktien und Fonds können langfristig höhere Renditen ermöglichen, schwanken jedoch im Wert und können Verluste verursachen.

Eine verantwortungsvolle Spar- und Investitionsunion darf deshalb nicht den Eindruck erwecken, Bankguthaben seien grundsätzlich falsch oder Kapitalmarktanlagen automatisch überlegen. Ein Notgroschen, kurzfristig benötigtes Geld und langfristiges Anlagevermögen müssen unterschiedlich behandelt werden. Zudem benötigen neue europäische Anlagekonten klare Regeln zu Kosten, Interessenkonflikten, Produktqualität und Beratung. Steuerliche Vorteile helfen wenig, wenn sie durch hohe Vertriebs- und Verwaltungsgebühren wieder aufgezehrt werden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Finanzbildung. Die Kommission selbst verweist darauf, dass nur ein kleiner Teil der EU-Bürger über ausgeprägte Finanzkenntnisse verfügt. Eine größere Beteiligung am Kapitalmarkt braucht deshalb nicht mehr Verkaufsdruck, sondern verständliche Informationen und einen funktionierenden Anlegerschutz.

Welche Chancen bietet die Initiative?

Richtig umgesetzt, kann die Spar- und Investitionsunion sowohl Anlegern als auch Unternehmen Vorteile bringen.Private Haushalte könnten einen einfacheren und kostengünstigeren Zugang zu breit gestreuten Kapitalmarktanlagen erhalten. Gerade langfristige Sparer könnten dadurch stärker am wirtschaftlichen Wachstum und an Unternehmensgewinnen beteiligt werden.

Unternehmen wiederum würden unabhängiger vom klassischen Bankkredit. Das ist besonders für Start-ups, Scale-ups und innovative Mittelständler relevant, deren Geschäftsmodelle nicht immer zu den Sicherheitenanforderungen einer Kreditfinanzierung passen.

Ein größerer und liquiderer europäischer Kapitalmarkt könnte außerdem verhindern, dass erfolgreiche Unternehmen für ihre nächste Wachstumsphase in die USA wechseln oder frühzeitig an außereuropäische Investoren verkauft werden. Die wirtschaftspolitische Diagnose der EU ist insoweit nachvollziehbar: Europa spart viel, verfügt aber über zu wenige grenzüberschreitende, liquide und international wettbewerbsfähige Kapitalmärkte.

Was ist bereits beschlossen – und was noch nicht?

Die Spar- und Investitionsunion ist kein einzelnes Gesetz, das an einem bestimmten Tag vollständig in Kraft tritt. Sie besteht aus zahlreichen politischen, regulatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen.

Bereits vorgelegt wurden unter anderem:

  • die SIU-Strategie vom März 2025,
  • Vorschläge zur Reform der Verbriefungsregeln,
  • die Empfehlung zu Spar- und Investitionskonten,
  • eine europäische Finanzbildungsstrategie,
  • Vorschläge zur ergänzenden Altersvorsorge,
  • Maßnahmen zur Integration der Finanzmärkte,
  • Vorhaben zur Vereinheitlichung der Aufsicht.

Ein Teil dieser Maßnahmen ist lediglich eine Empfehlung. Andere Vorhaben durchlaufen das Gesetzgebungsverfahren zwischen Kommission, Europäischem Parlament und Rat. Weitere Reformen sind für den weiteren Verlauf des Jahres 2026 angekündigt. Die politische Richtung ist damit festgelegt. Über viele Einzelheiten wird jedoch weiterhin verhandelt.

SCOREDEX-Einordnung: Keine Enteignung, aber ein Paradigmenwechsel

Die plakative Behauptung, Ursula von der Leyen wolle 10 Billionen Euro von den Konten europäischer Bürger an sich ziehen, hält einer Prüfung der veröffentlichten Dokumente nicht stand. Die EU plant weder eine Beschlagnahmung von Sparguthaben noch eine verpflichtende Umschichtung in Aktien oder Fonds. Im Zentrum stehen freiwillige Investitionskonten, steuerliche Anreize, Finanzbildung und ein stärker integrierter Kapitalmarkt.

Dennoch sollte die Aussage nicht als bloßes Missverständnis abgetan werden. Von der Leyens Wortwahl macht sichtbar, wie Brüssel private Ersparnisse inzwischen betrachtet: nicht nur als individuelles Vermögen, sondern auch als strategische Finanzierungsquelle für Wettbewerbsfähigkeit, Transformation, Sicherheit und Verteidigung.

Das ist ein wirtschaftspolitischer Paradigmenwechsel. Er kann neue Chancen für Anleger und Unternehmen eröffnen. Er verlangt aber ebenso klare Grenzen: Die Anlageentscheidung muss beim Bürger bleiben, Kapitalmarktrisiken dürfen nicht verharmlost werden und politische Standortinteressen dürfen eine vernünftige internationale Risikostreuung nicht ersetzen.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht, ob die EU morgen auf private Konten zugreift. Dafür gibt es keine Grundlage. Entscheidend ist, wie weit politische Anreize und regulatorische Vorgaben künftig das private Anlageverhalten in Europa lenken werden.

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Will Ursula von der Leyen private Sparguthaben einziehen?

Nein. In den veröffentlichten Strategien, Empfehlungen und Gesetzgebungsvorhaben findet sich keine entsprechende Regelung. Kapitalmarktanlagen sollen freiwillig bleiben.

Was bedeuten die genannten 10 Billionen Euro?

Es handelt sich um den geschätzten Gesamtwert der Bankeinlagen privater Haushalte in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Nach Angaben der Kommission entspricht dies ungefähr 70 Prozent der Ersparnisse europäischer Haushalte.

Sind die 10 Billionen Euro ungenutztes Geld?

Nein. Bankeinlagen dienen Banken unter anderem als Refinanzierungsquelle und stehen mittelbar mit deren Kreditvergabe in Verbindung. Die EU möchte jedoch mehr Geld in direkte oder fondsbasierte Kapitalmarktfinanzierungen lenken.

Was ist die Savings and Investments Union?

Die Spar- und Investitionsunion ist ein EU-Reformprojekt zur Verbindung privater Ersparnisse mit Investitionen. Sie umfasst Kapitalmarktanlagen, Banken, Altersvorsorge, Versicherungen, Unternehmensfinanzierung und Finanzmarktaufsicht.

Werden Aktien- oder ETF-Sparpläne verpflichtend?

Nein. Dafür gibt es in den untersuchten EU-Dokumenten keinen Hinweis.

Welche steuerlichen Vorteile sind geplant?

Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, Spar- und Investitionskonten steuerlich zu fördern und die steuerliche Abwicklung zu vereinfachen. Die konkrete Ausgestaltung liegt weitgehend bei den einzelnen Staaten.

Muss das Geld in europäische Unternehmen investiert werden?

Nach der bisher veröffentlichten Empfehlung ist keine generelle ausschließliche Bindung an europäische Anlagen vorgeschrieben. Politisches Ziel ist allerdings, mehr privates Kapital für Investitionen in Europa zu gewinnen.

Sind Bankeinlagen künftig nicht mehr geschützt?

Die Spar- und Investitionsunion hebt die gesetzliche Einlagensicherung nicht auf. Einlagen und Kapitalmarktanlagen bleiben rechtlich und wirtschaftlich unterschiedliche Produkte.

Warum benötigt Europa zusätzliches Kapital?

Der Draghi-Bericht beziffert den zusätzlichen Investitionsbedarf Europas bis 2030 auf jährlich etwa 750 bis 800 Milliarden Euro. Das Kapital wird unter anderem für Technologie, Energie, Infrastruktur, industrielle Modernisierung und Verteidigung benötigt.

Was sollten Anleger beachten?

Steuerliche Vorteile ersetzen keine Prüfung von Risiko, Kosten, Liquidität und Diversifikation. Kurzfristig benötigtes Geld und langfristiges Anlagevermögen erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Methodischer Hinweis

SCOREDEX hat für diesen Beitrag die Rede Ursula von der Leyens vom 27. August 2026, die SIU-Strategie der Europäischen Kommission, die Empfehlung zu Spar- und Investitionskonten, den europäischen Wettbewerbskompass, den Draghi-Bericht sowie die öffentlich dokumentierten Gesetzgebungsverfahren ausgewertet. Aussagen aus sozialen Netzwerken wurden nur berücksichtigt, soweit sie anhand von Primärquellen überprüft werden konnten.

Redaktioneller Hinweis

Dieser Beitrag untersucht die wirtschaftspolitische Initiative und die dazu verbreiteten Behauptungen auf Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen. Politische Zielsetzungen werden von bereits geltendem Recht und noch laufenden Gesetzgebungsverfahren getrennt dargestellt.

Rechtlicher Hinweis

Der Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Empfehlung zum Erwerb oder zur Veräußerung bestimmter Finanzinstrumente dar. Kapitalmarktanlagen können Wertschwankungen und Verlustrisiken unterliegen.

Quellenverzeichnis

Europäische Kommission: Savings and Investments Union – Überblick und aktueller Maßnahmenstand, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Savings and Investments Union – Mitteilung vom 19. März 2025, COM(2025) 124, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Better financial opportunities for EU citizens and businesses, abgerufen am 2. September 2026.
Rat der Europäischen Union: Savings and Investments Union, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Empfehlung und Strategie zu Spar- und Investitionskonten, veröffentlicht am 30. September 2025, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Strategie zur Finanzbildung, COM(2025) 681, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Wettbewerbskompass für die EU, veröffentlicht am 29. Januar 2025, abgerufen am 2. September 2026.
Ursula von der Leyen: Politische Leitlinien 2024–2029, abgerufen am 2. September 2026.
Mario Draghi: The Future of European Competitiveness, September 2024, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Zentralbank: Financial Integration and Structure in the Euro Area 2026, abgerufen am 2. September 2026.
Europäisches Parlament: Gesetzgebungsübersicht zur Savings and Investments Union, Stand 2026, abgerufen am 2. September 2026.
Europäische Kommission: Reform des europäischen Verbriefungsrahmens, abgerufen am 2. September 2026.

Ronald Ackermann

SCOREDEX Research

Analyst bei SCOREDEX – spezialisiert auf Unternehmenstransparenz, ESG-Bewertungen und Marktanalysen im DACH-Raum.

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