12 Juni 2024

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person rechtswirksam Verträge abschließen und Willenserklärungen abgeben kann.

Die drei Stufen der Geschäftsfähigkeit sind Geschäftsunfähigkeit, beschränkte Geschäftsfähigkeit und volle Geschäftsfähigkeit. Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig, Minderjährige von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig.

Die Regelungen zur Geschäftsfähigkeit stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Geschäftsunfähig ist nach § 104 BGB unter anderem, wer das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Minderjährige ab dem siebten Geburtstag sind nach § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig. Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit, also ab 18 Jahren.

Das Wichtigste in Kürze zur Geschäftsfähigkeit

  • Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ihre Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig.
  • Kinder und Jugendliche von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig. Viele Verträge sind nur mit Zustimmung der Eltern wirksam.
  • Personen ab 18 Jahren sind voll geschäftsfähig. Sie können Verträge grundsätzlich selbstständig und rechtswirksam abschließen.
  • Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB erlaubt Minderjährigen bestimmte Käufe mit eigenen Mitteln.
  • Bei Ratenkäufen, Abos, Krediten oder langfristigen Verträgen ist bei Minderjährigen in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, durch eigenes Handeln rechtlich wirksame Erklärungen abzugeben. Dazu gehören zum Beispiel Kaufverträge, Mietverträge, Handyverträge, Abonnements oder Kreditverträge.

Wer geschäftsfähig ist, kann also Rechte erwerben, Pflichten eingehen und an Verträge gebunden sein. Wer nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig ist, wird durch das Gesetz besonders geschützt.

Das ist vor allem bei Kindern, Jugendlichen und bestimmten Personen wichtig, die aufgrund einer dauerhaften krankhaften Störung der Geistestätigkeit nicht frei über ihre Willenserklärungen bestimmen können.

Die 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit im Überblick

Stufe Alter / Personengruppe Rechtsfolge Beispiel
Geschäftsunfähigkeit Kinder unter 7 Jahren, außerdem bestimmte Personen mit dauerhafter krankhafter Störung der Geistestätigkeit Willenserklärungen sind grundsätzlich nichtig Ein sechsjähriges Kind kauft ein teures Spielzeug
Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjährige ab 7 bis 17 Jahren Verträge sind oft nur mit Zustimmung der Eltern wirksam Ein 15-Jähriger kauft ein Fahrrad auf Raten
Volle Geschäftsfähigkeit Personen ab 18 Jahren Verträge sind grundsätzlich sofort wirksam Eine 20-jährige Person unterschreibt einen Mietvertrag

Geschäftsfähigkeit vs. Rechtsfähigkeit: Wo liegt der Unterschied?

Geschäftsfähigkeit ist nicht dasselbe wie Rechtsfähigkeit. Rechtsfähig ist jeder Mensch ab der Geburt. Das bedeutet, dass eine Person Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Geschäftsfähigkeit beschreibt dagegen, ob eine Person selbst wirksam Verträge abschließen und Willenserklärungen abgeben kann.

Geschäftsunfähigkeit: Was gilt für Kinder unter 7 Jahren?

Geschäftsunfähig sind Kinder, die das siebente Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das bedeutet: Kinder unter 7 Jahren können grundsätzlich keine rechtlich wirksamen Verträge abschließen.

Die Willenserklärung einer geschäftsunfähigen Person ist nach § 105 BGB nichtig. Ein Vertrag kommt dadurch in der Regel nicht wirksam zustande.

Beispiel: Kauf durch ein sechsjähriges Kind

Kauft ein sechsjähriges Kind in einem Geschäft ein teures Spielzeug, ist der Kaufvertrag grundsätzlich unwirksam. Die Eltern können das Geld zurückfordern. Im Gegenzug muss das Spielzeug zurückgegeben werden.

Das gilt nicht nur bei teuren Waren. Auch kleinere Käufe können rechtlich unwirksam sein, wenn sie von einem geschäftsunfähigen Kind abgeschlossen werden.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit: Was dürfen Minderjährige?

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige, die das siebente Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie können rechtliche Geschäfte nicht immer allein wirksam abschließen.

Nach § 106 BGB sind Minderjährige ab dem siebten Geburtstag bis zur Volljährigkeit in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt. Viele Verträge benötigen deshalb die Einwilligung oder spätere Genehmigung der gesetzlichen Vertreter, meist der Eltern.

Wann brauchen Minderjährige die Zustimmung der Eltern?

Die Zustimmung der Eltern ist vor allem dann erforderlich, wenn der Vertrag für den Minderjährigen nicht nur rechtlich vorteilhaft ist. Das betrifft zum Beispiel:

  • Ratenkäufe
  • Handyverträge
  • Streaming-Abos
  • Fitnessstudioverträge
  • Kreditverträge
  • teure Online-Bestellungen
  • Verträge mit langfristigen Zahlungspflichten

Schließt ein Minderjähriger einen solchen Vertrag ohne erforderliche Zustimmung, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam. Das bedeutet: Er wird erst wirksam, wenn die Eltern ihn genehmigen.

Der Taschengeldparagraph: Wann dürfen Minderjährige selbst kaufen?

Eine wichtige Ausnahme ist der sogenannte Taschengeldparagraph. Gemeint ist § 110 BGB. Danach kann ein Vertrag eines Minderjährigen wirksam sein, wenn er die vereinbarte Leistung vollständig mit eigenen Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung oder zu diesem Zweck überlassen wurden.

Beispiel: Buchkauf mit eigenem Geld

Kauft ein 15-Jähriger ein Buch von seinem eigenen Taschengeld und bezahlt es sofort vollständig, ist der Kauf in der Regel wirksam.

Anders sieht es aus, wenn derselbe Jugendliche ein teures Fahrrad auf Raten kauft. Bei einem Ratenkauf entstehen zukünftige Zahlungspflichten. Dafür ist normalerweise die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Wichtig bei Online-Käufen

Auch bei Online-Käufen gilt: Minderjährige dürfen nicht automatisch jeden Vertrag wirksam abschließen. Entscheidend ist, ob der Kauf vollständig mit eigenen Mitteln bezahlt wird und ob keine zusätzlichen Verpflichtungen entstehen.

Bei Abos, Ratenzahlungen oder Verträgen mit laufenden Kosten reicht der Taschengeldparagraph in der Regel nicht aus.

Volle Geschäftsfähigkeit ab 18 Jahren

Die volle Geschäftsfähigkeit beginnt grundsätzlich mit der Volljährigkeit. Ab dem 18. Geburtstag können Personen Verträge selbstständig und rechtsverbindlich abschließen.

Voll geschäftsfähige Personen können zum Beispiel:

  • Mietverträge unterschreiben
  • Konten eröffnen
  • Kredite aufnehmen
  • Kaufverträge abschließen
  • Abonnements abschließen
  • geschäftliche Verpflichtungen eingehen

Beispiel: Mietvertrag mit 20 Jahren

Unterschreibt eine 20-jährige Person einen Mietvertrag, ist dieser Vertrag grundsätzlich ohne Zustimmung der Eltern wirksam. Die Person ist an die vertraglichen Pflichten gebunden und muss zum Beispiel Miete zahlen, Kündigungsfristen beachten und vereinbarte Regeln einhalten.

Wichtig: Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Geschäftsfähigkeit in Deutschland, um sich finanziell abzusichern.

Sonderfälle: Arbeit, Ausbildung und selbstständige Tätigkeit

Bei Minderjährigen gibt es besondere Regelungen, wenn sie mit Zustimmung der Eltern arbeiten oder ein eigenes Erwerbsgeschäft betreiben.

Wird ein Minderjähriger zum selbstständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt, kann er für die damit verbundenen Rechtsgeschäfte teilweise unbeschränkt geschäftsfähig sein. Diese Regelung steht in § 112 BGB. Für Dienst- oder Arbeitsverhältnisse enthält § 113 BGB eine eigene Regelung.

Das bedeutet aber nicht, dass Minderjährige automatisch in allen Lebensbereichen voll geschäftsfähig sind. Die erweiterte Geschäftsfähigkeit bezieht sich nur auf den jeweiligen Bereich.

Geschäftsfähigkeit und Schulden: Können Minderjährige Schulden machen?

Minderjährige können nicht ohne Weiteres wirksam Schulden machen. Gerade bei Krediten, Ratenkäufen oder Verträgen mit laufenden Kosten ist in der Regel die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

Das schützt Kinder und Jugendliche davor, finanzielle Verpflichtungen einzugehen, deren Folgen sie noch nicht vollständig einschätzen können.

Trotzdem sollten Eltern und Erziehungsberechtigte die Vertragsabschlüsse ihrer Kinder im Blick behalten. Besonders bei Online-Shops, Apps, In-App-Käufen, Abos und digitalen Diensten entstehen schnell Kosten, die nicht sofort als langfristige Verpflichtung erkennbar sind.

Häufige Fragen zur Geschäftsfähigkeit

Was bedeutet Geschäftsfähigkeit?

Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass eine Person rechtswirksame Willenserklärungen abgeben und Verträge wirksam abschließen kann.

Welche drei Stufen der Geschäftsfähigkeit gibt es?

In Deutschland unterscheidet man zwischen Geschäftsunfähigkeit, beschränkter Geschäftsfähigkeit und voller Geschäftsfähigkeit.

Ab wann ist man geschäftsfähig?

Kinder unter 7 Jahren sind geschäftsunfähig. Ab dem 7. Geburtstag bis vor dem 18. Geburtstag sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Ab 18 Jahren ist man grundsätzlich voll geschäftsfähig.

Was bedeutet beschränkte Geschäftsfähigkeit?

Beschränkte Geschäftsfähigkeit bedeutet, dass Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren viele Verträge nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter wirksam abschließen können.

Was ist der Taschengeldparagraph?

Der Taschengeldparagraph nach § 110 BGB regelt, wann Minderjährige Verträge mit eigenen Mitteln wirksam erfüllen können. Typische Beispiele sind kleinere Käufe, die sofort vollständig mit Taschengeld bezahlt werden.

Sind Verträge mit Kindern immer unwirksam?

Verträge mit Kindern unter 7 Jahren sind grundsätzlich unwirksam. Bei Minderjährigen ab 7 Jahren kommt es darauf an, ob die Eltern zugestimmt haben, ob der Vertrag nur rechtlich vorteilhaft ist oder ob der Taschengeldparagraph greift.

Können Minderjährige einen Handyvertrag abschließen?

Ein Handyvertrag verursacht meist laufende Kosten. Deshalb ist bei Minderjährigen in der Regel die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Können Minderjährige Schulden machen?

Minderjährige können nicht ohne Weiteres wirksam Schulden machen. Bei Krediten, Ratenkäufen und langfristigen Zahlungsverpflichtungen ist normalerweise die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig.

Hinweis

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zur Geschäftsfähigkeit in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.