Wenn ein Unfall das Leben verändert: Ein schwerer Verkehrsunfall, ein Behandlungsfehler im Krankenhaus oder eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung kann für Betroffene und ihre Familien weitreichende Folgen haben. Neben Schmerzen und gesundheitlichen Einschränkungen entstehen häufig erhebliche finanzielle Belastungen. Auf solche Fälle hat sich die Berliner Kanzlei Lambrecht Rechtsanwälte konzentriert.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten vertritt die Kanzlei bundesweit Mandanten bei schweren Personenschäden und im Arzthaftungsrecht. Dabei richtet sich der Blick nicht allein auf das Schmerzensgeld. Eine zentrale Rolle spielen auch die wirtschaftlichen Folgen eines Schadens – vom Verdienstausfall über Pflege- und Haushaltsführungskosten bis zu langfristigen Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit.
Rechtsanwalt Andreas Lambrecht über die Kanzleiphilosophie
„Unser Ziel ist es, dass Geschädigte nicht auf einem Teil ihres Schadens sitzen bleiben. Wir betrachten nicht nur das Schmerzensgeld, sondern sämtliche finanziellen Folgen eines Schadensereignisses.“
Das Wichtigste in Kürze
Spezialisierung: Lambrecht Rechtsanwälte konzentriert sich auf schwere Personenschäden und Arzthaftungsfälle. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Fälle mit dauerhaften gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Umfassende Schadensbetrachtung: Neben Schmerzensgeld können beispielsweise Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschäden, notwendige Umbauten oder langfristige Erwerbsschäden eine wesentliche Rolle spielen.
Bundesweite Vertretung: Die Kanzlei betreut Mandanten aus ganz Deutschland. Ein erheblicher Teil der Kommunikation und Dokumentenübermittlung kann digital erfolgen.
Langjährige Erfahrung: Lambrecht Rechtsanwälte ist seit mehr als zwei Jahrzehnten im Personenschadenrecht tätig und bietet Betroffenen eine unverbindliche Ersteinschätzung ihres Falls an.
Kanzleiprofil
| Merkmal | Information |
| Kanzlei | Lambrecht Rechtsanwälte |
| Sitz | Berlin |
| Anschrift | Charlottenstraße 17, 10117 Berlin |
| Telefon | 030 20912900 |
| kontakt@rechtinberlin.de | |
| Website | rechtinberlin.de |
| Leitung | RA. Andreas Lambrecht |
| Rechtsform | Anwaltssozietät |
| Schwerpunkt | Personenschäden, Arzthaftung, Schadensersatz |
| Mitarbeiter | rund 20 |
| Tätigkeitsgebiet | bundesweit |
Während viele Kanzleien ein breites Spektrum rechtlicher Themen bearbeiten, verfolgt Lambrecht Rechtsanwälte einen anderen Ansatz: Die Kanzlei hat sich nahezu vollständig auf die Vertretung von Geschädigten spezialisiert. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen Menschen durch Unfälle oder medizinische Fehler erhebliche gesundheitliche, berufliche und finanzielle Nachteile erlitten haben.
Die konsequente Spezialisierung ermöglicht eine besonders intensive Auseinandersetzung mit den komplexen Fragestellungen des Personenschadenrechts. Gerade bei schweren Verletzungen sind medizinische Gutachten, Versicherungsrecht, Sozialrecht und Schadensberechnung häufig eng miteinander verknüpft.
Das Spektrum reicht von schweren Verkehrs- und Motorradunfällen über Arbeits-, Wege- und Freizeitunfälle bis zu Arzthaftungsfällen. Im medizinischen Bereich gehören dazu insbesondere mögliche Behandlungs-, Diagnose- und Aufklärungsfehler.
Bei schweren Verletzungen können die wirtschaftlichen Folgen über Jahre oder Jahrzehnte fortbestehen. Verdienstausfälle, Pflegebedarf, notwendige Umbauten oder Einbußen bei der Altersversorgung machen solche Verfahren häufig komplexer als eine reine Schmerzensgeldforderung.
Warum Schmerzensgeld oft nur ein Teil des Anspruchs ist
Wer nach einem schweren Unfall oder einem Behandlungsfehler Ansprüche geltend macht, denkt zunächst häufig an das Schmerzensgeld. Medienberichte und Gerichtsurteile konzentrieren sich meist auf diese Zahl, weil sie leicht verständlich und öffentlichkeitswirksam ist. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die wirtschaftlichen Folgeschäden oft deutlich höhere Summen erreichen können als das eigentliche Schmerzensgeld.
Je nach Einzelfall können neben dem Schmerzensgeld beispielsweise Verdienstausfall und andere Erwerbsschäden, Pflege- und Haushaltsführungskosten, notwendige Hilfsmittel, Umbaukosten sowie Renten- und Zukunftsschäden hinzukommen.
Vor allem bei dauerhaften Beeinträchtigungen können sich solche Positionen über einen langen Zeitraum summieren. Die wirtschaftliche Dimension eines Personenschadens lässt sich deshalb häufig erst beurteilen, wenn auch die zukünftige Entwicklung berücksichtigt wird.
Arzthaftungsrecht: Wenn medizinische Fehler schwerwiegende Folgen haben
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Arzthaftungsrecht und der Vertretung von Patienten, die durch mögliche Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden erlitten haben. Gerade in diesem Rechtsgebiet treffen komplexe medizinische Fragestellungen auf anspruchsvolle juristische Anforderungen, weshalb eine spezialisierte Bearbeitung häufig entscheidend ist.
Arzthaftungsverfahren gelten als besonders anspruchsvoll. Grundsätzlich müssen Patienten darlegen, dass ein Behandlungs-, Diagnose- oder Aufklärungsfehler vorliegt und hierdurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist. Abhängig vom konkreten Fall können allerdings Beweiserleichterungen oder Beweislastumkehrungen zugunsten des Patienten greifen.
Hier arbeitet die Kanzlei mit medizinischen Sachverständigen und Gutachtern zusammen, um komplexe Sachverhalte rechtlich und medizinisch aufzuarbeiten. Ziel ist es, Behandlungsabläufe nachvollziehbar zu rekonstruieren, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und die daraus entstandenen Schäden umfassend zu dokumentieren.
Zu den typischen Konstellationen gehören mögliche Operations- und Medikamentenfehler, Fehl- oder verspätete Diagnosen, Geburtsschäden sowie unzureichende medizinische Aufklärung.
Zusammenarbeit mit Gutachtern und Experten
Ein wesentlicher Erfolgsfaktor bei Personenschäden ist die Qualität der Beweissicherung. Insbesondere bei schweren Verletzungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden entscheidet die vollständige Dokumentation häufig darüber, ob Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können und in welcher Höhe Entschädigungen letztlich ausfallen.
Aus diesem Grund arbeitet die Kanzlei bei Bedarf mit Fachärzten, medizinischen Gutachtern sowie Experten aus Rehabilitation, Pflege und Unfallanalyse zusammen. Dadurch lassen sich medizinische Befunde und die daraus resultierenden Auswirkungen auf Beruf und Alltag aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven beurteilen.
Ziel ist es, sämtliche gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines Schadens umfassend zu dokumentieren. Dazu gehören beispielsweise auch dauerhafte Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit, zukünftige Pflegebedarfe, notwendige Hilfsmittel oder Anpassungen des Wohnumfelds. Eine fundierte Beweislage schafft die Grundlage dafür, berechtigte Ansprüche gegenüber Versicherungen, Haftpflichtversicherern oder anderen Anspruchsgegnern nachhaltig durchzusetzen.
Digitalisierung ermöglicht bundesweite Vertretung
Lambrecht Rechtsanwälte nutzt digitale Kommunikations- und Dokumentationswege und kann dadurch Mandanten bundesweit betreuen. Gespräche können telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden; Unterlagen und Akten lassen sich digital übermitteln und bearbeiten. Gerade für Menschen, die nach schweren Verletzungen nur eingeschränkt mobil sind, kann dies die Zusammenarbeit erheblich erleichtern.
Erfahrung als wichtiger Faktor bei komplexen Schadensfällen
Mit mehr als 20 Jahren Tätigkeit und nach eigenen Angaben über 10.000 betreuten Mandanten verfügt Lambrecht Rechtsanwälte über umfangreiche Erfahrung im Personenschadenrecht. Gerade komplexe Fälle verlangen neben juristischem Wissen häufig ein Verständnis medizinischer Befunde und langfristiger wirtschaftlicher Folgen.
Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit Haftpflichtversicherern, die Forderungen und Nachweise sorgfältig prüfen. Eine präzise Schadensberechnung und belastbare Dokumentation sind deshalb wesentliche Voraussetzungen, um Ansprüche nachvollziehbar geltend zu machen.
Die Bedeutung einer frühen rechtlichen Beratung
Viele Betroffene wenden sich erst an einen Anwalt, wenn es bereits Auseinandersetzungen mit Versicherungen oder anderen Beteiligten gibt. Dabei können unmittelbar nach einem Unfall oder einem möglichen Behandlungsfehler wichtige Weichen gestellt werden.
Dazu gehört vor allem, Verletzungen und Behandlungsverläufe nachvollziehbar zu dokumentieren, medizinische Unterlagen zu sichern und die Kommunikation mit Versicherern sorgfältig zu führen. Ebenso sollte früh geprüft werden, welche gegenwärtigen und zukünftigen Schäden berücksichtigt werden müssen.
Das ist insbesondere bei schweren Personenschäden relevant. Manche finanziellen Folgen zeigen sich erst später – etwa wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt bleibt, Unterstützung im Haushalt erforderlich wird oder langfristiger Pflegebedarf entsteht.
Fazit: Spezialisierung als entscheidender Vorteil
Personenschäden und Arzthaftungsfälle gehören zu den Rechtsgebieten, in denen medizinische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen eng miteinander verbunden sind. Lambrecht Rechtsanwälte hat sich auf diese Fälle spezialisiert und betreut Geschädigte bundesweit.
Besonders bei dauerhaften Unfallfolgen oder möglichen medizinischen Behandlungsfehlern sollte der Blick nicht allein auf das Schmerzensgeld gerichtet sein. Entscheidend können ebenso Verdienstausfall, Pflegebedarf, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit und weitere zukünftige Belastungen sein. Eine frühzeitige und spezialisierte rechtliche Prüfung kann deshalb helfen, die tatsächliche Tragweite eines Schadensfalls zu erfassen.
Quellenverzeichnis
- Lambrecht Rechtsanwälte – Offizielle Website
- § 249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes
- § 253 BGB: Immaterieller Schaden und Schmerzensgeld
- § 630a BGB: Behandlungsvertrag
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Behandlungsakte
- § 630h BGB: Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
- Bundesärztekammer – Patientenrechte
- Medizinischer Dienst Bund – Behandlungsfehler und medizinische Gutachten
- Medizinischer Dienst Bund – Behandlungsfehlerbegutachtung 2024
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt den Anwalt bei einem Personenschaden?
Grundsätzlich richtet sich die Vergütung des eigenen Rechtsanwalts nach den gesetzlichen Gebühren oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese – abhängig vom Versicherungsvertrag und dem konkreten Fall – die Kosten übernehmen.
Ist ein Dritter für den Schaden verantwortlich, können erforderliche Rechtsanwaltskosten zudem Teil des zu ersetzenden Schadens sein. Bei gerichtlichen Verfahren hängt die endgültige Kostenverteilung unter anderem vom Ausgang des Verfahrens oder einem möglichen Vergleich ab.
