Wenn ein Unfall das Leben verändert: Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Behandlungsfehler im Krankenhaus oder eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung können Betroffene und ihre Familien vor enorme Herausforderungen stellen. Neben den körperlichen und psychischen Folgen entstehen häufig erhebliche finanzielle Belastungen. Genau auf diese Fälle hat sich die Berliner Kanzlei Lambrecht Rechtsanwälte spezialisiert.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten vertritt die Kanzlei bundesweit Mandanten, die nach schweren Personenschäden oder medizinischen Behandlungsfehlern ihre Ansprüche gegenüber Versicherungen, Kliniken oder anderen Haftpflichtigen durchsetzen möchten. Dabei steht nicht nur das Schmerzensgeld im Mittelpunkt, sondern die vollständige Absicherung aller wirtschaftlichen Folgen eines Schadensereignisses.
Rechtsanwalt Andreas Lambrecht über die Kanzleiphilosophie
„Unser Ziel ist es, dass Geschädigte nicht auf einem Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Wir betrachten nicht nur das Schmerzensgeld, sondern sämtliche finanziellen Folgen eines Schadensereignisses.“
Das Wichtigste in Kürze
Spezialisierung auf Personenschäden
Die Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch Unfälle oder Behandlungsfehler schwere gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dabei stehen insbesondere dauerhafte körperliche Einschränkungen, Invalidität und komplexe Haftungsfragen im Mittelpunkt der juristischen Arbeit. Ziel ist es, die finanziellen und persönlichen Folgen eines Schadensereignisses umfassend auszugleichen.
Bundesweite Mandatsbearbeitung
Mandanten können die Kanzlei unabhängig von ihrem Wohnort in ganz Deutschland beauftragen. Die Kommunikation erfolgt überwiegend digital per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz, sodass persönliche Termine häufig nicht erforderlich sind. Dadurch erhalten Betroffene auch bei eingeschränkter Mobilität unkompliziert Zugang zu spezialisierter rechtlicher Unterstützung.
Mehr als Schmerzensgeld
Neben der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen werden sämtliche wirtschaftlichen Folgen eines Schadensfalls berücksichtigt. Dazu gehören unter anderem Verdienstausfälle, Pflegekosten, Umbaukosten für Wohnraum sowie Haushaltsführungsschäden. Auch langfristige Rentenansprüche und zukünftige finanzielle Belastungen werden in die Anspruchsberechnung einbezogen.
Über 20 Jahre Erfahrung
Die Kanzlei verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung im Bereich des Personenschadenrechts. In dieser Zeit wurden über 10.000 Mandanten in unterschiedlichen Schadensfällen begleitet und vertreten. Die langjährige Spezialisierung ermöglicht eine fundierte Einschätzung komplexer Sachverhalte und Verhandlungen mit Versicherungen und Haftpflichtversicherern.
Kostenlose Ersteinschätzung
Betroffene erhalten die Möglichkeit, ihren Fall zunächst unverbindlich prüfen zu lassen. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung werden die Erfolgsaussichten sowie mögliche Ansprüche bewertet. Dadurch können Geschädigte frühzeitig entscheiden, ob und in welchem Umfang rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Kanzleiprofil
| Merkmal | Information |
| Kanzlei | Lambrecht Rechtsanwälte |
| Sitz | Berlin |
| Anschrift | Charlottenstraße 17, 10117 Berlin |
| Telefon | 030 20912900 |
| kontakt@rechtinberlin.de | |
| Website | rechtinberlin.de |
| Geschäftsführer | Andreas Lambrecht |
| Rechtsform | Anwaltssozietät |
| Schwerpunkt | Personenschäden, Arzthaftung, Schadensersatz |
| Mitarbeiter | rund 20 |
| Tätigkeitsgebiet | bundesweit |
Während viele Kanzleien ein breites Spektrum rechtlicher Themen bearbeiten, verfolgt Lambrecht Rechtsanwälte einen anderen Ansatz: Die Kanzlei hat sich nahezu vollständig auf die Vertretung von Geschädigten spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen Menschen durch Unfälle oder medizinische Fehler erhebliche gesundheitliche, berufliche und finanzielle Nachteile erlitten haben.
Die konsequente Spezialisierung ermöglicht eine besonders intensive Auseinandersetzung mit den komplexen Fragestellungen des Personenschadenrechts. Gerade bei schweren Verletzungen sind medizinische Gutachten, Versicherungsrecht, Sozialrecht und Schadensberechnung häufig eng miteinander verknüpft.
Dabei geht es insbesondere um:
- Verkehrsunfälle
- Motorradunfälle
- Arbeitsunfälle
- Wegeunfälle
- Freizeitunfälle
- Arzthaftungsfälle
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Aufklärungsfehler
Gerade bei schweren Verletzungen entstehen häufig zusätzlich langfristige wirtschaftliche Schäden, die weit über das übliche Schmerzensgeld hinausgehen. Neben gesundheitlichen Einschränkungen können Verdienstausfälle, Pflegekosten, Umbauten der Wohnung oder dauerhafte Rentenschäden entstehen. Eine rechtliche Durchsetzung dieser Ansprüche erfordert oftmals eine langfristige Begleitung der Mandanten über viele Jahre hinweg.
Warum Schmerzensgeld oft nur ein Teil des Anspruchs ist
Wer nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend macht, denkt zunächst häufig an das Schmerzensgeld. Medienberichte und Gerichtsurteile konzentrieren sich meist auf diese Zahl, weil sie leicht verständlich und öffentlichkeitswirksam ist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die wirtschaftlichen Folgeschäden oft deutlich höhere Summen erreichen können als das eigentliche Schmerzensgeld.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird häufig nur über Schmerzensgeld gesprochen. Tatsächlich macht dieser Anspruch jedoch oftmals nur einen vergleichsweise kleinen Teil der Gesamtsumme aus.
Wesentlich höhere Beträge können entstehen durch:
- Verdienstausfall
- Erwerbsschäden
- Pflegekosten
- Umbaukosten für barrierefreies Wohnen
- Hilfsmittel
- Haushaltsführungsschäden
- Rentenschäden
- Zukunftsschäden
Gerade diese Positionen werden nach Angaben von Experten häufig unterschätzt. Insbesondere bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen können sich die finanziellen Folgen über Jahrzehnte hinweg summieren und Schadensersatzansprüche in sechs- oder sogar siebenstelliger Höhe begründen.
Arzthaftungsrecht: Wenn medizinische Fehler schwerwiegende Folgen haben
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arzthaftungsrecht und der Vertretung von Patienten, die durch mögliche Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden erlitten haben. Gerade in diesem Rechtsgebiet treffen komplexe medizinische Fragestellungen auf anspruchsvolle juristische Anforderungen, weshalb eine spezialisierte Bearbeitung häufig entscheidend ist.
Arzthaftungsverfahren gelten als besonders anspruchsvoll. Betroffene müssen häufig nachweisen, dass ein Diagnose-, Therapie- oder Aufklärungsfehler vorliegt und dieser Fehler ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden war. Hinzu kommt, dass Krankenhäuser, Haftpflichtversicherer und medizinische Einrichtungen meist über erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen verfügen.
Hier arbeitet die Kanzlei mit medizinischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um komplexe Sachverhalte rechtlich und medizinisch aufzuarbeiten. Ziel ist es, Behandlungsabläufe nachvollziehbar zu rekonstruieren, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die daraus entstandenen Schäden umfassend zu dokumentieren.
Typische Fälle sind:
- Operationsfehler
- Fehldiagnosen
- verspätete Diagnosen
- Geburtsfehler
- Medikamentenfehler
- Aufklärungsmängel
Zusammenarbeit mit Gutachtern und Experten
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei Personenschäden ist die Qualität der Beweissicherung. Insbesondere bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden entscheidet die vollständige Dokumentation häufig darüber, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können und in welcher Höhe Entschädigungen letztlich ausfallen.
Aus diesem Grund setzt die Kanzlei auf die enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Fachleuten aus Medizin, Rehabilitation und Schadensbewertung. Die interdisziplinäre Herangehensweise ermöglicht es, nicht nur die unmittelbaren Verletzungsfolgen, sondern auch langfristige gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen präzise zu erfassen.
Deshalb arbeitet die Kanzlei regelmäßig mit:
- Fachärzten
- Unfallanalytikern
- Pflegeexperten
- Rehabilitationsspezialisten
- medizinischen Gutachtern
zusammen.
Ziel ist es, sämtliche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Schadens umfassend zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise auch dauerhafte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit, zukünftige Pflegebedarfe, notwendige Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnumfelds. Eine fundierte Beweislage schafft die Grundlage dafür, berechtigte Ansprüche gegenüber Versicherungen, Haftpflichtversicherern oder anderen Anspruchsgegnern nachhaltig durchzusetzen.
Digitalisierung ermöglicht bundesweite Vertretung
Die zunehmende Digitalisierung verändert auch die anwaltliche Arbeit grundlegend. Moderne Kommunikations- und Dokumentationssysteme ermöglichen es heute, Mandanten unabhängig von ihrem Wohnort effizient und rechtssicher zu betreuen.
Lambrecht Rechtsanwälte setzt auf digitale Kommunikationswege, wodurch Mandanten aus ganz Deutschland vertreten werden können. Gerade im Bereich schwerer Personenschäden ist dies von besonderer Bedeutung, da viele Betroffene aufgrund ihrer Verletzungen nur eingeschränkt mobil sind oder längere Reisen vermeiden müssen.
Viele Schritte erfolgen heute:
- telefonisch
- per Videokonferenz
- über digitale Dokumentenübermittlung
- über elektronische Akten
Dadurch können auch schwer verletzte oder eingeschränkte Mandanten unkompliziert betreut werden. Gleichzeitig lassen sich medizinische Unterlagen, Gutachten, Versicherungsakten und sonstige Dokumente schneller austauschen und bearbeiten. Das trägt dazu bei, Verfahren effizienter zu gestalten und Betroffenen frühzeitig eine qualifizierte rechtliche Unterstützung zur Verfügung zu stellen.
Erfahrung als wichtiger Faktor bei komplexen Schadensfällen
Mit über 20 Jahren Tätigkeit und mehr als 10.000 betreuten Mandanten verfügt die Kanzlei über eine umfangreiche praktische Erfahrung im Bereich des Personenschadenrechts. Die Bearbeitung zahlreicher Fälle aus unterschiedlichen Bereichen hat dazu beigetragen, ein tiefes Verständnis für die rechtlichen, medizinischen und wirtschaftlichen Besonderheiten schwerer Schadensereignisse zu entwickeln.
Besonders bei schweren Personenschäden zeigt sich häufig, dass eine frühzeitige anwaltliche Begleitung entscheidend sein kann. Bereits in den ersten Wochen nach einem Unfall oder einem möglichen Behandlungsfehler werden häufig wichtige Weichen gestellt, die sich auf die spätere Durchsetzung von Ansprüchen auswirken können.
Versicherungen prüfen Schadensersatzforderungen regelmäßig sehr genau. Fehler in der Anspruchsberechnung, unvollständige Nachweise oder versäumte Fristen können langfristige finanzielle Nachteile verursachen. Gleichzeitig werden zukünftige Schäden, etwa bei Pflegebedarf oder eingeschränkter Erwerbsfähigkeit, von Betroffenen oftmals unterschätzt oder zunächst gar nicht berücksichtigt.
Eine erfahrene rechtliche Begleitung kann dazu beitragen, sämtliche Anspruchspositionen frühzeitig zu identifizieren und umfassend zu dokumentieren. Dadurch erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur aktuelle Schäden, sondern auch langfristige wirtschaftliche Folgen angemessen berücksichtigt werden.
Die Bedeutung einer frühen rechtlichen Beratung
Viele Betroffene suchen erst dann anwaltliche Hilfe, wenn bereits Probleme mit Versicherungen, Haftpflichtversicherern oder Behörden entstanden sind. Zu diesem Zeitpunkt kann es in manchen Fällen bereits zu spät sein, wenn zum Beispiel Fristen versäumt oder Ansprüche nicht oder nur teilweise gestellt wurden.
Juristen empfehlen daher eine möglichst frühe Beratung, da bereits unmittelbar nach einem Unfall oder einem medizinischen Zwischenfall entscheidende Maßnahmen eingeleitet werden sollten. Gerade in den ersten Tagen und Wochen lassen sich Beweise sichern, Dokumentationen erstellen und wichtige Informationen zusammentragen, die später von erheblicher Bedeutung sein können.
Dazu gehören unter anderem:
- Beweissicherung
- Dokumentation von Verletzungen
- Kommunikation mit Versicherungen
- Auswahl von Gutachtern
- Berechnung künftiger Schäden
Je früher diese Punkte berücksichtigt werden, desto besser lassen sich Ansprüche später durchsetzen. Darüber hinaus können frühzeitig Fehler vermieden werden, die zu Kürzungen oder Verzögerungen bei Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen führen könnten.
Insbesondere bei schweren Personenschäden ist es wichtig, nicht nur die aktuellen Folgen, sondern auch langfristige gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen von Beginn an in die rechtliche Bewertung einzubeziehen.
Fazit: Spezialisierung als entscheidender Vorteil
Lambrecht Rechtsanwälte gehört zu den Kanzleien in Deutschland, die sich konsequent auf Personenschäden und Arzthaftungsrecht konzentrieren. Die Spezialisierung, die Zusammenarbeit mit medizinischen Experten sowie die bundesweite Betreuung ermöglichen eine umfassende Vertretung von Geschädigten.
Gerade bei schweren Unfallfolgen oder medizinischen Behandlungsfehlern geht es häufig um erhebliche finanzielle Ansprüche, die weit über ein klassisches Schmerzensgeld hinausreichen. Für Betroffene kann eine frühzeitige spezialisierte Beratung deshalb einen wesentlichen Unterschied machen.
Quellenverzeichnis
- Lambrecht Rechtsanwälte – Offizielle Website
- Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Gesetze im Internet – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetze im Internet – Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gesetze im Internet – Sozialgesetzbuch (SGB)
- Bundesgerichtshof (BGH) – Rechtsprechung zu Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Medizinischer Dienst Bund – Informationen zu Behandlungsfehlern
- Bundesärztekammer – Patientenrechte und Arzthaftung
- Verbraucherzentrale – Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
- SCOREDEX – Unternehmensprofil und Veröffentlichung
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Möglichst frühzeitig. Bereits unmittelbar nach dem Unfall können mit der anwaltlichen Beauftragung wichtige Weichen für spätere Schadensersatzansprüche gestellt und Fehler vermieden werden.
Grundsätzlich zahlt jede Partei den Anwalt selbst. Besteht eine Rechtsschutzversicherung prüft diese auf Antrag die Rechtslage und erteilt in der Regel die Kostenzusage für die anwaltliche Vertretung. Die Kostenzusage bei anstehenden Verfahren beschränkt sich in der Regel für eine Instanz.
Wird in weiteren Instanzen weiterverhandelt (z.B. Berufung) ist eine erneute Kostenzusage des Versicheres einzuholen. In bestimmten Fällen müssen zudem gegnerische Versicherungen berechtigte Rechtsverfolgungskosten tragen.
Bei Vergleichen ist es nicht unüblich, dass die Kosten des Rechtsstreits zwischen den Parteien geteilt werden, d.h. jeder zahlt seine eigenen Kosten. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat kann mit einer Kostenübernahme rechnen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, komplexe Verfahren dauern teilweise mehrere Jahre. Tendenziell versuchen Versicherungen die Fälle mit berechtigten Ansprüchen außergerichtlich zu klären
Ja, das ist kein Problem. Die Kanzlei betreut Mandanten bundesweit und nutzt digitale Kommunikationswege.
Je nach dem individuell gelagerten Fall können Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschäden, Rentenschäden und weitere wirtschaftliche Schäden hinzukommen.
