Eine Ultraschalluntersuchung während der Schwangerschaft ist normalerweise mit Vorfreude verbunden. Umso härter trifft die Nachricht, wenn die Ärztin oder der Arzt plötzlich sagt: „Ich kann keinen Herzschlag feststellen“.
Für eine betroffene Frau und ihren Partner kann sich in diesem Moment alles verändern. Statt Vorfreude stehen plötzlich Begriffe wie Fehlgeburt, Missed Abortion, medikamentöse Behandlung oder Ausschabung im Raum. Oft müssen dann Entscheidungen getroffen werden, obwohl die Betroffenen emotional kaum in der Lage sind, die Situation vollständig zu erfassen.
Doch besonders bei einer frühen Schwangerschaft stellt sich eine entscheidende Frage: Wie sicher ist die Diagnose tatsächlich?
Ein fehlender Herzschlag im Ultraschall bedeutet nicht in jeder Situation automatisch, dass die Schwangerschaft beendet ist. Gerade in einem frühen Stadium können wenige Tage Entwicklungsunterschied erheblich sein. Wurde eine Fehlgeburt diagnostiziert und bestehen später Zweifel an der Diagnose, geht es deshalb nicht nur um medizinische Fragen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein möglicher Diagnose- oder Behandlungsfehler im Raum stehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein fehlender Herzschlag kann auf eine nicht mehr intakte Schwangerschaft hinweisen. Entscheidend ist jedoch der gesamte medizinische Befund und nicht allein die rechnerische Schwangerschaftswoche.
- Gerade in einer frühen Schwangerschaft können der tatsächliche Zeitpunkt von Eisprung und Befruchtung und damit auch der Entwicklungsstand des Embryos von der rechnerischen Schwangerschaftswoche abweichen.
- Wurde eine Fehlgeburt diagnostiziert, obwohl der Befund noch nicht eindeutig war, muss geprüft werden, ob weitere Untersuchungen oder Verlaufskontrollen medizinisch erforderlich gewesen wären.
- Eine falsche Diagnose ist allerdings nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Rechtlich kommt es darauf an, ob die Behandlung gegen den zum damaligen Zeitpunkt geltenden medizinischen Standard verstieß.
- Besonders relevant wird die Frage, wenn aufgrund der Diagnose bereits eine medikamentöse Behandlung oder eine Ausschabung vorgenommen wurde.
Kein Herzschlag in der 7. SSW: Wie sicher ist die Diagnose?
Wer im Internet nach „Fehldiagnose kein Herzschlag“ sucht, findet zahlreiche Erfahrungsberichte. Manche Frauen berichten davon, dass bei einer Untersuchung zunächst keine Herzaktion erkennbar gewesen sei und sich die Schwangerschaft bei einer späteren Untersuchung dennoch als intakt erwiesen habe.
Solche Berichte können verständlicherweise Hoffnung machen. Für die medizinische Beurteilung des eigenen Falls helfen sie jedoch nur begrenzt weiter. Denn die Angabe „7. SSW“ allein sagt noch nicht alles.
Schwangerschaftswochen werden üblicherweise vom ersten Tag der letzten Menstruation aus berechnet. Der tatsächliche Eisprung kann jedoch später stattgefunden haben. Das gilt insbesondere bei längeren oder unregelmäßigen Zyklen.
Eine vermeintliche Schwangerschaft in der siebten Woche kann sich deshalb tatsächlich in einem früheren Entwicklungsstadium befinden. Genau deshalb kommt es auf die konkreten Ultraschallbefunde und Messwerte an.
Und wie sieht es in der 8. SSW aus?
Auch die häufige Suchanfrage „Fehldiagnose kein Herzschlag 8. SSW“ zeigt, wie groß die Unsicherheit bei Betroffenen ist. Mit zunehmender Schwangerschaftsdauer verändert sich natürlich die Aussagekraft der Ultraschalluntersuchung. Trotzdem sollte auch hier nicht allein die rechnerische Schwangerschaftswoche betrachtet werden.
Relevant sind unter anderem die Entwicklung seit einer vorausgegangenen Untersuchung, die Größe des Embryos, die konkreten Ultraschallbefunde und gegebenenfalls weitere diagnostische Ergebnisse.
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht:
„Müsste man in der 8. SSW einen Herzschlag sehen?“
Sondern:
„War der konkrete medizinische Befund eindeutig genug, um eine Fehlgeburt sicher festzustellen und daraus weitere Behandlungsentscheidungen abzuleiten?“
Dieser Unterschied kann auch für die spätere rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Was bedeutet Missed Abortion?
Der medizinische Begriff „Missed Abortion“ beschreibt einen frühen Schwangerschaftsverlust, bei dem der Embryo beziehungsweise Fötus nicht mehr lebt, typische körperliche Zeichen einer Fehlgeburt aber zunächst ausbleiben können.
Für viele Frauen kommt die Diagnose deshalb völlig unerwartet. Sie fühlen sich schwanger, haben möglicherweise weiterhin Schwangerschaftssymptome und erfahren erst während einer Ultraschalluntersuchung, dass sich die Schwangerschaft offenbar nicht weiterentwickelt.
Es ist daher nachvollziehbar, dass Betroffene dann nach Begriffen wie „Fehldiagnose Missed Abortion“, „Missed Abortion Fehldiagnose Erfahrungen“ oder „Fehldiagnose Missed Abortion Häufigkeit“ gesucht wird.
Hier sollte jedoch zwischen persönlichen Erfahrungsberichten und einer medizinisch belastbaren Bewertung unterschieden werden. Was bei einer anderen Frau passiert ist, sagt wenig darüber aus, ob die Diagnose im eigenen Fall korrekt gestellt wurde.
Wann wird aus einer Fehldiagnose ein Behandlungsfehler?
Hier liegt ein wichtiger Unterschied, der in vielen Internetbeiträgen zu kurz kommt. Ein Arzt kann eine Diagnose stellen, die sich später als falsch herausstellt, ohne automatisch einen haftungsrechtlich relevanten Fehler begangen zu haben. Medizin ist nicht in jeder Situation eindeutig.
Anders kann es aussehen, wenn ein Arzt einen Befund nicht ausreichend abklärt, medizinisch notwendige Untersuchungen unterlässt oder aus einem noch nicht hinreichend gesicherten Befund Konsequenzen zieht, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Juristisch muss in dieser Situation rekonstruiert werden, welche Informationen zum damaligen Zeitpunkt vorhanden waren und welche Untersuchungen nach dem medizinischen Standard erforderlich gewesen wären.
Lambrecht Rechtsanwälte hat sich unter anderem auf die Vertretung von Patienten bei Behandlungs-, Diagnose- und Aufklärungsfehlern spezialisiert.
Besonders sensibel: Ausschabung nach der Diagnose Fehlgeburt
Eine Diagnose allein und eine daraufhin vorgenommene irreversible Behandlung sind rechtlich zwei unterschiedliche Situationen. Wird bei einer Patientin eine Fehlgeburt festgestellt und zunächst eine weitere Untersuchung vorgenommen, kann die Situation anders zu bewerten sein, als wenn unmittelbar Medikamente gegeben oder eine Ausschabung durchgeführt werden.
Besteht später der Verdacht, dass die Schwangerschaft möglicherweise doch intakt gewesen sein könnte, muss deshalb der gesamte Ablauf untersucht werden.
Wann wurde erstmals festgestellt, dass keine Herzaktion erkennbar war? Welche Größe wurde gemessen? Gab es ältere Ultraschallaufnahmen? Wurde eine Kontrolluntersuchung durchgeführt? Welche Laborwerte lagen vor? Wie viel Zeit lag zwischen Diagnose und Behandlung?
Solche Details können darüber entscheiden, ob lediglich eine tragische medizinische Entwicklung vorlag oder ob ein möglicher Behandlungsfehler näher untersucht werden muss.
„Mein Arzt hat gesagt, es gibt keinen Herzschlag – was soll ich tun?“
Solange noch keine irreversible Behandlung erfolgt ist, steht zunächst die medizinische Sicherheit im Vordergrund. Bestehen Zweifel an einem Befund, ist oft eine weitere fachärztliche Beurteilung sinnvoll (Zweitmeinung). Ob eine Kontrolluntersuchung oder ein Abwarten medizinisch möglich und vertretbar ist, muss allerdings im konkreten Einzelfall ärztlich beurteilt werden.
Das Internet kann diese Entscheidung nicht ersetzen. Anders sieht es aus, wenn die Behandlung bereits stattgefunden hat und anschließend Zweifel daran entstehen, ob die Diagnose ausreichend abgesichert war. Dann sollte der Fall möglichst anhand der Originalunterlagen rekonstruiert werden.
Die Patientenakte kann zum wichtigsten Beweismittel werden
Wer einen Diagnose- oder Behandlungsfehler vermutet, sollte sich nicht allein auf die eigene Erinnerung verlassen. In der Patientenakte können sich Informationen befinden, die auch Jahre später entscheidend werden. Dazu gehören beispielsweise Ultraschallbefunde, Messwerte, Laborergebnisse, Arztberichte, Aufklärungsunterlagen, Medikamentengaben und ggf. OP-Berichte.
Lambrecht Rechtsanwälte bietet deshalb unter anderem Unterstützung bei der Anforderung und Prüfung von Patientenakten an. Nach Angaben der Kanzlei werden die Krankenunterlagen daraufhin geprüft, ob Anhaltspunkte für einen ärztlichen Fehler und daraus resultierende Ansprüche bestehen.
Was muss bei einem möglichen Diagnosefehler bewiesen werden?
Das ist häufig der schwierigste Teil bei einem Arzthaftungsfall. Es reicht nicht aus, nachzuweisen, dass die ursprüngliche Diagnose falsch war. Zu klären ist vielmehr, ob die Ärztin oder der Arzt bei sorgfältigem Vorgehen anders hätte handeln müssen.
Dabei kann es auch um die Frage gehen, ob erforderliche Befunde erhoben wurden, ob vorhandene Befunde korrekt interpretiert wurden oder ob vor einer weiteren Behandlung zusätzliche Kontrollen notwendig gewesen wären. Hinzu kommt die Frage nach dem Schaden und dem Zusammenhang zwischen einem möglichen Fehler und diesem Schaden.
Gerade deshalb lassen sich solche Fälle kaum anhand einer kurzen Schilderung am Telefon oder eines Erfahrungsberichts im Internet abschließend beurteilen. Die medizinische Dokumentation bildet häufig die Grundlage für die weitere Prüfung.
Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler oder Behandlungsfehler?
Umgangssprachlich wird meistens einfach von einer „Fehldiagnose“ gesprochen. Juristisch kann die Einordnung wesentlich differenzierter sein. Es kann beispielsweise darum gehen, dass ein vorhandener Befund falsch interpretiert wurde.
Es kann aber auch sein, dass ein notwendiger Befund überhaupt nicht erhoben wurde. Dann steht möglicherweise ein Befunderhebungsfehler im Raum. Oder die Diagnose wurde zwar korrekt gestellt, die anschließende Behandlung entsprach jedoch nicht dem medizinischen Standard.
Diese Unterscheidungen sind keineswegs akademisch. Sie können erheblichen Einfluss darauf haben, wie ein Arzthaftungsfall rechtlich bewertet wird und welche Beweisfragen sich stellen.
Welche Ansprüche können bestehen?
Wird ein Behandlungsfehler nachgewiesen und ist dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden, kommen insbesondere Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht. Wie hoch mögliche Ansprüche sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die konkreten körperlichen und psychischen Folgen sowie mögliche weitere wirtschaftliche Schäden.
Bei schweren Personenschäden betrachtet Lambrecht Rechtsanwälte nach eigenen Angaben deshalb nicht ausschließlich das Schmerzensgeld. Auch langfristige finanzielle Folgen können Bestandteil der Schadensberechnung sein. Dieses Vorgehen wird ebenfalls in externen Kanzleiprofilen und Fachbeiträgen über Lambrecht Rechtsanwälte beschrieben.
Warum eine frühe Prüfung sinnvoll sein kann
Wer Monate später versucht, einen medizinischen Ablauf ausschließlich aus dem Gedächtnis zu rekonstruieren, stellt häufig fest, wie kompliziert das ist.
- Wann war welche Untersuchung?
- Was genau wurde gesagt?
- Welche Werte wurden gemessen?
- Wann fiel die Entscheidung für den Eingriff?
Deshalb kann es sinnvoll sein, Unterlagen frühzeitig zu sichern. Das bedeutet noch nicht, dass anschließend zwangsläufig gegen einen Arzt oder ein Krankenhaus vorgegangen werden muss. Zunächst geht es darum, überhaupt festzustellen, ob sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler medizinisch und juristisch erhärten lässt.
Lambrecht Rechtsanwälte vertritt nach eigenen Angaben bundesweit Patientinnen und Patienten bei Behandlungs-, Diagnose- und Aufklärungsfehlern.
Lambrecht Rechtsanwälte: Spezialisierung auf Medizinrecht und Personenschäden
Lambrecht Rechtsanwälte konzentriert sich auf Fälle, in denen medizinische und juristische Fragen eng miteinander verbunden sind. Ein Schwerpunkt liegt auf Arzthaftung und möglichen Behandlungs- und Diagnosefehlern. Bei einem Verdacht auf eine falsch diagnostizierte Fehlgeburt geht es dabei zunächst nicht darum, vorschnell einen Schuldigen zu suchen.
Die zentrale Frage ist wesentlich nüchterner:
Entsprach das ärztliche Vorgehen in der konkreten Situation dem medizinischen Standard?
Erst wenn diese Frage anhand der Behandlungsunterlagen beantwortet werden kann, lässt sich einschätzen, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Die Kanzlei ist auch auf SQUAREVEST und SCOREDEX mit Unternehmens- beziehungsweise Fachinformationen vertreten. Die Profile bieten zusätzliche Informationen über die Tätigkeitsschwerpunkte und Arbeitsweise der Kanzlei.
SQUAREVEST – Unternehmensprofil Lambrecht Rechtsanwälte
SQUAREVEST – Erfahrungen und Bewertungen zu Lambrecht Rechtsanwälte
SCOREDEX – Lambrecht Rechtsanwälte: Spezialisten für Schmerzensgeld, Schadensersatz und Arzthaftung
Häufige Fragen
Kann „kein Herzschlag“ tatsächlich eine Fehldiagnose sein?
Eine einzelne Ultraschalluntersuchung muss immer im Zusammenhang mit dem tatsächlichen Entwicklungsstand der Schwangerschaft und den konkreten Messwerten beurteilt werden. Gerade in einer frühen Schwangerschaft können wenige Tage einen erheblichen Unterschied machen. Eine individuelle medizinische Beurteilung kann ein Internetbeitrag deshalb nicht ersetzen.
Kann eine Missed Abortion falsch diagnostiziert werden?
Eine medizinische Fehleinschätzung ist grundsätzlich möglich. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Fehldiagnose vorlag, kann jedoch nur anhand der Befunde beurteilt werden. Für eine rechtliche Haftung muss zusätzlich geklärt werden, ob gegen den medizinischen Standard verstoßen wurde.
Ist eine Fehldiagnose automatisch ein Behandlungsfehler?
Nein. Eine Diagnose, die sich später als falsch herausstellt, begründet nicht automatisch eine Arzthaftung. Entscheidend ist, ob die Diagnose unter Berücksichtigung der damals verfügbaren Informationen medizinisch vertretbar war.
Was sollte ich tun, wenn ich nach einer Ausschabung Zweifel an der Diagnose habe?
Die vollständige Patientenakte einschließlich Ultraschallbildern, Laborbefunden, Aufklärung und OP-Bericht sollte gesichert werden. Anschließend kann geprüft werden, ob die Diagnose vor dem Eingriff ausreichend abgesichert war.
Kann ich wegen einer falsch diagnostizierten Fehlgeburt Schmerzensgeld verlangen?
Das kann grundsätzlich in Betracht kommen, wenn ein schuldhafter Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann, hierdurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist und der notwendige ursächliche Zusammenhang besteht. Die Höhe eines möglichen Anspruchs hängt vom konkreten Einzelfall ab.
Fazit: Zweifel sollten anhand der Befunde geklärt werden
Die Diagnose einer Fehlgeburt gehört zu den Nachrichten, die Betroffene kaum unberührt lassen. Wenn anschließend Zweifel daran entstehen, ob diese Diagnose tatsächlich richtig war, kann die Unsicherheit zusätzlich belasten. Deshalb hilft Spekulation meist wenig.
Entscheidend sind die medizinischen Fakten: Was war im Ultraschall zu sehen? Welche Messwerte lagen vor? Wie wurde die Schwangerschaft datiert? Gab es Verlaufskontrollen? Und auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die weitere Behandlung getroffen?
Erst aus diesen Informationen lässt sich beurteilen, ob eine tragische, aber medizinisch korrekt behandelte Fehlgeburt vorlag – oder ob Anhaltspunkte für einen Diagnose- oder Behandlungsfehler bestehen. Für eine solche Prüfung ist die Patientenakte meist der richtige Ausgangspunkt.
Lambrecht Rechtsanwälte – Medizinrecht und Arzthaftung

